Hallo
Ab 2013 bin ich Rentner und beziehe Rente und Ruhegehalt.
Meine Frau war bis Ende 2013 bei mir in der Familienversicherung.
Soweit ist mir alles klar.
Ab 2014 hatte meine Frau Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Sie zahlt momentan eigene Beiträge in die Krankenkasse.
Ab 2016 sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aber wieder sehr gering und sie kann zurück in die Familienversicherung.
Basis wird der Einkommensteuerbescheid für 2016 sein den wir 2017 erhalten.
Wie es bzgl. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis 2020 ausschaut wissen wir noch nicht. Vermutlich sind sie aber so gering, dass die Familienversicherung bestehen bleibt.
Soweit ist mir alles klar.
Ab 2020 wird meine Frau auch Rente bekommen.
Meine Fragen sind:
a) Wird meine Frau ab 2020 in der Krankenversicherung selbst pflichtversichert oder bleibt sie in der Familienversicherung?
b) Erfolgt die Berechnung der Krankenversicherung ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Halber Beitragssatz derzeit = 0,5 x 14,6%)
c) Erfolgt die Berechnung des Zusatzbeitrages ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 1,5%)
d) Erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 2,35%)
e) Erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung ab 2020 auf Basis der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 2,35%)
f) Sind ab 2020 die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezüglich der Krankenversicherung unrelevant? und spielen keine Rolle?
g) Ist noch etwas relevant was beachtet werden muss?
Erhoffe feedback.
Grüße
Jochen
Rente Mieteinnahmen Beiträge
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Rente Mieteinnahmen Beiträge
Wenn die Ehefrau die sog. KVdR-Voraussetzungen erfüllt, d.h., dass sie fast immer in der GKV versichert gewesen ist, dann sind nur Beiträge von der Rente einzubehalten. D.h., es sind 7,3 % für die Kv, der Zusatzbeitragssatz voll (ggf. 1,1 %) und die Pflegeversicherung auch voll (2,35 %) von der Rente einzubehalten. Eine Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich, auch wenn die Rente sehr gering sein sollte. Das Gute daran ist dann, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Rolle mehr spielen.
Re: Rente Mieteinnahmen Beiträge
Rossi hat geschrieben:Wenn die Ehefrau die sog. KVdR-Voraussetzungen erfüllt, d.h., dass sie fast immer in der GKV versichert gewesen ist, dann sind nur Beiträge von der Rente einzubehalten. D.h., es sind 7,3 % für die Kv, der Zusatzbeitragssatz voll (ggf. 1,1 %) und die Pflegeversicherung auch voll (2,35 %) von der Rente einzubehalten. Eine Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich, auch wenn die Rente sehr gering sein sollte. Das Gute daran ist dann, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Rolle mehr spielen.
@Rossi
Danke.
Ehefrau ist seit Beginn immer in der gleichen Krankenkasse. Zuerst selber versichert, später in der Familienversicherung.
Damit passt das bzgl. KVdR-Voraussetzung.
Jochen
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