Antrag auf Schuldenerlass, sehr eilig!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Medizinfrau
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Antrag auf Schuldenerlass, sehr eilig!

Beitragvon Medizinfrau » 30.12.2013, 03:58

Vor einem Jahr habe ich bei einer GKV einen Mitgliedsantrag gestellt, um über das sogenannte „Schlupfloch“, wie Rossi es hier nennt, wieder krankenversichert zu sein. Die Sache ist aber noch nicht entschieden und sieht auch nicht so gut aus für mich glaube ich, und nun kriege ich doch kalte Füße. Denn wenn ich nicht in die GKV komme, dann müßte ich in die PKV. Wenn ich aber erst nächstes Jahr einen Antrag bei der PKV stelle, dann ist es zu spät und es drohen Nachzahlungen. Oder? Andererseits will ich ja nicht in die PKV und schon garnicht in diesen schrecklichen Basistarif, und müsste es vielleicht auch nicht. Sollte ich jetzt vorsichtshalber schnell noch zusätzlich bei irgendeiner PKV, eventell meiner alten, einen Antrag stellen auf Mitgliedschaft und Schuldenerlass? Ich konnte die Sache bisher nicht klären, und überlege nun zweigleisig zu fahren. Aber was mache ich wenn die den Antrag annehmen, dann kann ich nicht mehr zurück, richtig? Oder wirkt sich der Antrag auf Schuldenerlaß bei der GKV auch auf die zwangsweise Mitgliedschaft bei der PKV aus, wenn die GKV mich ablehnt?? Muß ich den Antrag in beiden Systemen stellen, weil ich nicht weiß wo ich landen werde? Oder kann die PKV, die mich bestimmt nicht haben will, mir helfen in die GKV zu kommen?
Ich hatte den Antrag bei der Sekurvita gestellt, und nach den üblichen Ablehnungen und Widersprüchen und Zeitverzögerungen, würde jetzt die Sache vor einem Gremium landen von Sachverständigen bei der Sekurvita, ich glaube das heißt Widerspruchsausschuss, und wenn die dann auch ablehnen, dann bleibt nur noch der Klageweg. Nun habe ich aber auch teilweise selber Schuld, daß die Sache verzögert wurde, weil ich ebenfalls nicht weiß, ob ich durchgehend Hartz 4 bekomme für die letzten Monate, weil ich einfach zeitlich, sachlich und nervlich nicht in der Lage war, alle Unterlagen anzubringen und auszufüllen und irgendwann nicht mehr konnte. Die Einzelheiten möchte ich Euch ersparen, ich lebe in einem Pflegechaos und kann hier auch nur ruhig sitzen, weil meine Mutter jetzt im Heim ist zur Kurzzeitpflege. Einnahmen hatte ich keine, ich habe mehr schlecht als recht vom Pflegegeld und der Rente meiner Mutter gelebt. Jedenfalls ist es sehr wahrscheinlich, daß ich eine Lücke im Hartz 4 Bezug haben werde von mehreren Monaten, und dann müßte ich ja die Beiträge für die GKV aus eigener Tasche zahlen, so denn mein Antrag rückwirkend angenommen wird. Der Beitragsschuldenerlass gilt ja nur für Schulden, die vor der Antragsstellung angefallen sind, wenn ich das richtig verstanden habe.
Deshalb habe ich überlegt, es jetzt bei der Techniker zu versuchen mit neuem Antrag, und dann muß ich bzw. das Amt erst ab jetzt zahlen. Der Antrag liegt jetzt hier und den müßte ich heute abgeben, obwohl mir natürlich dort gesagt wurde, daß ich zwar einen Antrag stellen könne, aber keine Chance habe auf Annahme. Dann geht das Spiel von neuem los mit Begründung und Widerspruch…...
