Austeuerung aus der gesetliche Kasse
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Austeuerung aus der gesetliche Kasse
Hallo, die gesetliche Kasse will mich aussteuern,weil ich keine Reha beantrage. Soll ich gehen zum Arbeitsamt schon jetzt?
Hallo,
die sog. Aussteuerung tritt ein wenn der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, also nach maximal 78 Wochen Leistungsbezug
innerhalb eines 3-Jahreszeitraums. So, wie geschildert, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein weil der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nicht nachgekommen wurde. Das ist ein Unterschied.
Um eine passende Antwort geben zu können, bitte den Fall etwas detaillierter schildern. Danke.
Gruss
Czauderna
die sog. Aussteuerung tritt ein wenn der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, also nach maximal 78 Wochen Leistungsbezug
innerhalb eines 3-Jahreszeitraums. So, wie geschildert, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein weil der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nicht nachgekommen wurde. Das ist ein Unterschied.
Um eine passende Antwort geben zu können, bitte den Fall etwas detaillierter schildern. Danke.
Gruss
Czauderna
Hallo,ja das zweite ist richtig.Ich bin seit 20.11.13 krank geschrieben und erhalte von gesetzliche Kasse Krankengeldzahlungen.Der MDK hat empholen,dass sich eine Reha über den Rentenversicherungsträger beantragen sollen.Ich soll den Antrag ausfühlen und an gesetzliche Kasse schicken.Wenn ich das nicht tue bekomme ich kein Krankengeld und Mitgliedschaft bei Kasse bis 20.10.14 enden würde.
cabotine hat geschrieben:Hallo,ja das zweite ist richtig.Ich bin seit 20.11.13 krank geschrieben und erhalte von gesetzliche Kasse Krankengeldzahlungen.Der MDK hat empholen,dass sich eine Reha über den Rentenversicherungsträger beantragen sollen.Ich soll den Antrag ausfühlen und an gesetzliche Kasse schicken.Wenn ich das nicht tue bekomme ich kein Krankengeld und Mitgliedschaft bei Kasse bis 20.10.14 enden würde.
Hallo,
und was genau spricht dagegen bis dahin einen solchen Antrag zu stellen ?
Gruss
Czauderna
Hallo,wenn ich den Antrag stelle muss ich zum Reha,außerdem muss ich dazu bezahlen(300)Euro möglich.Ich bekomme später nur 20Euro Rente,kann sein dass das auch abgeleht wird und ich muss bei der gesetzlich weiter bleiben.Ich habe keine Ahnung,was das passiert.Kann sein ,das die private Kasse will Krankengeld zurück?
Hallo,
aus der gesetzlichen Kasse musst du nicht raus.
Wieso bist du zusätzlich noch in einer Privatkrankenkasse?.
Wenn Dur den Antrag stellst bekommst du auch weiter Krankengeld.
Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 10,00 € pro Tag der Reha, die in der Regel drei Wochen dauert, also nur 210,00 €. Es gibt aber eine Härtefallregelung, d.h. Du musst nicht unbedingt diese 10,00€ zahlen.
Ich empfehle dir dringend, dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und da alles zu besprechen. Den Antrag nicht zu stellen, wäre meiner Meinung nach ein großer Fehler.
Gruss
Czauderna
aus der gesetzlichen Kasse musst du nicht raus.
Wieso bist du zusätzlich noch in einer Privatkrankenkasse?.
Wenn Dur den Antrag stellst bekommst du auch weiter Krankengeld.
Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 10,00 € pro Tag der Reha, die in der Regel drei Wochen dauert, also nur 210,00 €. Es gibt aber eine Härtefallregelung, d.h. Du musst nicht unbedingt diese 10,00€ zahlen.
Ich empfehle dir dringend, dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und da alles zu besprechen. Den Antrag nicht zu stellen, wäre meiner Meinung nach ein großer Fehler.
Gruss
Czauderna
Hallo ich bin schon 18jahre in der private Kasse.Ich möchte aber raus,ich darf nicht doppel versichert.Habe ich aber nicht gewusst.Ich verstehe nicht ganz was die gesetz.Kasse schreibt:sie schreibt."Das Anspruch auf Krankengeld ab dem...entfällt,wenn Sie den Antrag nicht stellen und die Mitgliedschaft bei uns enden würde.Dann die standart Antwort Ihre Möglichkeiten werden eingeschrenkt,Ort und Begin Ihre Reha bzw:Art und Begin der Rente zu bestimmen oder den Antrag zurücknehmen. Änderungswünsche gegenüber dem Rentenversicherungsträger stimmen Sie bitte vorher mit uns ab.Dies gilt auch für den Fall,dass Sie die bewilligte Reha nicht eintreten oder abrechen.Denn dann kann Ihr Krankengeldanspruch entfallt. Was heißt das? Wenn ich das nicht ausfühle,dann bin ich raus..ist das so?
