Guten Tag,
weiß hier jemand, wie es mit der Pflegeversicherung aussieht? Wenn jemand über Jahre bis heute nicht krankenversichert war, hat dieser doch mit Sicherheit auch keine Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt.Wer nun bis übermorgen es schafft, bei der KK einen Antrag zu stellen, hat diese dann gleich wegen der PflegeVS auf dem Hals?Das wäre doch dann auch wieder ein tödlich hoher Betrag.Wäre dankbar, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.Über Google war alles recht widersprüchlich.
Vielen Dank im Voraus
Schönen Sonntag
Lieschen
Schuldenerlass der KK auch für Pflegeversicherung?
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Der Beitragserlass gilt auch für die Pflegeversicherung:
Siehe § 5 der einheitlichen Gründsätze:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rmteil.pdf
Siehe § 5 der einheitlichen Gründsätze:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rmteil.pdf
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