Rente Mieteinnahmen Beiträge
Verfasst: 15.08.2016, 16:12
Hallo
Ab 2013 bin ich Rentner und beziehe Rente und Ruhegehalt.
Meine Frau war bis Ende 2013 bei mir in der Familienversicherung.
Soweit ist mir alles klar.
Ab 2014 hatte meine Frau Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Sie zahlt momentan eigene Beiträge in die Krankenkasse.
Ab 2016 sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aber wieder sehr gering und sie kann zurück in die Familienversicherung.
Basis wird der Einkommensteuerbescheid für 2016 sein den wir 2017 erhalten.
Wie es bzgl. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis 2020 ausschaut wissen wir noch nicht. Vermutlich sind sie aber so gering, dass die Familienversicherung bestehen bleibt.
Soweit ist mir alles klar.
Ab 2020 wird meine Frau auch Rente bekommen.
Meine Fragen sind:
a) Wird meine Frau ab 2020 in der Krankenversicherung selbst pflichtversichert oder bleibt sie in der Familienversicherung?
b) Erfolgt die Berechnung der Krankenversicherung ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Halber Beitragssatz derzeit = 0,5 x 14,6%)
c) Erfolgt die Berechnung des Zusatzbeitrages ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 1,5%)
d) Erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 2,35%)
e) Erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung ab 2020 auf Basis der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 2,35%)
f) Sind ab 2020 die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezüglich der Krankenversicherung unrelevant? und spielen keine Rolle?
g) Ist noch etwas relevant was beachtet werden muss?
Erhoffe feedback.
Grüße
Jochen
Ab 2013 bin ich Rentner und beziehe Rente und Ruhegehalt.
Meine Frau war bis Ende 2013 bei mir in der Familienversicherung.
Soweit ist mir alles klar.
Ab 2014 hatte meine Frau Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Sie zahlt momentan eigene Beiträge in die Krankenkasse.
Ab 2016 sind die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aber wieder sehr gering und sie kann zurück in die Familienversicherung.
Basis wird der Einkommensteuerbescheid für 2016 sein den wir 2017 erhalten.
Wie es bzgl. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis 2020 ausschaut wissen wir noch nicht. Vermutlich sind sie aber so gering, dass die Familienversicherung bestehen bleibt.
Soweit ist mir alles klar.
Ab 2020 wird meine Frau auch Rente bekommen.
Meine Fragen sind:
a) Wird meine Frau ab 2020 in der Krankenversicherung selbst pflichtversichert oder bleibt sie in der Familienversicherung?
b) Erfolgt die Berechnung der Krankenversicherung ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Halber Beitragssatz derzeit = 0,5 x 14,6%)
c) Erfolgt die Berechnung des Zusatzbeitrages ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 1,5%)
d) Erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung ab 2020 nur auf Basis der Rente? (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 2,35%)
e) Erfolgt die Berechnung der Pflegeversicherung ab 2020 auf Basis der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Voller Beitragssatz derzeit = 1 x 2,35%)
f) Sind ab 2020 die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bezüglich der Krankenversicherung unrelevant? und spielen keine Rolle?
g) Ist noch etwas relevant was beachtet werden muss?
Erhoffe feedback.
Grüße
Jochen