Ich bin seit 2008 nicht mehr krankenversichert, vorher war ich lange in der PKV, bis ich vor allem durch die Pflege meiner Mutter keine Einnahmen mehr hatte und erstmals in 11/2011 Hartz 4 beantragt habe, damals aber noch sehr geringfügig selbständig war mit der Hoffnung durch Aufstockung meine Existenz irgendwie im kleinen Rahmen weiterführen zu können. Damals wurde es mir dermaßen schwer gemacht von allen Seiten, daß es zu lange dauerte bis endlich Geld floß, da hatte ich dann meine Praxisräume schon verloren wegen Mietrückständen. Dann habe ich nochmal Hartz 4 beantragt und wurde dann nicht mehr als Aufstocker behandelt sondern als normale Arbeitslose, das war im Sommer 2012. Wegen der drohenden Nachzahlungen in der PKV war ich froh, daß das Jobcenter mich in keine PKV gezwungen hat.
Daß es auch eine Chance gibt in die GKV zu kommen, wurde mir erst klar durch die Postings hier, vor allem von Rossi bezüglich des „Schlupfloches“ . Daraufhin habe ich dann den Antrag bei einer GKV (Sekurvita) gestellt vor einem Jahr. Die hat jetzt auch mit der Begründung abgelehnt, daß ich ja nur innerhalb der ersten 2 Wochen nach Antragstellung von Hartz 4 freie Kassenwahl hätte. Das wäre jetzt bei der Techniker natürlich auch so. Mir ist es ja egal, in welche GKV ich komme, nur ich wußte ja nix von dieser Möglichkeit, und das Jobcenter kümmert sich jedenfalls nicht. Auch wurde mir bei der Techniker jetzt gesagt, daß das Jobcenter entscheidet, ob ich in die GKV gehöre oder nicht. Wenn die Versicherungspflicht im Leistungsbescheid gestanden hätte, dann hätten die mich wohl ohne murren aufgenommen, hatte ich den Eindruck. Aber das Jobcenter hat schließlich keine Ahnung von „Schlupflöchern“ oder BSG-Urteilen. Die wollten ja damals grade eine Mitgliedbescheinigung von der GKV haben, und als ich die nicht bekommen konnte, haben die gesagt, ja dann müssen sie eben in die PKV. Also da hat doch offenbar niemand irgendeine Ahnung, und jeder schiebt es dem andern zu.
Und jetzt habe ich Angst, wieder einen großen Fehler zu machen, so oder so. Klar hätte ich mich eher kümmern sollen, aber vor paar Wochen haben alle noch gesagt, wir wissen nicht wie das mit dem Schuldenerlass genau gemeint und zu verstehen ist. Ich kümmere mich sowieso den ganzen Tag um alles, bin schon äußerst bekümmert ;-) Bin halt alleinpflegende Tochter. Anerkannt mit 19.1 Stunden /Woche. Gefühlte 25 Stunden / Tag im Einsatz und chronisch erschöpft Unter 55 und nicht verheiratet.
Ich hoffe das war jetzt nicht alles zu wirr und mir kann noch jemand helfen. Was ist zu tun? Ich hab ein Fax und kann zur Not zur Fristwahrung auch noch am 31.12 bis 00.00 Uhr was wegfaxen. Obwohl ich hab die Faxen eigentlich dicke. Jammer…..
Danke in jedem Falle für Eure sehr nützliche Hilfe hier im Forum, und einen guten Rutsch.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 30.12.2013, 07:11

