Freiwillige Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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bund
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Freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon bund » 16.12.2015, 16:10

Hallo,

nach Rückkehr aus dem Ausland endet meine Arbeitslosigkeit und damit einhergehend meine GKV in der ersten Januarwoche.
Es sieht derzeit nicht so aus, dass ich im Anschluss keinen Job haben werde.

Aufgrund von Einkünfte aus Vermietungen habe ich mehr als 2000 Euro monatliche Einnahmen (nach Kosten), ergo müßte ich mich wohl freiwillig in der GKV versichern.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie gehe ich da richtig vor?
Was gilt es zu beachten?
Reicht es, wenn ich die GKV ab Februar beginne (wegen Nachversicherung).

Danke für Eure Unterstützung.

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 16.12.2015, 20:07

Hallo,
wenn ende Januar das ALG-1 endet, dann folgt, so wie geschildert ab dem 01.Februar die freiwillige Weiterversicherung und als Grundlage für die Beitragsberechnung dienen die 2000,00 € und ggf. andere regelmäßigen einnahmen. Technisch geht das grundsätzlich so, die Kasse erhält die Abmeldung vom Arbeitsamt und fragt wegen der Weiterversicherung an. Du kannst die entsprechenden Angaben gleich machen, dann ist alles okay - du kannst aber auch nicht reagieren, dann muss die Kasse die Weitersicherung zwangsweise durchführen du du zahlst erst mal den Höchstbeitrag.
Gruss
Czauderna

bund
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Re: Freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon bund » 17.12.2015, 13:25

Soweit OK,

wenn die Zahlung ALG-1 zum 8. Januar endet, muss ich dann noch den Beitrag für Januar bezahlen, oder erst für Februar. Ich hatte irgendwo gelesen, dass der Beitrag erst zum nächsten vollen Monat fällig wird - sprich der angebrochene Monat abgegolten ist.
Versteh ich es richtig, dass sich die Krankenkasse dann bei mir meldet wegen Weitersicherung oder muss ich aktiv werden?

Danke

heinrich
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Re: Freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon heinrich » 17.12.2015, 21:05

voller Monat = Quatsch

Beitragspflicht ab 9.1.20016, Beitrag fällig am 15. des Folgemonats, also erstmalig am 15.2.2016


Du solltest Dich selbst melden, sonst kommt bei fehlender Mitwirkung später evt der Höchstbeitrag von ca. 700 EUR / Monat auf Dich zu.


Beitrag aus 2.000 EUR ?. Es wird der aktuellst vorliegende Einkommensteuerbescheid genommen. Verm/Verp durch 12 teilen =
daraus wird dann der Beitrag berechnet...



PS: die Sache mit dem einen Monat nix bezahlen gibt es nur, wenn höchstens ein Monat eine Lücke zwischen 2 Mitgliedschaften besteht
(vereinfacht ausgedrückt)


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