Wer ist für mich zuständig? Arbeitslos und Krankenkasse

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Nolan
Beiträge: 2
Registriert: 03.11.2014, 11:51

Wer ist für mich zuständig? Arbeitslos und Krankenkasse

Beitragvon Nolan » 22.01.2015, 15:36

Hallo,

kurz zu meiner Situation: Ich habe vor 3 Monaten mein Beschäftigungsverhältnis gekündigt. Habe mich aufgrund diverser psychischer Probleme (die u. a. auch durch den Job entstanden sind) mich am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei meinem Hausarzt krank geschrieben für 4 Wochen. Daraufhin zur Agentur für Arbeit, um mich dort arbeitslos zu melden - dort wurde ich dann weggeschickt, da ich ja offiziell arbeitsunfähig bin. Dann bei meiner Krankenkasse angerufen und denen die Situation geschildert. Diese meinte daraufhin, dass es 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch eine sogenannte Nachversicherungspflicht von 1 Monat bestünde.

Habe zu der Zeit gedacht, dass mir die 4 Wochen reichen, um wieder runterfahren zu können - war leider nicht so.

Habe mich dann nach Ablauf der Krankmeldung durch meinen Hausarzt dann 4 Wochen später erneut bei der Agentur für Arbeit krank gemeldet (offiziell wieder arbeitsfähig). Hatte dann einige Wochen später einen Termin beim Psychologen, der mich dann wieder krankgeschrieben hatte.
Mit diesem Verweis sollte ich mich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsunfähig melden und würde dann ohne Sperrfrist ALGII erhalten. Dies hatte mir zuvor auch schon mein Hausarzt bestätigt.

Nun ist es aber so, dass die Agentur für Arbeit sich hierfür nicht zuständig fühlt und mir mittteilt, dass ich kein ALGII, sondern nur Krankengeld von meiner Krankenkasse erhalten könne.

Ich habe bisher noch kein Geld gesehen, habe aber mittlerweile eine panische Angst, dass ich (abgesehen davon, dass ich wohl überhaupt kein Geld bekommen werde) auch noch evtl. für Nachzahlung meiner Krankenkasse belangt werden könnte. Wüsste nicht wie ich das alles bezahlen könnte.

Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir da weiterhelfen.
Ich weiß gerade ehrlichgesagt nicht mehr wo vorne und hinten ist.

tim|away
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 22
Registriert: 31.08.2014, 22:19

Beitragvon tim|away » 22.01.2015, 16:19

Hallo Nolan,

zunächst einmal ist festzuhalten, dass es bei ALG II ("Hartz 4") ohnehin keine Sperrfrist gibt. Dies gilt ausschließlich für ALG I.

Das Jobcenter ist in jedem Fall für Dich zuständig - unabhängig davon, ob Du aktuell berufsfähig bist oder nicht. Ich würde empfehlen, einen Antrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II) zu stellen. Sollte das Jobcenter dich "nicht haben wollen", lasse Dir dies unbedingt schriftlich geben. Anschließend beantragst Du Leistungen gem. SGB XII ("Sozialhilfe") mit der Begründung, dass die vorrangigen Leistungen nach SGB II abgelehnt wurden und Du anderweitig Deien Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kannst. Beide Anträge muss das Jobcenter als Leistungsträger annehmen und bearbeiten.

Weiterführende Informationen:
Hilfe zum Lebensunterhalt gem. SGB XII

Bzgl. der Krankenkassenbeiträge gilt bei Bezug von Leistungen gem SGB II (ALG II), dass die Beiträge nur während des Leistungsbezugs vom Jobcenter getragen werden. Überahme von Beitragsrückständen aus vorherigen Zeiträumen finden grundsätzlich nicht statt. Anders kann dies ggf. bei Leistungen nach SGB XII aussehen.

Mehrere Rückfragen zum Sachverhalt:

1) Wann wurden die Anträge gem. SGB II jeweils gestellt?
2) Gibt es schriftliche Bestätigungen, dass Du die Anträge s. (1) gestellt hast?
3) Gibt es eine schriftliche Ablehnung des Jobcenters oder lediglich eine mündliche? Sofern eine schriftliche Ablehnung vorliegt, zu welchem Datum ist das Schreiben bei Dir eingegangen (ggf. auch Verfassungsdatum)?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste