2016 gehe ich vorzeitig mit Abschlägen in Rente und beabsichtige, für 1-2 Jahre ins Ausland (Nicht-EU) zu gehen.
FÜr diesen Zeitraum kann ich eine rel. preiswerte Auslands-KV abschließen, da noch nicht 65 Jahre alt.
Kann ich als Mitglied der KV der Rentner auch meine Versicherung ruhen lassen und meinen Beitragsanteil ersparen ?
Als freiw. Versicherter hatte ich das problemlos machen können; Auslands-KV + Beitrag fürs Ruhenlassen war sogar kostengünstiger als die freiw. KV in D.
Ruhenlassen der KV der Rentner bei Auslandsaufenthalt
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Re: Ruhenlassen der KV der Rentner bei Auslandsaufenthalt
Hab mal bei meiner KK (TK) angerufen. Telefonisch erhielt ich die Antwort, daß ich, da sozusagen pflichtversichert in der "KK der Rentner", weiterhin Beiträge leisten müsse, auch wenn ich keine Leistungen wegen Ausenthalts in Asien beanspruchen könne.
Wie ist da Rechtslage ? Hat doch wohl was mit KV-Versicherungspflicht zu tun.
Anders sähe es nur aus, wenn ich dauernd ins Ausland ginge, mit Aufgabe des Wohnsitzes etc. Was ich aber nicht will.
Wie ist da Rechtslage ? Hat doch wohl was mit KV-Versicherungspflicht zu tun.
Anders sähe es nur aus, wenn ich dauernd ins Ausland ginge, mit Aufgabe des Wohnsitzes etc. Was ich aber nicht will.
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