es tut mir Leid, wenn der Titel nicht besonders gut gewählt sein sollte, um mein Problem zu beschreiben...
Folgendes:
Ich habe bis zum 13.8.14 als Angestellte gearbeitet, zwischenzeitlich war ich leider durch Schwächeanfälle (mit Krankenhausaufenthalt/stationär) krank geschrieben, sodass mein Arbeitgeber mir am 13.8 kündigte.
Am 11. und 12.8. hatte ich noch gearbeitet, mich dann durch mein Unwohlsein am 13.8 morgens krank gemeldet, hier sprach mir dann der Arbeitgeber meine Kündigung aus (Probezeit, somit völlig okay)
Soweit so gut, ich musste mich dann ja Arbeitslos melden, bin aber vorher zu meinem Hausarzt , der mich dann untersuchte und bis zum 26. krank geschrieben hat.
Ich hoffe ihr könnt folgen...

Kurzum, der Besuch beim Arbeitsamt ging sehr kurz von Statten, da der Berater mich wieder weg schickte, denn solange ich krank geschrieben bin, er nicht für mich zuständig ist.
Macht Sinn, ich solle für diesen Ausfall mein Krankengeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragen.
Habe ich gemacht, zusätzlich kamen dann natürlich die Arztbesuche dazu, die nötig waren, um fest zu stellen, wodurch meine Schwächeanfälle zustande kamen, unzählige Spezialisten.
Nach 3 Wochen kam nichts von der Kasse (IKK), somit rief ich dort an und fragte, wann ich mit Unterstützung/Zahlung rechnen könnte??
Eine Dame meinte dann:"Sie sind am 13.8 gekündigt worden, somit sind Sie nicht mehr bei uns versichert, auch anstehende Arztrechnungen übernehmen wir nicht!"


Zusätzlich ist mein Sohn auch bei mir versichert, dieser ist es laut Aussage auch nicht mehr


Das kann doch wohl nicht sein?
Ich habe mich ja gleich am Folgetag nach der Kündigung beim Arbeitsamt vorstellig gemacht!, wobei ich vorher beim Arzt war und krank geschrieben wurde, somit also am 14.8!
Wie sieht es denn nun hier in meinem Falle aus??
Hat jemand schon einmal etwas ähnliches erlebt?
Wie ist denn da die Rechtslage?...auch wenn mich der Arbeitgeber gleich am 13. bei der Kasse abmeldet, welche Chance, da krank, habe ich, als morgens zum Arzt zu gehen und dann arbeitslos zu melden.
Was kann ich tun?....
Ich hab morgen einen Termin mit einer Anwältin und werde ihr meine Lage schildern, trotzdem kann ich nicht glauben, was mir die Kasse da erzählt!
Kurzum bekomme ich für den Ausfall kein Geld und soll alle Rechnungen selber zahlen..
Ich bin noch immer krank geschrieben, daher konnte ich mich auch noch nicht wieder Arbeitssuchend melden...
Ich bat die Kasse nochmals um Prüfung (heute) und diese bleibt bei ihrer Einstellung:
O-Ton der Dame am Telefon" Mir egal ob Sie am 13. oder 14. beim Amt waren, der Arbeitgeber hat Sie am 13. abgemeldet und fertig!
Kurzum, von uns gibt es nichts!Nicht versichert!
Gruß,
Stef