Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

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Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 20.07.2016, 16:47

Momentan habe ich einen Minijob und gehe zusätzlich einer selbständigen Tätigkeit nach.

Da ich nur sehr wenig verdiene (unter 200 Euro im Monat) liegt mir sehr an einer Einstufung der Selbständigkeit als Nebenerwerb.

Im Internet konnte ich nur etwas über Nebenerwerb für Familienversicherung oder Nebenerwerb zusätzlich zu einem sv-pflichtigen Job finden.
Trifft auf mich beides nicht zu.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit, wie ich mein Gewerbe behalten und trotzdem in den 170 Euro Tarif eingestuft werden kann?

Ich habe mir bereits die Mitgliedserklärung runtergeladen. Dort wird überhaupt nicht nach dem zeitlichen Umfang einer selbständigen Tätigkeit gefragt.

Möchte keinen Fehler beim Ausfüllen machen.

Trage ich bei "Angaben zur derzeitigen Tätigkeit" meinen Minijob ein, wenn ich da mehr verdiene als mit der Selbständigkeit?

Die Selbständigkeit würde ich nicht verschweigen, sondern unter "Einkünfte" angeben.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 20.07.2016, 19:05

Hallo,
die Kasse wird in jedem Fall eine Statusfeststellung vornehmen und dir dazu einen entsprechenden Fragebogen zusenden - wenn du "nur" eine geringfügige Tätigkeit ausübst, dann kommt es nicht nur allein auf den Umfang deiner selbständigen Tätigkeit an, sondern auch auf das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit und dessen wirtschaftliche Bedeutung für dich.
Nur wenn die Kasse die als nicht hauptberuflich Selbständig einstuft kommt evtl., je nach Einkommen die Familienversicherung oder eben die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für sonstige, freiwillig Versicherte in Betracht.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 21.07.2016, 05:55

Im Minijob verdiene ich noch mehr. Also ist die selbständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung her eindeutig Nebenerwerb.

Gibt es irgendwelche Grenzen? Also angenommen 130 Euro im Minijob. Werde ich schon bei 131 Euro Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit in Haupterwerb gestuft oder erst ab Einkommen Minijob plus Gewinn Selbständigkeit bei mehr als 405 Euro? Bis zu dieser Grenze kann man ja in einer Familienversicherung trotz Selbständigkeit bleiben.

So direkt weiteres Einkommen existiert nicht. Ich erhalte ab 01.08.16 nur monatlich noch etwa 150 Euro Darlehen als Sachleistung, indem man meine KdU (Kosten der Unterkunft) stundet und mich nicht hungern lässt. Würde nicht als Einkommen zählen, oder?

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 21.07.2016, 08:37

Hallo,
so, wie geschildert, sehe ich keine hauptberufliche Selbständigkeit, da mit einem solch geringen Einkommen mit Sicherheit kein Lebensunterhalt bestritten werden kann, aber ich wiederhole mich - die Entscheidung trifft die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 21.07.2016, 10:14

Ich wollte sowieso spätestens nächste Woche mal persönlich bei der Krankenkasse vorbeischauen. Nicht, dass ich mich noch zu spät anmelde und dann allein deswegen zu hoch eingestuft werde.

Bis einschließlich diesen Monat bekomme ich noch Geld vom Jobcenter. Laut deren Rechnung brauche ich monatlich (ohne Einkommensberücksictigung) 404 Euro Regelsatz plus rund 57 Euro KdU plus Krankenversicherung. Entspräche etwa 630 Euro für meinen Lebensunterhalt. Also kann ich hoffen, dass die Krankenkasse Nebenerwerb bis zu einem Gewinn von 315 Euro akzeptiert?

Ja, ich habe gelesen, dass die endgültige Entscheidung nur meine Kasse treffen kann :)
Dann werde ich da noch einmal nach den genauen Grenzen fragen. Falls meine derzeitige Kasse keinen Nebenerwerb akzeptiert, stelle ich das Gewerbe erst einmal ruhend und wechsel vielleicht zu einer anderen Versicherung.

Auf jeden Fall schon einmal danke. Schon etwas beruhigend, dass auch ohne Haupterwerb wenigstens theoretisch eine Einstufung in Nebenerwerb möglich ist.

