Gekündigt ,Krank, Kasse zahlt nicht, was tun

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Stef
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Gekündigt ,Krank, Kasse zahlt nicht, was tun

Beitragvon Stef » 14.10.2014, 17:54

Hallo,

es tut mir Leid, wenn der Titel nicht besonders gut gewählt sein sollte, um mein Problem zu beschreiben...

Folgendes:
Ich habe bis zum 13.8.14 als Angestellte gearbeitet, zwischenzeitlich war ich leider durch Schwächeanfälle (mit Krankenhausaufenthalt/stationär) krank geschrieben, sodass mein Arbeitgeber mir am 13.8 kündigte.
Am 11. und 12.8. hatte ich noch gearbeitet, mich dann durch mein Unwohlsein am 13.8 morgens krank gemeldet, hier sprach mir dann der Arbeitgeber meine Kündigung aus (Probezeit, somit völlig okay)

Soweit so gut, ich musste mich dann ja Arbeitslos melden, bin aber vorher zu meinem Hausarzt , der mich dann untersuchte und bis zum 26. krank geschrieben hat.

Ich hoffe ihr könnt folgen... :?

Kurzum, der Besuch beim Arbeitsamt ging sehr kurz von Statten, da der Berater mich wieder weg schickte, denn solange ich krank geschrieben bin, er nicht für mich zuständig ist.

Macht Sinn, ich solle für diesen Ausfall mein Krankengeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragen.

Habe ich gemacht, zusätzlich kamen dann natürlich die Arztbesuche dazu, die nötig waren, um fest zu stellen, wodurch meine Schwächeanfälle zustande kamen, unzählige Spezialisten.

Nach 3 Wochen kam nichts von der Kasse (IKK), somit rief ich dort an und fragte, wann ich mit Unterstützung/Zahlung rechnen könnte??

Eine Dame meinte dann:"Sie sind am 13.8 gekündigt worden, somit sind Sie nicht mehr bei uns versichert, auch anstehende Arztrechnungen übernehmen wir nicht!" :shock: :shock:
Zusätzlich ist mein Sohn auch bei mir versichert, dieser ist es laut Aussage auch nicht mehr :shock: :shock:

Das kann doch wohl nicht sein?

Ich habe mich ja gleich am Folgetag nach der Kündigung beim Arbeitsamt vorstellig gemacht!, wobei ich vorher beim Arzt war und krank geschrieben wurde, somit also am 14.8!
Wie sieht es denn nun hier in meinem Falle aus??

Hat jemand schon einmal etwas ähnliches erlebt?

Wie ist denn da die Rechtslage?...auch wenn mich der Arbeitgeber gleich am 13. bei der Kasse abmeldet, welche Chance, da krank, habe ich, als morgens zum Arzt zu gehen und dann arbeitslos zu melden.

Was kann ich tun?....
Ich hab morgen einen Termin mit einer Anwältin und werde ihr meine Lage schildern, trotzdem kann ich nicht glauben, was mir die Kasse da erzählt!

Kurzum bekomme ich für den Ausfall kein Geld und soll alle Rechnungen selber zahlen..
Ich bin noch immer krank geschrieben, daher konnte ich mich auch noch nicht wieder Arbeitssuchend melden...
Ich bat die Kasse nochmals um Prüfung (heute) und diese bleibt bei ihrer Einstellung:
O-Ton der Dame am Telefon" Mir egal ob Sie am 13. oder 14. beim Amt waren, der Arbeitgeber hat Sie am 13. abgemeldet und fertig!
Kurzum, von uns gibt es nichts!Nicht versichert!

Gruß,
Stef

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 14.10.2014, 19:30

Hallo,

wann ist die AU vom Arzt festgestellt und die AU-Bescheinigung ausgestellt worden?

MfG
ratte1

Stef
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Beitragvon Stef » 14.10.2014, 20:33

Hallo,
wie im Text erwähnt...am 14.8, da konnte ich ja auch erst zum Arzt :(

Die Bescheinigung bekam ich logischerweise dann, also auch am 14.

Dann zum Arbeitsamt... :? , hier wurde ich ja flott an die Krankenkasse verwiesen..
Gruß,
Stef

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Beitragvon Czauderna » 14.10.2014, 21:15

Hallo,
wenn du verheiratet bist und dein Ehegatte ebenfalls in der GKV. versichert ist, dann bist du familienversichert und hast keinen Anspruch auf Krankengeld (geändert am 14.10. -21:28 Uhr - sorry)
Bist du nicht verheiratet, dann könnte meiner Meinung nach §19 Abs. 2 SGB V. bei dir greifen und du hättest Anspruch auf Krankengeld für maximal einen Monat ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit - Anspruchsbeginn wäre hier allerdings erst der Tag nach ärztlicher Feststellung.
Selbst wenn das mit dem Krankengeld nicht klappen sollte, versichert bist du und deine Tochter auf jeden Fall - was die Kassenmitarbeiterin dir da erzählt hat ist falsch, denn wenn keine Anschlussversicherung von dir aus nachgewiesen wird muss die die Kasse ab dem 1 Tag der Arbeitslosigkeit
"freiwillig" Zwangsversichern (gilt ab 01.08.2013).
Wenn du also ledig bis - mein Rat - lass dir vom Arbeitsamt bestätigen dass du da warst und sie dich weggeschickt haben und beantrage Krankengeld gemäß dem o.g. § - im Falle der Ablehnung bestehst du auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dem natürlich erläutert werden muss warum der § 19 Abs. 2 SGB V. nicht zutrifft.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 14.10.2014, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon ratte1 » 14.10.2014, 21:24

Stef hat geschrieben:Hallo,
wie im Text erwähnt...am 14.8, da konnte ich ja auch erst zum Arzt :(

Die Bescheinigung bekam ich logischerweise dann, also auch am 14.

Dann zum Arbeitsamt... :? , hier wurde ich ja flott an die Krankenkasse verwiesen..
Gruß,
Stef


Konnte und kann ich dem Text nicht entnehmen. Da das Unwohlsein am 13.08.14 morgens bestand, hätte ein Arztbesuch ja am gleichen Tag erfolgt sein können.

Leider ist es wirklich so, dass bei einer (gerechtfertigten) Kündigung zum 13.08. und Feststellung der AU erst am 14.08. kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Grund hierfür ist, dass der Krankengeldanspruch erst ab Tag nach Feststellung - hier also ab 14.08. besteht. An diesem Tag bestand aber keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch mehr. Dieses ist vom Bundessozialgericht mehrfach so bestätigt worden, s. u.a. hier: http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... d/3233207/

Sollte ab 14.08. kein anderweitiger Versicherungsschutz bestehen, greift die so genannte obligatorische Anschlussversicherung. Nachteil ist hierbei, dass die Kosten selbst aufzubringen sind. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=229754


MfG
ratte1

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Beitragvon Czauderna » 14.10.2014, 21:32

Hallo Ratte1,
da der § 19 SGB V. nach wie vor im SGB steht , wie glaubst Du, stehen die Chancen dass die Kasse doch Krankengeld zahlt oder meinst du die Kasse bestreitet dass der § nach dem 01.08. 2013 noch angewendet werden kann ?
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 14.10.2014, 21:50

Czauderna hat geschrieben:Hallo Ratte1,
da der § 19 SGB V. nach wie vor im SGB steht , wie glaubst Du, stehen die Chancen dass die Kasse doch Krankengeld zahlt oder meinst du die Kasse bestreitet dass der § nach dem 01.08. 2013 noch angewendet werden kann ?

Hallo czauderna, der TE gibt heute an, noch immer au zu sein. Daher dürfte - entweder auf Grund des FAMI-Anspruchs oder auf Grund der obilagtorischen Anschlussversicherung - kein Anspruch auf den nachgehenden Leistungsanspruch bestehen, da sind wir uns doch sicher einig, oder?

MfG
ratte1

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Beitragvon Stef » 14.10.2014, 21:56

Hallo...erst einmal Danke! für die rege Beteiligung! .-.
Ja, ich bin verheiratet...,das hatte ich nicht erwähnt :oops: .
Mein Mann ist selbstständig, daher PKV.
Der Beitrag monatl. ist schon ein Batzen, da auch seine Geschäfte mal gut mal schlecht gehen, wäre es fast "unbezahlbar", würden wir alle die PKV nutzen, zusätzlich hab ich ja immer gearbeitet und war somit immer GKV.

