8 Jahre nicht versichert, selbstständig, ex PKV, jetzt GKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ohnenamen1986
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8 Jahre nicht versichert, selbstständig, ex PKV, jetzt GKV?

Beitragvon ohnenamen1986 » 29.01.2015, 21:08

Hallo Allerseits.

Ich bin neu in diesem Forum und starte direkt mal mit einem brisanten Thema.

Ich bin seit April 2006 selbstständig und gelockt durch die niedrigen Beiträge wechselte ich direkt zum Start aus der GKV (AOK), in der ich zuvor als Azubi und dann als Angestellter vier Jahre war, in die PKV (Barmenia).
Wie das Leben manchmal spielt, konnte ich schon nach wenigen Monaten die Beiträge nicht mehr zahlen und flog folgerichtig aus der PKV (circa August 2006).
Da ich aber niemand bin der so leicht aufgibt und ich weiter an meinem Traum festhielt, kämpfte ich mich durch die nächsten Jahre, die aus Mahnungen und Zwangsvollstreckungen bis hin zur eidesstattlichen Versicherung führten.
Nach weiteren Jahren und Haftbefehlen (zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) kam ich im Jahr 2014 endlich an den Punkt, an dem ich finanziell mit meiner Selbstständigkeit in ruhigem Fahrwasser bin und gut leben kann. Das einzige, was mir zu meinem Glück noch fehlt ist eine Krankenversicherung.
Da ich im vergangenen Jahr dann feststellen musste, dass sich diverse Eintragungen über die finanzielle Vergangenheit nicht gut machen, sehne ich dem Mai diesen Jahres entgegen, in dem die letzten Eintragungen gelöscht werden.
Jetzt zum eigentlichen Anliegen:
Ich möchte wieder in die GKV.
Bedingt durch die fortgeschrittene Familienplanung, wurde mir von der PKV aufgrund späterer, höherer Beiträge für Familien abgeraten.
Kann mir hier jemand einen Tipp geben, wie ich ohne größere Nachzahlungen in die GKV komme? Und eventuell auch welche GKV mich aufnehmen würde? Bevorzugen würde ich die AOK, stelle aber keine Ansprüche.

Noch kurz zu meinen Eckdaten:
Ich bin 28 Jahre alt, ledig, (noch) keine Kinder, "kerngesund", lebe gesund (viel Sport, kein Alkohol oder Zigaretten). Der Gesundheitscheck sollte also ein Kinderspiel sein.

Ich will hier niemanden unter Generalverdacht stellen, aber ich würde es begrüßen hier keine sinnlosen Vorwürfe oder Anklagen zu erhalten, da ich mir sehr wohl meiner riskanten Situation bewusst bin, aber auch die Entscheidung durchgehalten zu haben nicht bereue, sondern stolz darauf bin.

So, nun bin ich dankbar für jeden freundlichen Beitrag oder Hinweis. :-)

Viele Grüße!

tim|away
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Beitragvon tim|away » 29.01.2015, 21:37

Um die Mitgliedschaft in einer GKV zu erlangen, wirst Du einen sozialversicherungspflichtigen Job (>450,00+ EUR) in einem Angestelltenverhältnis aufnehmen müssen. Hier machst Du von Deinem Wahlrecht Gebrauch und wählst die AOK.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 29.01.2015, 22:08

tim|away hat geschrieben:Um die Mitgliedschaft in einer GKV zu erlangen, wirst Du einen sozialversicherungspflichtigen Job (>450,00+ EUR) in einem Angestelltenverhältnis aufnehmen müssen. Hier machst Du von Deinem Wahlrecht Gebrauch und wählst die AOK.

Dazu müsste außerdem entweder die selbständige Tätigkeit aufgegeben werden oder aber das Entgelt und auch der zeitliche Aufwand der abhängigen Beschäftigung müsste über dem der selbständigen Tätigkeit liegen. Sow äre die Rückkehr in die GKV möglich.

MfG
ratte1

ohnenamen1986
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Beitragvon ohnenamen1986 » 30.01.2015, 00:47

Von dieser Möglichkeit habe ich auch schon gehört, stellt aber keine Option für mich dar, da dies zu extreme finanzielle Einschnitte für mich bedeuten würde.

Gibt es denn keine andere, verträglichere Möglichkeit, auch wenn diese (angemessene) Strafbeiträge enthalten würde?
Ich denke doch mal aufgrund meines Alters, Gesundheitszustandes und meiner zu erwartenden beitragspflichtigen Zeit bis zur Rente sollte ich für die Krankenkassen durchaus noch interessant sein oder?

tim|away
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Beitragvon tim|away » 30.01.2015, 07:23

ohnenamen1986 hat geschrieben:Von dieser Möglichkeit habe ich auch schon gehört, stellt aber keine Option für mich dar, da dies zu extreme finanzielle Einschnitte für mich bedeuten würde.

