Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Kohli
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Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Kohli » 17.08.2016, 11:37

Hallo -

ich bin freiwillig versicherter Selbstständiger und kann die Beitragsentlastung in Anspruch nehmen. (Unterschreitung der Einkommensgrenze)
Laut Merkblatt entfällt die Entlastung, wenn Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung erzielt werden.
Problem: Ich möchte einen Lagerraum anmieten (als Hauptmieter), diesen aber teilweise zwecks Kosteneinsparung untervermieten.
Frage: Sind die dadurch anfallenden Mieteinnahmen schädlich für den Anspruch auf Beitrags-Entlastung? (Positive Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung werden dadurch nicht erzielt, aber das scheint nicht relevant zu sein) Ist es dabei egal, ob ich den Lagerraum privat miete, oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit?

Danke für Tipps vorab.

Gruß
Markus

Czauderna
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 17.08.2016, 13:08

Hallo,
nun, eine verbindliche Aussage dazu kann wohl nur deine eigene Kasse machen. Ich würde es nicht so sehen, dass dir deshalb die Beitragsentlastung gestrichen werden sollte, da in diesem Fall, so habe ich es verstanden - durch die "Untervermietung" keine Miet-Einnahmen erzielt werden sondern die Miet-Ausgaben verringert (Verrechnung) - aber wie gesagt, ich sehe das so - dieser Ansicht muss deine Kasse nicht folgen.
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 17.08.2016, 14:37

Hallo,
nach meiner Erfahrung wird Dir die Krankenkasse die Einnahmen aus der Untervermietung aufs Einkommen anrechnen. Irgendwelche Ausgaben, wie etwa die Ausgabe für die eigentliche Miete des Lagerraums, interessieren die Krankenkasse nicht. Schau mal unter meinen Beiträgen.
Ich führe da seit Jahren einen bislang aussichtslosen Kampf zu diesem Thema.
Meine Mieteinahmen beruhen darauf, das ich kreditfinanzierte Wohnungen gebaut habe. Die Kasse rechnet sich nur die Mieteinnahmen schön und die ja daraus resultierenden Aufwendungen für die Kredite bleiben unbeachtlich. Selber schuld, sagen sie. Das führt dann dazu, dass mein Krankenkassenbeitrag wesentlich höher ist, wie das mir zum Leben, weit unter HartzIV, bleibt. Dieses Vorgehen der Krankenkasse ist gesetzwidrig, da niemand unter diesen gesetzlichen Mindestwert belastet werden darf. Tun sie aber. Und ich habe nicht die Möglichkeit mich zu wehren.
Gruß
matteo

Dipling
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Dipling » 17.08.2016, 14:39

Auch Untervermietung erfüllt den Tatbestand des § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).

Aber: Wenn der Lagerraum im Rahmen z.B. einer selbständigen Tätigkeit gemietet wird, werden die Einkünfte aus der Untervermietung gemäß § 21 Abs. 3 EStG den Einkünften der selbständigen Tätigkeit zugerechnet. Damit erscheinen in dem für die Kasse maßgeblichen Steuerbescheid keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Kohli » 17.08.2016, 16:49

@ dipling

...wenn das zutrifft, wäre das prima.
Der Lagerraum wird definitiv im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit, also gewerblich genutzt.
Steuerlich also nur in der EÜR anzugeben - diese ist ja nicht Gegenstand der Prüfung.
So habe ich das jetzt verstanden.
Danke für den Tipp.

Gruß
Markus

heinrich
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon heinrich » 20.08.2016, 13:41

es kommt nur drauf an, wo es im Einkommensteuerbescheid steht.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 20.08.2016, 15:23

matteo hat geschrieben:Hallo,
nach meiner Erfahrung wird Dir die Krankenkasse die Einnahmen aus der Untervermietung aufs Einkommen anrechnen. Irgendwelche Ausgaben, wie etwa die Ausgabe für die eigentliche Miete des Lagerraums, interessieren die Krankenkasse nicht. Schau mal unter meinen Beiträgen.
Ich führe da seit Jahren einen bislang aussichtslosen Kampf zu diesem Thema.
Meine Mieteinahmen beruhen darauf, das ich kreditfinanzierte Wohnungen gebaut habe. Die Kasse rechnet sich nur die Mieteinnahmen schön und die ja daraus resultierenden Aufwendungen für die Kredite bleiben unbeachtlich. Selber schuld, sagen sie. Das führt dann dazu, dass mein Krankenkassenbeitrag wesentlich höher ist, wie das mir zum Leben, weit unter HartzIV, bleibt. Dieses Vorgehen der Krankenkasse ist gesetzwidrig, da niemand unter diesen gesetzlichen Mindestwert belastet werden darf. Tun sie aber. Und ich habe nicht die Möglichkeit mich zu wehren.
Gruß
matteo


