SELBSTZAHLER IN DER GKV
Verfasst: 27.08.2014, 21:35
Hallo,
bin neu in diesem Forum, da ich bis dato noch nie Probleme mit meiner Krankenkasse hatte.
Kurz zu mir: ich bin seit ca. 26 Jahren bei derselben Krankenkasse versichert (sie war zu Beginn eine 'kleinen feine', ist jetzt allerdings eine der größten Krankenkassen). 10 Jahre als Arbeitnehmerin, seit 14 Jahren als Selbstständige freiwillig versichert und in der Gruppe der Selbstzahler. Wie gesagt, bis vor einem Jahr lief alles rund: da ich meistens über der Beitragsbemessungsgrenze lag, fiel der - zugegebenermaßen hohe, aber eben gesetzlich vorgeschriebene Beitrag - nicht so stark ins Gewicht.
Geändert hat sich dies allerdings vor einem Jahr. In 2013 kündigte sich ein massiver Umsatzeinbruch in meiner Branche an. Nach dem Motto 'die Hoffnung stirbt zuletzt' und aufgrund meines zeitintensiven Bestrebens, Kunden zu akquirieren, habe ich natürlich als letztes meine Krankenkassenbeiträge im Blick gehabt. Die lagen natürlich noch bei über € 650 p.M.. Im Oktober 2013 wurde mir dann bewußt, daß ich meine Gewinnsituation nicht mehr positiv beeinflussen kann und ich habe dann auf Anfrage für November und Dezember eine Reduzierung der Beträge auf ca. € 175 bewilligt bekommen.
Nach Einreichen des EkSt-Bescheides 2013 (Gewinn ca. € 25.000) hat man mich dann auf dem niedrigen Beitrag belassen, natürlich unter Vorbehalt, was absolut okay ist.
Als ich feststellte, daß ich auf einen Gewinn von € 25.000 in 2013 Krankenkassenbeiträge in Höhe von € 6.800 bezahlt habe, konfrontierte ich die KK mit diesem Mißverhältnis und bat um Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge. Mit Hinweis auf die Tatsache, daß die KK generell keine Rückzahlung leistet, sondern nur nachfordern darf, bügelte man mich ab. O-Ton: Ich müsse demnächst schneller meine Beiträge reduzieren lassen, wenn ich einen niedrigeren Gewinn als im Vorjahr vermuten. Also: dumm gelaufen! Ich habe das zunächst auch geschluckt, zumal mir eine Menge Paragraphen um die Ohren gehauen wurden und auch sehr einschüchternd argumentiert wurde.
Der Kragen ist mir allerdings geplatzt, als man mir für die Monate November und Dezember dann noch eine Nachforderung von ca. € 350 ins Haus schickte. Ich habe Widerspruch eingelegt und es geht jetzt in den Widerspruchsausschuß, was sich allerdings hinziehen kann.
Egal, wie das ganze ausgeht: ich möchte auf jeden Fall Klage beim Sozialgericht erheben. Der Grundsatz, daß ein gewisser Prozentsatz des Einkommens/Gewinns als GKV-Beitrag zu zahlen ist, muß doch wohl für alle GKV-Versicherten gelten, oder? In meinem konkreten Fall sprechen wir von einer Berechnung von 25%! Wo bleibt da der Grundsatz der Gleichbehandlung?
Ich habe den Eindruck gewonnen, daß die Selbstzahler in der GKV aufgrund der 'Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler' extrem benachteiligt werden und daß sich daran nichts ändern wird, so lange wir uns keine Lobby schaffen. Ich bin also auf der Suche nach Selbstzahlern, die ähnliches erlebt haben. Gemeinsam sind wir vielleicht stark!
Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruß aus Frankfurt
Interessant - zwar zu einem etwas anderen Aspekt - auch dieser Link:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... herte.html
bin neu in diesem Forum, da ich bis dato noch nie Probleme mit meiner Krankenkasse hatte.
Kurz zu mir: ich bin seit ca. 26 Jahren bei derselben Krankenkasse versichert (sie war zu Beginn eine 'kleinen feine', ist jetzt allerdings eine der größten Krankenkassen). 10 Jahre als Arbeitnehmerin, seit 14 Jahren als Selbstständige freiwillig versichert und in der Gruppe der Selbstzahler. Wie gesagt, bis vor einem Jahr lief alles rund: da ich meistens über der Beitragsbemessungsgrenze lag, fiel der - zugegebenermaßen hohe, aber eben gesetzlich vorgeschriebene Beitrag - nicht so stark ins Gewicht.
Geändert hat sich dies allerdings vor einem Jahr. In 2013 kündigte sich ein massiver Umsatzeinbruch in meiner Branche an. Nach dem Motto 'die Hoffnung stirbt zuletzt' und aufgrund meines zeitintensiven Bestrebens, Kunden zu akquirieren, habe ich natürlich als letztes meine Krankenkassenbeiträge im Blick gehabt. Die lagen natürlich noch bei über € 650 p.M.. Im Oktober 2013 wurde mir dann bewußt, daß ich meine Gewinnsituation nicht mehr positiv beeinflussen kann und ich habe dann auf Anfrage für November und Dezember eine Reduzierung der Beträge auf ca. € 175 bewilligt bekommen.
Nach Einreichen des EkSt-Bescheides 2013 (Gewinn ca. € 25.000) hat man mich dann auf dem niedrigen Beitrag belassen, natürlich unter Vorbehalt, was absolut okay ist.
Als ich feststellte, daß ich auf einen Gewinn von € 25.000 in 2013 Krankenkassenbeiträge in Höhe von € 6.800 bezahlt habe, konfrontierte ich die KK mit diesem Mißverhältnis und bat um Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge. Mit Hinweis auf die Tatsache, daß die KK generell keine Rückzahlung leistet, sondern nur nachfordern darf, bügelte man mich ab. O-Ton: Ich müsse demnächst schneller meine Beiträge reduzieren lassen, wenn ich einen niedrigeren Gewinn als im Vorjahr vermuten. Also: dumm gelaufen! Ich habe das zunächst auch geschluckt, zumal mir eine Menge Paragraphen um die Ohren gehauen wurden und auch sehr einschüchternd argumentiert wurde.
Der Kragen ist mir allerdings geplatzt, als man mir für die Monate November und Dezember dann noch eine Nachforderung von ca. € 350 ins Haus schickte. Ich habe Widerspruch eingelegt und es geht jetzt in den Widerspruchsausschuß, was sich allerdings hinziehen kann.
Egal, wie das ganze ausgeht: ich möchte auf jeden Fall Klage beim Sozialgericht erheben. Der Grundsatz, daß ein gewisser Prozentsatz des Einkommens/Gewinns als GKV-Beitrag zu zahlen ist, muß doch wohl für alle GKV-Versicherten gelten, oder? In meinem konkreten Fall sprechen wir von einer Berechnung von 25%! Wo bleibt da der Grundsatz der Gleichbehandlung?
Ich habe den Eindruck gewonnen, daß die Selbstzahler in der GKV aufgrund der 'Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler' extrem benachteiligt werden und daß sich daran nichts ändern wird, so lange wir uns keine Lobby schaffen. Ich bin also auf der Suche nach Selbstzahlern, die ähnliches erlebt haben. Gemeinsam sind wir vielleicht stark!
Ich würde mich über Antworten freuen.
Gruß aus Frankfurt
Interessant - zwar zu einem etwas anderen Aspekt - auch dieser Link:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... herte.html