Leistungseinschränkung in der Zeit der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V
Verfasst: 13.01.2016, 11:34
Hallo,
eine Mitarbeiterin meiner GKV wies mich heute darauf hin, dass ich während der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V nur eine Notfallversorgung bekäme. Kann das sein oder war das eher ein Trick, mich in die freiwillige Versicherung zu locken? Habe davon nämlich noch nie gehört.
Danke für Eure Antworten
eine Mitarbeiterin meiner GKV wies mich heute darauf hin, dass ich während der Nachversicherung im Rahmen des § 19 Absatz 2 SGB V nur eine Notfallversorgung bekäme. Kann das sein oder war das eher ein Trick, mich in die freiwillige Versicherung zu locken? Habe davon nämlich noch nie gehört.
Danke für Eure Antworten