Beiträge zuviel bezahlt - Rückerstattung?

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RobF
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Beiträge zuviel bezahlt - Rückerstattung?

Beitragvon RobF » 13.01.2015, 12:10

Nehmen wir einmal an, K, ein Rentner, dessen Einkommen ausschließlich aus Auslandsrenten kommt und der bei einer GKV freiwillig versichert ist, ist seiner Mitwirkungspflicht eine Zeit lang nicht nachgekommen und hat so seiner KK nicht seine veränderten Einkommensverhältnisse per Fragebogen mitgeteilt, die ihm alle paar Monate zugesendet wurden (sein Einkommen stieg vor zwei Jahren etwas an).

Eine Weile passiert nichts und K bezahlt weiterhin Beiträge, die etwas unter dem liegen, was er tatsächlich hätte zahlen müssen. Ein Jahr später, wegen nicht vorliegenden Einkommenserklärungen bemisst die KK den Beitrag neu, und zwar zum Maximum, nahezu €700/Monat. K lässt auch das ein Jahr lang gleiten, in der Annahme, dass er sein Konto jederzeit bei der KK ausgleichen kann, sobald er die Muße findet, seine etwas komplizierten Einkommensverhältnisse durchzuarbeiten (was in der Tat mehrere Tage Arbeit machte).

Im Dezember 2014 bekommt er nun wieder einmal eine Aufforderung zur Vorlage der Einkommensverhältnisse, und zum ersten Mal enthält dieser Formbrief einen Klausus, der besagt: "Wenn Sie Ihre beitragspflichtigen Einnahmen erst später nachweisen, können wir die Beitragshöhe auch erst ab diesem Zeitpunkt richtig stellen. Für die Vergangenheit bleibt die Beitragseinstufung bestehen."

K reicht nun unverzüglich die notwendigen Unterlagen ein, und seine KK bemisst daraufhin seinen Beitrag neu, mit Gültigkeit zum 1.12.14, zu einem Satz, der etwas höher liegt als vor zwei Jahren, aber wesentlich niedriger als während des letzten Jahres. Insgesamt hatte K. während dieses gesamten Zeitraums mehrere tausend Euro zuviel an die KK bezahlt.

K bestreitet nicht die gegenwärtige Neubemessung (da ist alles korrekt), möchte aber Widerspruch erheben gegen den Termin, zu dem die Neubemessung als gültig angesehen wird (d.h. der 1.12.14). Er kann nachweisen, dass das gleiche Einkommen, das gegenwärtig der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt wurde, auch schon zu dem Zeitpunkt (Herbst 2013) vorlag, zu dem die KK den Beitrag auf das Maximum erhöhte. Er möchte deshalb darum bitten, die gegenwärtige Beitragsbemessung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Erhöhung auf das Maximum (Herbst 2013) festzusetzen und ihm den Anteil zurückzuerstatten, den er zuviel bezahlt hatte.

Wie wird die KK in dieser Situation wohl reagieren und wie sieht K's rechtliche Situation aus? Kennt Ihr Präzedenzfälle?

Aras
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Beitragvon Aras » 13.01.2015, 12:40

Kann der Rentner keinen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen?

Das würde bis zu 4 Jahre rückwirkend funktionieren.


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