Ehefrau freiwillig GKV - und der Sohn?
Verfasst: 18.07.2014, 01:44
Hallo,
ich bin Beamter, weshalb meine ausländische Ehefrau nach ihrer Einreise nach Deutschland (ab da versicherungspflichtig nach SGB V) nur im Rahmen der "freiwilligen" Versicherung in die GKV (TK) aufgenommen wurde, Beitragsberechnung daher dementsprechend anteilig meine Netto-Bezüge.
Wie verhält es sich jetzt, wenn mein ausländischer Stiefsohn (leiblicher Sohn meiner Ehefrau) dauerhaft nach Deutschland einreisen wird:
Wird er beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung bei meiner Frau in die GKV aufgenommen (trotz "freiwilliger" Mitgliedschaft)?
Oder muss er eigenständig auch wieder freiwillig gesetzl. versichert werden, wobei dann wieder mein Nettoverdienst als Beitragsbemessungsgröße herangezogen würde?
Danke für jede Info.
Gruß
ich bin Beamter, weshalb meine ausländische Ehefrau nach ihrer Einreise nach Deutschland (ab da versicherungspflichtig nach SGB V) nur im Rahmen der "freiwilligen" Versicherung in die GKV (TK) aufgenommen wurde, Beitragsberechnung daher dementsprechend anteilig meine Netto-Bezüge.
Wie verhält es sich jetzt, wenn mein ausländischer Stiefsohn (leiblicher Sohn meiner Ehefrau) dauerhaft nach Deutschland einreisen wird:
Wird er beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung bei meiner Frau in die GKV aufgenommen (trotz "freiwilliger" Mitgliedschaft)?
Oder muss er eigenständig auch wieder freiwillig gesetzl. versichert werden, wobei dann wieder mein Nettoverdienst als Beitragsbemessungsgröße herangezogen würde?
Danke für jede Info.
Gruß