Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Krankengeldes, bzw. die gesetzliche Beurteilung meiner Situation.
Habe meinen Vollzeitjob selbst gekündigt aufgrund psych. Probleme (Burnout/Depression), die sich durch den Job stressbedingt weiter verschlimmerten.
Habe mich danach im Anschluss 1 Monat krankschreiben lassen (möglich, da 4 Wochen Nachversicherungszeit legitim).
Danach habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Habe die Gründe für meine Kündigung angegeben und somit keine Sperrfrist für die Zahlung des Geldes erhalten.
Ich übe 2 Nebenjobs aus (jeweils ca. 2 und 3 Stunden wöchentlich), also insgesamt ca. 20 Stunden im Monat. Verdiene dabei 200 Euro.
Das habe ich auch alles angegeben und das Geld wurde auch von der Freibetragsgrenze (165 Euro) abgezogen.
Habe mich dann nach 6 Wochen arbeitslos wieder krankschreiben lassen, weil mir mein Arzt geraten hat eine stationäre Therapie zu beginnen und es unsinnig wäre für die Wochen bis ich dort noch einen Platz bekomme einen neuen Job zu suchen.
Jetzt übe ich seitdem aber immer noch die beiden Nebenjobs aus. Sie belasten mich im Gegensatz zu meinem stressigem ehemaligen Vollzeitjob nicht.
Krankengeld habe ich noch keins erhalten, weil für den Antrag auf Krankengeld erst diese Bestätigung des Arbeitslosengeldes notwendig ist, das ich nun erhalten habe und nun diese ganzen Papiere an die Krankenkasse schicken werde (Arbeitsamt fungiert hier quasi als ,,Arbeitgeber").
Meine Frage hierzu: Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
Wird das Krankengeld nicht gezahlt oder werden die 200 Euro nur davon abgezogen?
Bin ich durch den Nebenjob in der Zeit der Krankschreibung überhaupt nicht sozialversichert gewesen und muss die Beiträge hierfür aus eigener Tasche nachzahlen?
Ich warte nur auf den Brief für die Aufnahme in die Klinik, dann beende ich die Nebenjobs.
Ich weiß, dass das alles evtl. sehr dumm und naiv gewesen sein könnte von mir, weil ohne die Nebenjobs wäre alles kein Problem gewesen.
Ich bitte einfach nur um eine sichere Aussage wie es in meinem Fall aussieht. Habe leider bisher unterschiedliches gelesen.
Krankengeld bei Ausübung Nebenjob Rechtslage
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