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Nachgehenden Leistungsanspruch Familienversicherung
Verfasst: 06.10.2015, 17:31
von heinrich
Ausscheiden Versicherungspflicht ALG II zum 30.04.2015
Erneut Vers-Pflicht ALG II ab 01.06.2015
Kind wird am 05.05.2015 geboren.
Frau ist ledig und hat selbst keinen FAMI Anspruch
Hat das Kind im Mai 2015 einen nachgehenden Leistungsanspruch ?
Gemeinsames Rundschreiben 9.12.2015 Punkt 3.1
Die FAMI wird aus einer Mitgliedschaft abgeleitet und teilt insoweit das Schicksal des Mitgliedschaftsverhältnisses. Aus diesem Grund besteht auch für den Famlienversicherten eine nachgehender Leistungsanspruch für längstens einen Monat nach em Ende der Familienversicherung, wenn die FAMI wegen der Beendigung der Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen erlischt.
Die EINEN sagen daher:
kein nachgehender Leistungsanspruch weil Baby nicht zum 30.4.2015 aus der FAMI ausgeschieden ist, als Mitglied aus Mitgliedschaft ausschied.
Die ANDEREN sage:
soooo wortwörtlich muss man dies nicht auslegen. Der Verfasser damals hat doch nicht an so einen Fall gedacht. Der Verfasser damals wollte nur sagen, dass die FAMIS grundsätzlich einen nachgehenden Leistungsanspruch haben
Was SAGT IHR. Wie würdet Ihr entscheiden ?
Verfasst: 15.10.2015, 15:31
von Vergil09owl
Nö
Verfasst: 15.10.2015, 16:25
von aldi110
hi,
merkwürdig, wie können die einen sagen:
"kein nachgehender Leistungsanspruch weil Baby nicht zum 30.4.2015 aus der FAMI ausgeschieden ist, als Mitglied aus Mitgliedschaft ausschied."
Wenn das Kind erst am 5.05.2015 geboren wurde?
Vielleicht sollte man mal schauen wie der Versicherungstand zum Zeitpunkt der Zeugung war?
Klar ist das Kind über die Familienversicherung versichert.
gruß Aldi
Verfasst: 16.10.2015, 11:04
von Aras
Muss die Mitgliedschaft der Mutter nicht in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt werden? Dann müsste bei der Mutter die 150 € erhoben werden und gut ist.
btw.
Das mit dem Zeugungsakt zu verknüpfen ist mE lächerlich.
Verfasst: 16.10.2015, 11:16
von aldi110
hi Aras,
und das dass ungeboren Kind 5 Tage vor der Geburt aus der Familienversicherung fliegt findest du nicht lächerlich?
du bist mal wieder ins Fettnäpfchen getreten
gruß Aldi
Verfasst: 16.10.2015, 11:38
von Aras
Eigentlich wollte ich schreiben: idiotisch.
Ja es ist idiotisch das wie von dir vorgeschlagen auf den Zeugungsakt zurückzuführen.
Sry, wenn ich in dich getreten habe.
Verfasst: 16.10.2015, 14:11
von Czauderna
Hallo ,
das Problem wurde ja bereits an anderer Stelle schon mal diskutiert.
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten :
1. Familienversicherung - rein rechtlich gibt es für die Familienversicherung hier keinen nachgehenden Leistungsanspruch - da Zeiten des nachgehenden Leistungsanspruchs nicht als Mitgliedszeiten für das Mitglied selbst gerechnet werden, kann es dementsprechend auch keine Familienversicherung geben.
Von daher wäre die Ablehnung seitens der Kasse rein rechtlich nachvollziehbar - meine ich.
2. freiwillige Versicherung - die Mutter könnte sich für den einen Monat freiwillig versichern und damit auf den nachgehenden Leistungsanspruch verzichten. Das würde sie zwar ca 150,00 € kosten, würde aber dem Kind ab Tag der Geburt die Familienversicherung ermöglichen.
3. Selbstversicherung des Kindes (freiwillig) - Das Kind muss ab Tag der Geburt einen Krankenversicherungsschutz haben. Der Anspruch auf Familienversicherung ist ausgeschlossen, demnach besteht ein Beitrittsrecht bei der Kasse der Mutter - ergo wird das Kind ab dem Tag der Geburt selbst versichert und wechselt zum Ablauf des Monats dann in die Familienversicherung - Kosten für die Mutter ca. 75,00 €.
Ich selbst hatte in der Diskussion zuerst im Rahmen einer Ermessensentscheidung zur Familienversicherung tendiert - bin aber nun der Meinung, dass Variante 3. die wohl beste und auch richtige Lösung wäre.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.10.2015, 14:33
von aldi110
beste Antwort zum Thema
gruß Aldi
Verfasst: 16.10.2015, 15:00
von Aras
aldi110 hat geschrieben:-fr-
beste Antwort zum Thema
gruß Aldi
Genau. Und das ohne idiotische Einbeziehung des Zeitpunktes des Zeugungsaktes und vollkommen auf gesetzlicher Grundlage.
Verfasst: 16.10.2015, 21:22
von aldi110
und dazu ohne Vermutung das dass Kind vor Geburt, also als Fötus, schon aus der Familienversicherung geflogen ist...
gruß Aldi
Verfasst: 17.10.2015, 10:58
von Aras
Was ja wieder schwachsinn wäre, da die Rechtsfähigkeit mit der Geburt anfängt, und somit der Fötus nicht familienversichert war.
Du willst im öffentlichen Dienst arbeiten? Wo bitte schön? Bei der städtischen Müllabfuhr?
Verfasst: 17.10.2015, 13:34
von aldi110
guten Morgen mein Freund,
deine Beiträge werden immer schwachsinniger, lass es einfach. Das du Ironie nicht verstehst haben wohl alle mitbekommen, könnte ich dir auch noch erklären, aber ich sehe da irgendwo keinen Sinn mehr.
Was ist gegen einen Job bei der Müllabfuhr zu sagen?
gruß Aldi
Verfasst: 17.10.2015, 18:12
von Aras
Nix spricht gegen eine Job als Müllmann. Aber ein Müllmann braucht kaum Rechtskenntnisse. Also darum.
Verfasst: 17.10.2015, 18:40
von aldi110
ich glaube, das jeder Müllwerker...so nennt sich der Beruf, über mehr Rechtskenntnisse verfügt als du.
Du kannst ja nicht mal lesen, oder vielleicht doch und nur nicht verstehen. Sarkasmus und Ironie sind für dich vermutlich Fremdworte...
was machst du hier eigentlich? langeweile?
gruß Aldi
Verfasst: 18.10.2015, 02:45
von Aras
Ok. Sry. Dann bist du eben Müllwerker.
Und den angeblichen sarkasmus kann man nicht herauslesen. Also solltest du von deinen Rechtskenntnissen nicht auf mich schliessen.