Andere Frage:Warum ist das Fehler Antrag nicht zu stellen?
Andere Frage:Warum ist das Fehler Antrag nicht zu stellen?
cabotine hat geschrieben:Hallo ich bin schon 18jahre in der private Kasse.Ich möchte aber raus,ich darf nicht doppel versichert.Habe ich aber nicht gewusst.Ich verstehe nicht ganz was die gesetz.Kasse schreibt:sie schreibt."Das Anspruch auf Krankengeld ab dem...entfällt,wenn Sie den Antrag nicht stellen und die Mitgliedschaft bei uns enden würde.Dann die standart Antwort Ihre Möglichkeiten werden eingeschrenkt,Ort und Begin Ihre Reha bzw:Art und Begin der Rente zu bestimmen oder den Antrag zurücknehmen. Änderungswünsche gegenüber dem Rentenversicherungsträger stimmen Sie bitte vorher mit uns ab.Dies gilt auch für den Fall,dass Sie die bewilligte Reha nicht eintreten oder abrechen.Denn dann kann Ihr Krankengeldanspruch entfallt. Was heißt das? Wenn ich das nicht ausfühle,dann bin ich raus..ist das so?
Andere Frage:Warum ist das Fehler Antrag nicht zu stellen?
Hallo,
du weißt aber schon was eine medizinische Reha ist ??.
Ich habe das Gefühl, dass du es nicht weißt. Die medizinische Reha. soll dazu dienen, deine Arbeitsfähigkeit schneller wieder herzustellen und eine drohende Erwerbsminderung zu verhindern oder eine bereits vorliegende zu beseitigen, vielleicht sagt dir der Begriff "Kur" etwas, so wurde die Reha früher genannt. Du willst doch sicher auch, dass alles mögliche getan wird um wieder arbeitsfähig zu werden - ich rate dir erneut, um dein Krankengeld nicht zu gefährden, stell diesen Antrag bis zu dem genannten Datum - geh zur Kasse und lass dir helfen.
Gruss
Czauderna
cabotine hat geschrieben:Hallo ,ja ich weiß was Reha ist. Die Sache ist so:wenn ich arbeiten gehe,bekomme ich trotzdem nur 20Euro Rente. Leider bekomme ich auch schwer Arbeit.War ich ganze Zeit Hausfrau.Desweiteren wird meine Witwenrente noch gekurzt.
Wenn die schreiben dass sie mich aussteuern,bin ich nicht raus?
Hallo,
noch einmal, du wirst nicht ausgesteuert - wenn das Krankengeld endet, dann wirst du von der Kasse weiterversichert, das kostet dich aber dann mindestens ca. 150,00 € Beitrag monatlich, oder du bleibst dann in deiner PKV-Kasse - wenn du dir das erlauben kannst finanziell, dann bitte, ansonsten - siehe oben.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:noch einmal, du wirst nicht ausgesteuert - wenn das Krankengeld endet, dann wirst du von der Kasse weiterversichert, das kostet dich aber dann mindestens ca. 150,00 € Beitrag monatlich, oder du bleibst dann in deiner PKV-Kasse - wenn du dir das erlauben kannst finanziell, dann bitte, ansonsten - siehe oben.
Gruss
Czauderna
Hallo,
neuer Aspekt.
Sie erwähnt jetzt das sie Witwenrente bezieht.
Möglicherweise ist ja deshalb pflichtversichert.
Christa
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Ja, könnte auch möglich sein, aber so wie ich es verstanden habe, war sie seit Jahren schon in der PKV und kam aufgrund der Beschäftigung in die GKV, ob da eine Versicherung in der KVdR. möglich ist, wage ich zu bezweifeln, aber danke für den Hinweis.
Gruss
Czauderna
Bei der Themenstarterin halte ich alles für möglich.
Wieso 20 Euro Rente. Woher hat sie diese Erkennntnis?
Warum sollte die Witwenrente gekürzt werden?
Was die Themenstarterin braucht ist eine persönliche Beratung
Gruß
Christa
Hallo ich beziehe noch nicht Witwenrente,erst wenn mein Man nicht da ist.Also ich habe eine Praktikum(6monate Vetrag) gemacht und der Arbeitsgeber hat mich bei gesetzliche Kasse angemeldet.Ich wurde in Praktikum und nach dem Praktikum krank. Das Vetrag wurde in April abgeschlossen.Nach dem Praktikum habe ich keine Beitrage mehr an die Kasse bezahlt.Habe ich gefragt musste ich nicht.Niemand hat die Beitrage weiter gezahlt.Wieso muss ich nach Aussteuerung weiter bezahlen?Sie schreiben es wird Mitgliedschaft enden.Di Kasse fängt mich zu mobben,sie rüfen regelmäßi an,ich sehe die Kasse nummer....
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