Gibt es denn keine andere, verträglichere Möglichkeit, auch wenn diese (angemessene) Strafbeiträge enthalten würde?
Ich denke doch mal aufgrund meines Alters, Gesundheitszustandes und meiner zu erwartenden beitragspflichtigen Zeit bis zur Rente sollte ich für die Krankenkassen durchaus noch interessant sein oder?


Dein Gesundheitszustand und das theoretische Interesse der Krankenkassen spielen keine Rolle. Du kannst Dein Wahlrecht nur in einem Angestellenverhältnis ausüben, das - wie von ratte1 beschrieben - hauptberuflich ausgeübt wird.

Beachte jedoch, dass es sich hier um einen temporären Kunstgriff handelt, den Du nach erfolgreicher Aufnahme in die Krankenkasse nach Deinen Vorstellungen anpassen kannst. Im besten Fall würdest Du entweder Deine Selbstständigkeit für einen Monat offiziell aufgeben oder lediglich keine Rechnungen schreiben und offiziell wenig bis keine Zeit in die Selbstständigkeit investieren, sodass das Merkmal "nebenberuflich" für Deine Selbstständigkeit erfüllt, und das Merkmal "hauptberuflich" für die sozialpflichtige Anstellung erfüllt ist. Maßgeblich für das Merkmal "hauptberuflich" ist aus welcher Tätigkeit vorwiegend Einnahmen für den Lebensunterhalt bezogen werden und welcher Tätigkeit mehr Zeit gewidmet wird. Nach erfolgreichem Beitritt in die GKV könntest Du unmittelbar die Anstellung kündigen und würdest Dich freiwillig weiterhin versichern bei der gleichen Krankenkasse - als hauptberuflich Selbstständiger. Der Beitrag würde sich natürlich ebenfalls entsprechend ändern, jedoch wärst Du somit Mitglied einer GKV.

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Beitragvon ohnenamen1986 » 30.01.2015, 10:23

Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Und es spielt keine Rolle wie lange man die Selbstständigkeit "herunterfährt"? Sobald die Krankenkasse mich aufgenommen hat kann ich wieder meiner Selbstständigkeit nachgehen?

Ich muss dann nur schauen wie ich in dieser Zeit meinen Betrieb trotzdem am Laufen halte, damit auch meine Mitarbeiter weiter bezahlt werden können und die laufenden Kosten gedeckt sind.

Aber wenn ich das richtig verstehe, muss ja lediglich das Gehalt, das ich mir auszahle, unter dem Gehalt des anderen Arbeitsverhältnisses liegen!?? Das kann mir sicher mein Steuerberater anpassen

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Beitragvon Czauderna » 30.01.2015, 14:06

ohnenamen1986 hat geschrieben:Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Und es spielt keine Rolle wie lange man die Selbstständigkeit "herunterfährt"? Sobald die Krankenkasse mich aufgenommen hat kann ich wieder meiner Selbstständigkeit nachgehen?

Ich muss dann nur schauen wie ich in dieser Zeit meinen Betrieb trotzdem am Laufen halte, damit auch meine Mitarbeiter weiter bezahlt werden können und die laufenden Kosten gedeckt sind.

Aber wenn ich das richtig verstehe, muss ja lediglich das Gehalt, das ich mir auszahle, unter dem Gehalt des anderen Arbeitsverhältnisses liegen!?? Das kann mir sicher mein Steuerberater anpassen


Hallo,
nun, so einfach ist das nicht - es genügt nicht einfach weniger Arbeitseinkommen als Arbeitsentgelt anzusetzen. Bei der Beurteilung der hauptberuflichen Selbständigkeit zählt dass was im Einkommensteuerbescheid steht und es geht nicht ausschließlich um die Einkommensfrage, sondern auch um die wirtschaftliche Bedeutung und du schreibst von beschäftigten Arbeitnehmern. Also, es muss schon sehr gute Kenntnis vorhanden sein (auch beim Steuerberater) und es muss "wasserdicht" sein, dann könnte dieser "Kunstgriff" funktionieren.
Wenn ich ehrlich bin, ich glaub nicht, dass es funktioniert.
Gruss
Czauderna

ohnenamen1986
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Beitragvon ohnenamen1986 » 30.01.2015, 15:21

Ich werde mich auf jeden Fall kurzfristig mit meinem Steuerberater zusammen setzen und über die Thematik beraten.

Ich danke euch allen erstmal für eure Antworten.

Wenn noch jemandem ein anderer weg bekannt ist oder der Aufwand minimiert werden kann, bin ich dankbar für eure Hilfe!!


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