Hallo Matteo,
du siehst anhand der Antworten (von Krankenkassenmitarbeitern), dass man nicht alle Fälle miteinander vergleichen und nicht alle Kassen über einen Kamm scheren sollte. Dein Fall scheint deshalb so kompliziert zu sein, weil es eben der Einkommensteuerbescheid nicht zu deinen Gunsten hergibt ??.
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 22.08.2016, 10:32

Czauderna hat geschrieben:
matteo hat geschrieben:Dein Fall scheint deshalb so kompliziert zu sein, weil es eben der Einkommensteuerbescheid nicht zu deinen Gunsten hergibt ??.
Gruss
Czauderna


Hallo Czauderna,
meinen Fall sehe ich nicht als kompliziert an. Der Wiederspruch liegt in der vorgegebenen Gesetzeslage: Der Gesetzgeber ist eben der irrigen Ansicht, dass jemand der eine, wie in meinem Fall z.B. Mieteinnahme hat, auch in der Lage ist einen entsprechend hohen Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Das er das Geld nicht hat, weils die Sparkasse z.B. zur Schuldentilgung schon vorher kassiert, braucht die Kasse nur insofern zu interessieren, weil sie die daraus entstandenen Gesundheitsschäden wie Unterernährung, psychotherapeutische Behandlung, und dgl. mehr, zu zahlen hat.
Hat das schon mal jemand geschätzt, wie hoch der finanzielle Schaden ist, der den Kassen aus den Folgen dieser Abzockerei entsteht?
Wenn man das Forum hier mal so durchschaut bin ich ja wohl nicht der einzige, der so ca. ab dem 20. eines Montas nichts mehr zu essen hat.

Gruß matteo

heinrich
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon heinrich » 23.08.2016, 18:50

für Fälle, die bedürftig sind, sieht das Gesetz Ansprüche nach dem SGB II vor = ALG II = Hartz 4

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 24.08.2016, 17:33

heinrich hat geschrieben:für Fälle, die bedürftig sind, sieht das Gesetz Ansprüche nach dem SGB II vor = ALG II = Hartz 4

Ein weit verbreiteter Irrtum:
Sobald jemand eine Immobilie hat, muß er erst die verfrühstücken, und darf dann beim Sozialamt vorsprechen.
In meinem Fall wär das so:
Ich müßte das Mietshaus verkaufen (was mal als meine Alterssicherung gedacht war, da ich als "freiwillig" rentenversicherter Selbständiger nur 400 € monatlichen Rentenanspruch habe, Tendenz fallend, von der Kaufkraft her - kann man also vergessen).
Davon kriegt dann die Sparkasse Vorfälligkeitsentschädigung und diverse Phantasiegebühren für vorzeitige Vertragsauflösung.
Falls was übrig zu bleiben droht kriegts dann die Krankenkasse.
Auf dem Sozialamt würde ich dennoch nichts kriegen, weil ich fürchte, dass die zuerst mal auf meine erwachsenen Kinder losgehen würden?
Sozialamt ist somit keine Option für mich.

Im Grundgesetz steht: "Eigentum steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes." 3x kurz gelacht.
Eine Immobilie hab ich schon vor ca. 4 Jahren Jahren an das Finanzamt verloren!

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 11.11.2016, 11:42

matteo hat geschrieben:Der Wiederspruch liegt in der vorgegebenen Gesetzeslage: Der Gesetzgeber ist eben der irrigen Ansicht, dass jemand der eine, wie in meinem Fall z.B. Mieteinnahmen hat, auch in der Lage ist einen entsprechend hohen Krankenkassenbeitrag zu zahlen.

Sorry, wenn ich das nochmals vorziehe:
Gerade durfte ich feststellen, dass der Gesetzgeber mit dieser Beitragershebung eher wenig zu tun hat. Er hat nur der Krankenkassenlobby, nämlich dem "Spitzenverband Bund der Krankenkassen", im Internet http://www.gkv-spitzenverband.de/ die Erlaubnis erteilt, die Beiträge und die Modalitäten dazu nach eigenem Gutdünken festzulegen. Das ist fast so gut wie die Erlaubnis zum Gelddrucken! Natürlich wird das dann vielleicht von irgendeiner Stelle abgenickt, aber das dürfte ja für die GKV das geringste Problem sein.
Die GKV schreibt selbst auf ihrer Homepage unter "Wir über uns":
"Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene."
Über Lobbyismus im Gesundheitswesen kann man ja jeder denken was er will, aber als Opfer weiß ich mir nun auch keinen Rat mehr.
Wie hier bereits gepostet bin ich wegen der Abzockerei der Kasse gesundheitlich schwer angeschlagen. Inzwischen bin ich nahe am Beitrags-Höchstsatz. Braucht sich keiner wundern über Trump, Pegida, AfD und Co.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 11.11.2016, 14:17