Die Frage ist, ob man sich die Auseinandersetzungen mit der GKV überhaupt antun muss. Vorsorglich kann man auf Grund der Lücken im ALG2-Bezug einen Antrag auf Schuldenerlass nach § 256a Abs. 2 SGB V stellen. Aus Sicht der GKV bestand allerdings ohnehin keine Versicherungspflicht in der GKV und damit auch keine Beitragsschulden.

Das Schlupfloch bei ALG2-Bezug war/ist vor allem deshalb interessant, weil für zuletzt privat Versicherte bei einer Aufnahme in die GKV keine Strafzahlungen anfallen, Nun besteht bis Jahresende eine Amnestieregelung auch in der PKV.

Ich würde vor diesem Hintergrund bei einer PKV nach Wahl -jede ist zur Aufnahme verpflichtet, wenn man bei der gewählten PKV keine arglistige Täuschung oder eine Verletzung der vorvertraglichne Anzeigepflicht begangen hatte - einen Antrag auf Aufnahme in den Basistarif stellen.
D.h. Antrag auf Aufnahme in den Basistarif nach § 193 Abs. 5 unter Verweis auf §193 Abs. 4 VVG.
("Wird der Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2013 beantragt, ist kein Prämienzuschlag zu entrichten"). Bei ALG2-Bezug muss die PKV den Beitrag halbieren, und diesen halbierten Beitrag trägt das Jobcenter - was man aber vorsorglich mit dem Jobcenter noch abklären sollte.

Solange ALG2-Bezug besteht, ist die PKV selbst im Basistarif für den Antragsteller erstmal kein Nachteil.

Tritt Versicherungspflicht in der GKV ein, ist der PKV-Vertrag fristlos kündbar.

Rossis Schlupflochregelung weiter zu verfolgen, ist ein gangbarer, aber. m.E. unsicherer Weg. Zeitdruck ist leider ein schlechter Ratgeber.

Medizinfrau
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Beitragvon Medizinfrau » 30.12.2013, 11:04

Vielen Dank Dipling für die prompte Antwort.
Ich könnte mich also jetzt bei der PKV im Basistarif versichern, um die Amnestie sicherzustellen, und dennoch das Schlupfloch der GKV weiter verfolgen? Ich wäre dann aber rükwirkend doppelt versichert, bzw. wäre dann die Mitgliedschaft in der PKV rückabwickelbar oder ungültig? (die sind ja froh wenn sie mich wieder los sind, oder? ) Ich will ja nicht ewig H4 Empfänger bleiben und habe im Basistarif ein dickes Finanzproblem was mich nicht mehr auf die Beine kommen ließe. Deshalb verfolge ich das Schlupfloch. Dieses scheitert bei der Securvita jetzt nur noch an dieser 14 Tage-Anmeldefrist, wie aus der letzten Ablehnung recht deutlich hervorging. Deshalb schreiben die soll mich das Jobcenter bei meiner letzten GKV anmelden, wenn ich meine daß ich dort hingehöre. Ich weiß allerdings wirklich nicht mehr welche die letzte war und das wäre schwer rauszukriegen glaub ich. Wenn es nur daran scheitert müsste ich ja quasie heute dort einen Antrag stellen auf Mitgliedschaftund inkl. Schuldenerlass. Aber ich glaube in dem Fall funktioniert dieses Schlupfloch eh nicht, oder?

Rücksprache mit Jobcenter geht sowieso nicht, die weitgehend keine Ahnung oder stellen sich stur, und die PKV wollen sie garnicht zahlen, aber ich weiß ja inzwischen daß sie es müssten. Wäre dann noch abhängiger von denen, gefällt mir garnicht.

Die Lücke im Alg 2 Bezug entstand erst nach dem Antrag bei der Securvita auf Aufnahme. Insofern greift die Amnestieregelung dann nicht, oder? Deshalb meine Idee es jetzt mit der TK zu versuchen. Oder mit der DAK oder Barmer, denn bei beiden war ich mal vor urzeiten versichert, aber es sind nicht die letzten gewesen.

und wenn ich es alles lasse wie es ist und nächstes jahr einen Job annehme, aus dem ich allerdings schnell wieder rausfliege höchstwahrscheinlich, dann umgehe ich auch die Schulden und bin in der GKV? Nee ne, ich muß dann mindestens ein Jahr durchhalten, und die Gefahr dass dann meine Alte PKV von 2008 noch was von mir will ist dann auch wieder gegeben, oder?
Ach herrje, ich habe Knoten im Knopf. Ich nehme kontaktiere jetzt die Maklergsellschaft die mich 20 jahre lang mit meinem alten PKV-Vertrag betreut hat. Ich hatte das früher nicht gemacht, weil ich Angst hatte daß die mich "verfolgen" um die Beiträge nachzufordern. Aber ich glaube mitlerweile daß das quatsch war, denn schließlich bin ich 2008 ordentlich gekündigt worden wegen Beitragsschulden und habe die auch abbezahlt.