Das liest sich ja schon einmal nicht so aufbauend, was das Krankengeld betrifft
:( :(
Ich war da so sicher, denn der freundliche Mitarbeiter der Arbeitsagentur verwies mich ja an die Kasse!
:x
Kurzum hätte ich mich eigentlich erst NACH dem Besuch beim Arbeitsamt krank melden dürfen??...oh man, dann wäre es nicht so weit gekommen?
Da denkt man,man macht alles richtig, sucht den Arzt auf, weil man WIRKLICH krank ist und nun das!
Allein die Rechnungen der Ärzte die dann noch kommen werden...

Ich bin so baff, was eine Welt, wenn man aus der GKV raus möchte machen die einen Zirkus, aber hier wird man nach 27 Berufsjahren "einfach so" abgefrühstückt?

Nun gehe ich morgen zum Anwalt und lasse mich beraten, wobei ich nun den Kloß im Hals habe...wie ungerecht ist das bitte?
Und...warum schickt mich der nette Mann der Arbeitsagentur wieder weg, ohne ggfs. auf die "Gefahr" der nicht mehr bestehenden GKV hinzuweisen? (schon klar, muss er wohl auch nicht)

Familienversicherung bei meinem Mann in der PKV?...geht das denn "Übergangsweise", oder sind wir dann alle drin und kommen dann nicht mehr in die GKV?

Fragen über Fragen..
@Ratte...sorry, ich dachte du hättest bei dem vielen Text gesehen, das ich den 14. als AU schrieben hatte... :oops:

Erstmal Danke...
Gruß,
Stef

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Beitragvon Czauderna » 14.10.2014, 23:44

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo Ratte1,
da der § 19 SGB V. nach wie vor im SGB steht , wie glaubst Du, stehen die Chancen dass die Kasse doch Krankengeld zahlt oder meinst du die Kasse bestreitet dass der § nach dem 01.08. 2013 noch angewendet werden kann ?

Hallo czauderna, der TE gibt heute an, noch immer au zu sein. Daher dürfte - entweder auf Grund des FAMI-Anspruchs oder auf Grund der obilagtorischen Anschlussversicherung - kein Anspruch auf den nachgehenden Leistungsanspruch bestehen, da sind wir uns doch sicher einig, oder?

MfG
ratte1


Hallo,
und wann greift deiner Meinung nach der § 19 SGB V. dann noch ?.
Sicher, wenn die Anschlussversicherung grundsätzlich vorrangig ist, dann hat sie keinen Anspruch, da sind wir uns einig, aber ist sie denn immer vorrangig - das ist meine Frage - was meinst du ?
Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 15.10.2014, 06:19

Czauderna hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo Ratte1,
da der § 19 SGB V. nach wie vor im SGB steht , wie glaubst Du, stehen die Chancen dass die Kasse doch Krankengeld zahlt oder meinst du die Kasse bestreitet dass der § nach dem 01.08. 2013 noch angewendet werden kann ?

Hallo czauderna, der TE gibt heute an, noch immer au zu sein. Daher dürfte - entweder auf Grund des FAMI-Anspruchs oder auf Grund der obilagtorischen Anschlussversicherung - kein Anspruch auf den nachgehenden Leistungsanspruch bestehen, da sind wir uns doch sicher einig, oder?

MfG
ratte1


Hallo,
und wann greift deiner Meinung nach der § 19 SGB V. dann noch ?.
Sicher, wenn die Anschlussversicherung grundsätzlich vorrangig ist, dann hat sie keinen Anspruch, da sind wir uns einig, aber ist sie denn immer vorrangig - das ist meine Frage - was meinst du ?
Gruss
Czauderna
M.E. greift dieser nur noch, wenn die Versicherungslücke nicht mehr als einen Monat beträgt. Aber hier wird es sicher irgendwann zu einer richterlichen Entscheidung kommen müssen.

MfG
ratte1

Hein
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Beitragvon Hein » 04.11.2014, 13:52

Genau das Gleiche ist mir mit der TK passiert und die haben sich dann als höchst kreativ erwiesen. Ich wurde der einfach Halber als selbstständig zum höchst Beitrag eingestuft.


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