Bliebe jetzt nur noch die Frage, was ich nun bei "Angaben zur derzeitigen Tätigkeit" in der Mitgliedserklärung eintragen soll.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 21.07.2016, 10:21

Hallo,
na ja, wenn Du ohnehin nächste Woche persönlich zur Kasse gehen willst, nimm den Fragebogen mit und kläre das gleich an Ort und Stelle. Eintragen kannst du ja nur, wie du es selbst siehst, z.B." nicht hauptberuflich Selbständig".
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon RHW » 21.07.2016, 13:48

Hallo Hoffnungsschimmer,

bei der Abgrenzung "haupt- oder nebenberuflich selbständig" prüft die Krankenkasse:

- wöchentliche Arbeitszeit als Selbständiger und als Arbeitnehmer

- Höhe aller Einnahmen (bei sehr niedrigen Einnahmen wird ggf. intensiver nachgefragt: Miethöhe, Zusammenleben mit ..., usw.)

- wird als Selbständiger mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt?

Meist haben die Krankenkassen eigene Fragebögen, um diese Punkte zu klären.

Am besten alle Unterlagen (z.B. Gehaltsabrechnungen vom Minijob der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Gewinn-/Verlustrechnung, ggf. Einkommensteuerbescheid, Unterlagen über sondstige Einnahmen ...) zur Krankenkasse mitnehmen.

Gruß
RHW

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 21.07.2016, 20:51

Muss ich mich bei diesen möglichen Nachfragen wegen des geringen Einkommens auf irgendwelche Fallen einstellen?

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 22.07.2016, 12:14

Hallo
@RWH - es ist immer gut, wenn die Auskunft eines Users durch einen Experten bestätigt wird, danke dir dafür.
@Hoffnungsschimmer - welche Fallen ? - ich bin bei einer Krankenkasse beschäftigt und habe in meiner Praxis schon einige hundert solcher Fälle bearbeitet und entschieden - mir fällt jetzt keine Falle ein, dir wir als Krankenkasse einem Versicherten stellen könnten, mal abgesehen davon, dass allein der Gedanke daran schon völliger Unsinn wäre. Solange du bei deinem Angaben nicht "flunkerst", wirst du auch eine gerechte Entscheidung bekommen.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon RHW » 22.07.2016, 15:36

Hallo,
@czauderna: immer gerne!

@ Hoffnungsschimmer: die Krankenkasse benötigt Angaben zu den Einkünften aus der Selbständigkeit. Hierbei können aber Kosten (z.B. Fahrten, Werbung etc.) abgezogen werden. Bei größeren Anschaffungen gelten die steuerrechtlichen Regelungen (z.B. Abschreibung). Es geht immer um Durchschnittswerte (ggf. geplante eigene Urlaubszeiten und Flauten in der Branche berücksichtigen).

Gruß
RHW

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 23.07.2016, 06:32

Mit Falle meine ich, dass die Kasse vielleicht unter einem gewissen Einkommensbetrag meine Angaben einfach nicht glauben würde und deshalb dann doch höheres Einkommen in der Selbständigkeit unterstellt.

Danke für den Hinweis mit den Betriebsausgaben. Wenn ich verheiratet wäre, dann könnte ich damit den Gewinn so steuern, dass ich trotz Selbständigkeit kostenlos familienversichert bleiben könnte.

Nur bin ich leider darauf angewiesen, dass der Gewinn so hoch wie möglich ist und deshalb hätte ich gehofft, dass es da irgendwelche Regelungen gibt.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann würde ich auf jeden Fall bestraft werden, wenn ich zum Beispiel 300 Euro Gewinn erwirtschaften könnte, aber ehrliche Angaben bei meinen Einkünften mache?

Würde ich zum Beispiel angeben, dass ich monatlich 130 Euro brutto im Minijob verdiene, 200 Euro von meiner Familie geschenkt bekomme und 300 Euro Gewinn erwirtschafte, dann würde die Selbständigkeit als Nebenerwerb eingestuft und ich bräuchte "nur" 170 Euro Beitrag zahlen.

Gäbe ich an, dass ich monatlich 130 Euro brutto im Minijob verdiene, 300 Euro Gewinn im Gewerbe erwirtschafte und kein weiteres Einkommen existiert, würde die Selbständigkeit als Haupterwerb mit 250 Euro Beitrag eingestuft.