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Beitragvon Vergil09owl » 30.12.2013, 11:46

§ 188 Abss. 4 SGB V , die Jahresfrist gilt nicht mehr.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 30.12.2013, 13:36

Ein auch nur kurzer sozialversicherungspflichtiger Job (also ab 450,01 EUR Gehalt) ist eine Möglichkeit, den Behörden- und Krankenkassenmühlen zu entkommen. Nach Ende des Jobs setzt sich die GKV automatisch als freiwillige Versicherung fort. Vorversicherungszeiten müssen nicht mehr erfüllt werden, wie Vergil schon schrieb. Weiterhin drohen bei Jobaufnahme als zuletzt privat Versicherte auch nach dem 31.12.2013 keine Nachzahlungen.

Das Urteil des BSG vom 03.07.2013 - also zur Konstellation zuletzt privat versichert, bei Beantragung von ALG2 keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr) ist recht eindeutig. Die Frage ist höchstens, ob bei Beantragung des ALG2 noch eine hauptberufliche Selbständigkeit vorlag.

Es ist überraschend, wie lange das Jobcenter den versicherunglosen Zustand nun schon akzeptiert. Wenn das Jobcenter eine Zuordnung zur PKV vorgenommen hat, muss es auch für den halbierten Basistarif und selbst für eine Doppelversicherung aufkommen, sollte sich später doch Versicherungspflicht in der GKV herausstellen.
Leider ist die Zeit nun recht knapp. Eine Option ist, erstmal die Versicherung im Basistarif mit dem Erlass von Strafzuschlägen zu beantragen, diesen Antrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen zu widerrufen, sollte sich doch noch eine Versicherung in der GKV ergeben. Aber den Zeitraum bis zum Widerruf kann sich die PKV bezahlen lassen.

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Beitragvon Medizinfrau » 30.12.2013, 16:38

Ich danke Euch sehr! Man kann also, so man unter 55 ist, durch einen Job über 400,- wieder zurück in die GKV, selbst wenn man diesen nur eine Woche lang ausübt ? Oder einen Tag??? seid ihr sicher? Wieso sagt mir das keiner von den gefühlten 100 Experten, mit denen ich in den letzten 3 Tagen Kontakt hatte und in den letzten Monaten?
Ist diese Regelung ganz neu? Das würde ja bedeuten, daß alle unter 55 die in die GKV wollen, zusehen einen Job zu bekommen über 400 ,- Euro. Das gibt doch einen Massenansturm!
Also ich werde aus dem Text nicht wirklich schlau, ich kann aber auch heute auch kaum noch gucken und hab keine 4 Stunden geschlafen:

4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.

Ich bin jetzt drauf und dran bei HUK einen Vertrag zu unterschreiben. Habe grad ein 60-Seiten-Fax bekommen. Die Huk war auf die schnelle die einzige PKV die heute noch erreichbar war und als Direktversicherer mir den Antrag geschickt hat. Es gibt sogar noch ein Kundencenter das noch auf hat in der Nähe bis 18.00 Uhr. Wo man den Basistarif abschließt, ist ja wohl wurscht, oder? Soviel ich weiß ist man bei keinem Arzt damit gerne gesehen.

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Beitragvon Vergil09owl » 30.12.2013, 17:13

Gibt es nicht, da ja auch keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegen darf oder sonstige Gründe die nich tzu einer Versicherungspflicht führen.

§ 188 Abs. 4 SGB V gilt seit dem 01.08.2013. Eile tut in diesem Fal keine not. Sofern nicht ein Arzt benötigt wird.


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