9/10-Regelung und KVdR
Verfasst: 14.05.2014, 17:10
Hallo in die Runde,
ich habe diese Regelungen nachgelesen, bin aber unsicher wie das in meinem Fall wäre. Dazu ein paar Daten von mir:
1972 habe ich die Berufsausbildung begonnen. Von 1975 bis 1978 habe ich an einer Fachschule ein Direktstudium absolviert, dann bis 2009 berufstätig und pflichversichert. Von 2009-2010 war ich krankgeschrieben (78 Wochen Krankengeld) und anschließend arbeitslos bis 10/2011 (15 Monate ALG 1). Von 11/2011 bis 3/2014 hatte ich Arbeit mit Pflichtversicherung. Seit 1.4.2014 bin ich arbeitslos gemeldet (ALG1-Anspruch bis 31.3.2015).
Da ich schwerbeschädigt bin (50° GbB) will ich mit 60 (ab 1.1.2017) in Rente gehen.
Meine Frage wäre, wenn ich jetzt bzw. spätestens mit Ende des ALG-1-Bezuges mich freiwillig in der GKV bis 31.12.2016 weiterversichere, komme ich dann ab 1.1.2017 in die KVdR ?
ich habe diese Regelungen nachgelesen, bin aber unsicher wie das in meinem Fall wäre. Dazu ein paar Daten von mir:
1972 habe ich die Berufsausbildung begonnen. Von 1975 bis 1978 habe ich an einer Fachschule ein Direktstudium absolviert, dann bis 2009 berufstätig und pflichversichert. Von 2009-2010 war ich krankgeschrieben (78 Wochen Krankengeld) und anschließend arbeitslos bis 10/2011 (15 Monate ALG 1). Von 11/2011 bis 3/2014 hatte ich Arbeit mit Pflichtversicherung. Seit 1.4.2014 bin ich arbeitslos gemeldet (ALG1-Anspruch bis 31.3.2015).
Da ich schwerbeschädigt bin (50° GbB) will ich mit 60 (ab 1.1.2017) in Rente gehen.
Meine Frage wäre, wenn ich jetzt bzw. spätestens mit Ende des ALG-1-Bezuges mich freiwillig in der GKV bis 31.12.2016 weiterversichere, komme ich dann ab 1.1.2017 in die KVdR ?