Welche Zuverdienstmöglichkeiten hat ein in der GKV (konkret: AOK) mitversicherter Ehegatte, und welche rechtlichen Formen sind möglich? Minijob, Gewerbeanmeldung, Übungsleiterpauschalen? Gibts da irgendwo ne brauchbare Übersicht, anhand derer man sich VORHER informieren kann, um nicht NACHHER Schiffbruch erleiden zu müssen?
- Charly
Ehegatten mitversichert in der GKV - Zuverdienst?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
da gilt der § 10 Abs. 5 SGB V. - 1/7 der mtl. Bezugsgrösse , das sind im Jahr 2014 395,00 € - wenn es sich nur um eine geringfügige Beschäftigung handelt sind es 450,00 € - bei "Mischeinkommen", also geringfügig und anderen Einkünften liegt die Grenze auch insgesamt bei 450,00 €, meines Wissens nach.
Gruss
Czauderna
da gilt der § 10 Abs. 5 SGB V. - 1/7 der mtl. Bezugsgrösse , das sind im Jahr 2014 395,00 € - wenn es sich nur um eine geringfügige Beschäftigung handelt sind es 450,00 € - bei "Mischeinkommen", also geringfügig und anderen Einkünften liegt die Grenze auch insgesamt bei 450,00 €, meines Wissens nach.
Gruss
Czauderna
Nun ja, wichtig dabei ist doch auch, dass es sich um das "Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts" handeln muss.
Es fängt doch schon bei der sog. Übungsleiterpauschale an. Diese zählt nur dann zum Gesamteinkommen, wenn das Jahreseinkommen als Übungsleiter mehr als 2.100 € beträgt.
Guckst Du hier; dort ist das Rundschreiben und auch der sog. Katalog (Gesamteinkommen) verlinkt.
Dort kann man nachsehen.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html
Es fängt doch schon bei der sog. Übungsleiterpauschale an. Diese zählt nur dann zum Gesamteinkommen, wenn das Jahreseinkommen als Übungsleiter mehr als 2.100 € beträgt.
Guckst Du hier; dort ist das Rundschreiben und auch der sog. Katalog (Gesamteinkommen) verlinkt.
Dort kann man nachsehen.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html
Merci schonmal, das war's, was ich suchte. Auf Formularen zur Familienversicherung und hier im Forum stößt man immer wieder auf den Nachweis einer GewerbeABmeldung. Ist das ein streng formales Kriterium, dass das mitversicherte Familienmitglied kein Gewerbe angemeldet haben darf, auch wenn es nachrangig oder nebengewerblich betrieben wird?
Die Einhaltung der erwähnten Einkommensgrenzen ist ja zunächst unabhängig davon, und in dem verlinkten PDF zum Gesamteinkommen werden Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, etc. ohne solche Einschränkungen erwähnt.
Geht die Kasse bei bereits bestehender Selbstständigkeit/Gewerbebetrieb zum Zeitpunkt der Beantragung einer Familienversicherung grundsätzlich erstmal von einer hauptberuflichen Betätigung aus, die konsequenterweise dann erstmal formal beendet werden muss?
- Charly
Die Einhaltung der erwähnten Einkommensgrenzen ist ja zunächst unabhängig davon, und in dem verlinkten PDF zum Gesamteinkommen werden Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, etc. ohne solche Einschränkungen erwähnt.
Geht die Kasse bei bereits bestehender Selbstständigkeit/Gewerbebetrieb zum Zeitpunkt der Beantragung einer Familienversicherung grundsätzlich erstmal von einer hauptberuflichen Betätigung aus, die konsequenterweise dann erstmal formal beendet werden muss?
- Charly
Tja, in solchen Fällen kommt Theorie und Praxis ins Spiel.
Meine Erfahrungen zeigen leider Gottes, dass einige Kassenmitarbeiter in dre Regel bei einem angemeldeten Gewerbe zunächst immer davon ausgehen, dass es hauptberuflich ist. Dies sollte auch der Fragebogen zur Familienversicherung zeigen. Dort dort wird explizit nichts nach haupt- und nebenberuflich gefragt.
Es kann natürlich auch anders sein. Jenes erlebe ich allerdings ziemlich selten.
Meine Erfahrungen zeigen leider Gottes, dass einige Kassenmitarbeiter in dre Regel bei einem angemeldeten Gewerbe zunächst immer davon ausgehen, dass es hauptberuflich ist. Dies sollte auch der Fragebogen zur Familienversicherung zeigen. Dort dort wird explizit nichts nach haupt- und nebenberuflich gefragt.
Es kann natürlich auch anders sein. Jenes erlebe ich allerdings ziemlich selten.
Hallo,
ich kenne es aus der Praxis so - wenn wir z.B. auf einem Bogen für die Familienversicherung etwas über Selbständigkeit, genauer gesagt, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit lesen, dann fragen wir natürlich explizit nach den Details und entscheiden dann, ob es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt oder nicht. Man kann nicht erwarten, dass ein Versicherter wirklich unterscheiden kann zwischen hauptberuflicher und nicht hauptberuflicher Selbständigkeit, allein die Höhe des Einkommens ist kein Entscheidungskriterium für oder gegen eine hauptberufliche Selbständigkeit.
Ich denke, so wird es grundsätzlich bei den Kassen gehandhabt, und wie Rossi es schon treffend formuliert hat, es sind nur einige Kassen bzw. Kassenmitarbeiter, die sofort auf hauptberufliche Selbständigkeit entscheiden und die Familienversicherung beenden bzw. erst gar nicht zulassen - geht so gar nicht.
Gruss
Czauderna
ich kenne es aus der Praxis so - wenn wir z.B. auf einem Bogen für die Familienversicherung etwas über Selbständigkeit, genauer gesagt, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit lesen, dann fragen wir natürlich explizit nach den Details und entscheiden dann, ob es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt oder nicht. Man kann nicht erwarten, dass ein Versicherter wirklich unterscheiden kann zwischen hauptberuflicher und nicht hauptberuflicher Selbständigkeit, allein die Höhe des Einkommens ist kein Entscheidungskriterium für oder gegen eine hauptberufliche Selbständigkeit.
Ich denke, so wird es grundsätzlich bei den Kassen gehandhabt, und wie Rossi es schon treffend formuliert hat, es sind nur einige Kassen bzw. Kassenmitarbeiter, die sofort auf hauptberufliche Selbständigkeit entscheiden und die Familienversicherung beenden bzw. erst gar nicht zulassen - geht so gar nicht.
Gruss
Czauderna
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