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Löst ein Minijob KK-versicherungspflicht aus ?

Verfasst: 27.07.2015, 13:58
von krankhaft
Löst ein Minijob KK-versicherungspflicht aus ?

Hallo, wenn man nur einen Minijob bis 450,- eur hat und sonst nur noch Einnahmen aus Kapitalerträgen ( die aber nicht unwesentlich sind ), ist man aufgrund des Minijobs in der gesetzl. KK pflichtversichert ?

Wenn nicht, was wären die Mindestvoraussetzungen für eine KK Versicherungspflicht ( 451,- eur ? ) ?
Weiss das einer ?
grüße

Re: Löst ein Minijob KK-versicherungspflicht aus ?

Verfasst: 27.07.2015, 19:19
von Czauderna
krankhaft hat geschrieben:Löst ein Minijob KK-versicherungspflicht aus ?

Hallo, wenn man nur einen Minijob bis 450,- eur hat und sonst nur noch Einnahmen aus Kapitalerträgen ( die aber nicht unwesentlich sind ), ist man aufgrund des Minijobs in der gesetzl. KK pflichtversichert ?

Wenn nicht, was wären die Mindestvoraussetzungen für eine KK Versicherungspflicht ( 451,- eur ? ) ?
Weiss das einer ?
grüße


Hallo,
ein sog. Mini-Job alleine löst keine Krankenversicherungspflicht aus -
das mit den 451,00 € mtl. ist grundsätzlich richtig.
Ich nehme an, du suchst einen Weg um in die GKV zu kommen ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.07.2015, 13:29
von krankhaft
Hallo, nein.
Ich möchte wissen was ich minimal tun muss um versicherungspflichtig zu sein, damit die KK nicht an meine Kapitaleinkünfte als freiwillig Versicherter herankommt.
Ich müsste also min. 450,01 Eur monatl. ( über Steuerkarte ? ) verdienen ?

Was ist wenn ich z.B. über 1 Jahr monatl. 451,- eur verdiene und danach nur noch Minijob mache ? Was fürn Status hab ich dann ? Grüße

Verfasst: 28.07.2015, 14:08
von Czauderna
krankhaft hat geschrieben:Hallo, nein.
Ich möchte wissen was ich minimal tun muss um versicherungspflichtig zu sein, damit die KK nicht an meine Kapitaleinkünfte als freiwillig Versicherter herankommt.
Ich müsste also min. 450,01 Eur monatl. ( über Steuerkarte ? ) verdienen ?

Was ist wenn ich z.B. über 1 Jahr monatl. 451,- eur verdiene und danach nur noch Minijob mache ? Was fürn Status hab ich dann ? Grüße


Hallo,
den gleichen wie vor der Beschäftigung, dann musst du wieder für deine Kapitalerträge zahlen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.07.2015, 18:17
von krankhaft
Hallo, gilt dieses denn auch wohl im Status als Rentner ?
Ich werde ca 500,- eur gesetzl. Rente bekommen.
Hab dann noch diverse Kapitaleinkünfte als Hauptbestandteil meiner Altervorsorge.
Ich möchte dann aber weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten ( min. 451,- eur ).
Bin ich in diesem Fall auch weiterhin als Status "pflichtversichert" so das die KK nicht an meine Kapitaleinkünfte kommt ? grüße

Verfasst: 28.07.2015, 20:50
von Czauderna
krankhaft hat geschrieben:Hallo, gilt dieses denn auch wohl im Status als Rentner ?
Ich werde ca 500,- eur gesetzl. Rente bekommen.
Hab dann noch diverse Kapitaleinkünfte als Hauptbestandteil meiner Altervorsorge.
Ich möchte dann aber weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten ( min. 451,- eur ).
Bin ich in diesem Fall auch weiterhin als Status "pflichtversichert" so das die KK nicht an meine Kapitaleinkünfte kommt ? grüße


Hallo,
wenn du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (Vorversicherungszeit) erfüllt hast, dann wirst du als Rentner auch pflichtversichert sein oder eben als Arbeitnehmer. wenn du allerdings nicht die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllst und nicht als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, dann zahlst du wieder.
Gruss
Czauderna