Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze
Verfasst: 13.01.2016, 11:44
Fachmann gesucht!
Ich habe schon viel recherchiert und gelesen, doch noch keine sichere Auskunft erhalten können, daher versuche ich es hier nochmal.
Ich bin pflichtversichert in der GKV und meine Frau als Beamtin (Niedersachsen) in der PKV. Unser Sohn ist bei mir kostenlos mitversichert. Damit er das weiterhin kostenlos bleiben darf, darf meine Frau ja nicht mehr verdienen als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (2016: 56.250 jährlich)
Bei meiner Frau steht nun eine Beförderung an, womit sie überhalb dieser Grenze rutschen würde. Sie möchte daher gerne etwas ihre Arbeitszeit reduzieren, um wieder drunter zu kommen. Die Frage ist: Welche Posten auf ihrer Gehaltsabrechnung werden zur Berechnung herangezogen?
Es gibt Grundbezug, Familienzulage VERH., Familienzulage KIND und eine allgemeine Stellenzulage.
Ist es richtig, dass beide Familienzulagen NICHT mitgerechnet werden??
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Und noch eine Frage: Ändert sich was, wenn ich dazuverdiene? Also werden unsere beiden Einkommen addiert?
Ich habe schon viel recherchiert und gelesen, doch noch keine sichere Auskunft erhalten können, daher versuche ich es hier nochmal.
Ich bin pflichtversichert in der GKV und meine Frau als Beamtin (Niedersachsen) in der PKV. Unser Sohn ist bei mir kostenlos mitversichert. Damit er das weiterhin kostenlos bleiben darf, darf meine Frau ja nicht mehr verdienen als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (2016: 56.250 jährlich)
Bei meiner Frau steht nun eine Beförderung an, womit sie überhalb dieser Grenze rutschen würde. Sie möchte daher gerne etwas ihre Arbeitszeit reduzieren, um wieder drunter zu kommen. Die Frage ist: Welche Posten auf ihrer Gehaltsabrechnung werden zur Berechnung herangezogen?
Es gibt Grundbezug, Familienzulage VERH., Familienzulage KIND und eine allgemeine Stellenzulage.
Ist es richtig, dass beide Familienzulagen NICHT mitgerechnet werden??
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Und noch eine Frage: Ändert sich was, wenn ich dazuverdiene? Also werden unsere beiden Einkommen addiert?