Noch liegt der Gewinn zwar nicht über dem Bruttoeinkommen des Minijobs. Da ich jedoch bei sparsamster Lebensführung etwa 280 Euro plus Krankenversicherungsbeitrag benötige, bräuchte ich mindestens einen Gewinn von 335 Euro für die kostengünstigste Versicherungsvariante um Verschuldung zu vermeiden.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 23.07.2016, 11:23

Hallo,
zuerst einmal - wieso wird man bestraft wenn man ehrlich ist ? - aber das geht schon in den Bereich der Philosophie.
Egal welche Überlegeungen du anstellst - letztendlich entscheidet die Kasse über deinen Status und erst wenn diese Entscheidung vorliegt und du damit nicht einverstanden bist, erst dann kannst du handeln und wir können dir dann auch u-U. weiterhelfen - Momentan ist alles nur reine Spekulation - auch meine Einschätzung, wonach ich dich nicht als hauptberuflich Selbständig sehe.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 24.07.2016, 21:15

Bin eben total unsicher, was ich bei der Kasse nun angeben soll.

Ich möchte keinen Fehler machen. Wenn ich könnte, dann würde ich ja die 250 Euro Beitrag bezahlen. Es ist mir aber leider wirklich absolut nicht möglich. Und es wäre mir eben auch nicht mit 335 Euro Gewinn möglich.

Auch wenn ich selbst weiß, dass der Gewinn dann fast dreimal so hoch wäre wie der Verdienst meines Minijobs und damit strenggenommen das Gewerbe der Haupterwerb wäre.

Obwohl, im Steuerbescheid wird ja der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt. Dann würden aus 335 Euro Gewinn plötzlich nur noch 165 Euro und ich läge nur noch minimal über dem Minijobeinkommen.

Zählt für die Krankenkasse der Gewinn nach Abzug der Versicherungsbeiträge? Dann ist die Lage vielleicht doch nicht ganz so aussichtlos, wie ich dachte.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 25.07.2016, 11:03

Hallo,
für die Kasse zählt das, was im Einkommensteuerbescheid steht unter "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit" und sonstigen Einnahmen, wie z.B. Kapitalerträge, Miet- oder Pachteinnahmen - und wenn es keinen passenden Steuerbescheid gibt, dann muss eben schriftlich erklärt werden oder andere "beweishaltige" Unterlagen vorgelegt werden, wenn die Kasse die anfordert. Die Kasse zieht von den genannten Beträgen meines Wissens nach nix mehr ab.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 25.07.2016, 19:26

Da ich morgen voraussichtlich zur Krankenkasse komme, habe ich jetzt mal alles weitestgehend versucht auszufüllen. Ich weiß, vermutlich nerve ich schon. Es hängt nur für mich eben extrem viel an der niedrigen Einstufung und ein einziger Fehler kann existenzbedrohend sein.

Ich habe jetzt als derzeitige Tätigkeit meinen Minijob angegeben.

Unter Einkünfte habe ich für "selbst. Tätigkeit oder Gewerbe" die Angaben des Steuerbescheids von 2015 genommen. Allerdings die 260 Euro zu versteuerndes Einkommen. Eigentlich waren es 296 Euro, aber das Finanzamt hat 36 Euro neben "ab Sonderausgaben-Pauschbetrag" hingeschrieben und abgezogen. Den Steuerbescheid 2015 nehme ich natürlich als Nachweis mit.

Wäre das so richtig, oder müsste ich die 296 Euro angeben?

Unter Einkünfte bei "Abhängige Beschäftigung" habe ich 1.341,38 Euro eingetragen. Das wäre für 2016 der voraussichtliche Bruttobetrag. Habe das Gesamteinkommen von Januar 2016 bis Juni 2016 verdoppelt und nehme meinen Lohnschein von Juni als Nachweis mit. Da steht immer noch der bisherige Verdienst des Jahres mit drauf. Netto wären es voraussichtlich für 2016 etwa 1.123,08 Euro.

Ist es richtig, dass ich das Bruttoeinkommen angegeben habe oder muss man da das Nettoeinkommen eintragen?

Und ist es überhaupt korrekt, dass ich für das Gewerbe die Einkünfte aus 2015 und für den Minijob die Einkünfte aus 2016 reinschreibe oder muss ich auch vom Minijob den Verdienst aus 2015 angeben?


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