Hallo,
so, fast den Höchstsatz musst du zahlen - und ich darf dich mal zitieren - Das er das Geld nicht hat, weils die Sparkasse z.B. zur Schuldentilgung schon vorher kassiert, braucht die Kasse nur insofern zu interessieren, weil sie die daraus entstandenen Gesundheitsschäden wie Unterernährung, psychotherapeutische Behandlung, und dgl. mehr, zu zahlen hat. -
Ich folge daraus, dass du für deine Mieteinnahmen keine Krankenversicherung zahlen möchtest, weil du ja die Einnahme wegen der Schuldentilgung nicht hast - wenn ich das falsch sehe - bitte korrigieren.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 11.11.2016, 14:42

Czauderna hat geschrieben:Ich folge daraus, dass du für deine Mieteinnahmen keine Krankenversicherung zahlen möchtest, weil du ja die Einnahme wegen der Schuldentilgung nicht hast - wenn ich das falsch sehe - bitte korrigieren. Gruss Czauderna


Das siehst Du absolut richtig. Allerdings ist es nicht so, dass ich irgendwas nicht zahlen möchte. Vielmehr ist es so dass ich es nicht zahlen kann, weil die Bank zur Schuldentilgung die Mieteinnahmen ja bereits vorher abgreift.
Und der Krankenkassenbeitrag ist in den vergangenen Jahren steil angestiegen, nun eben fast bis zum Höchstsatz, ohne das sich an meiner finanziellen Situation, bzw. meinen Einnahmen, was geändert hätte.
Der Teufelskreis nennt sich Annuitätendarlehen, mit immer gleich bleibenden monatlichen Raten:
Zu Beginn niedrige Tilgungen und hoher Zinsanteil, der steuerlich abzugsfähig ist - Alles gut, da geringes steuerliches Einkommen.
Nun ca. 20 Jahre später: Niedriger Zinsanteil und hohe Tilgungen, die steuerlich nicht ansetzbar sind.
Hat mir vorher niemand was gesagt, denn die monatlichen Zahlungen an die Bank bleiben ja immer gleich.
Ergebnis: Das fiktive Einkommen laut Steuerbescheid steigt jedes Jahr - Verluste aus anderen Einkunftsarten bleiben unbeachtlich. Und die Krankenkasse berechnet immer die 15,5 % aus dem schön gerechneten Einnahmen.
Falls einer meint, das Vermieten von Wohnungen wäre ein Geschäft: Das ist leider nicht so, sonst würden ja allerorts Mietwohnungen aus dem Grund wachsen. Das ist ja aber eher nicht der Fall. Wer näheres zur Thematik wissen will: Buch Thorsten Fiedler "Der Nomade im Speck".
Sorry, wenn ich da verzweifelt bin. Ich hab keinen Plan mehr wie das weitergehen soll. Und die Berater im Kundencenter meiner Krankenkasse müssen alle zum Pinkeln wenn sie mich durch die Tür kommen sehen und es trifft die Hilfspraktikantin dort, die keinen Dunst und keinen Plan hat.

Czauderna
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 11.11.2016, 15:45

Hallo,
jetzt bin ich nicht der Finanzexperte, aber nehmen wir mal an, du müsstest Schulden abbezahlen und hättest dafür keine Mieteinnahmen sondern nur dein übliches Nettoeinkommen zur Verfügung, d.h. das Geld, was dir nach Abzug von Steuer und Kranken/Pflegeversicherungsbeiträgen zur Verfügung steht - soweit ist die Sache klar, auch für mich. Nun kommen aber Einnahmen aus Vermietung hinzu - wenn du diese Einnahmen zu deinem übrigen Netto
rechnest, dann verstehe ich dich, aber wenn du diese Einnahmen auch versteuern musst, und der zu versteuernde Betrag dieser Mieteinnahmen dann auch als solcher auf dem Einkommensteuerbescheid auftaucht, dann verstehe ich dich nicht. Die Tatsache, dass du Schulden abbezahlen musst, interessiert weder das Finanzamt, wie du selbst schreibst noch die Krankenkasse, wie du leidvoll erfahren musst. Aber man kann doch denjenigen, der Schulden abbezahlen muss (in dem Fall für den Immobilienkauf) nicht "besser" behandeln wie den, der keine Schulden hat und die Mieterträge für sich verwenden kann. Ich glaube nicht, dass deine Krankenkasse die Mieterträge, die auf deinem Steuerbescheid stehen nur deshalb außer Acht lässt, weil du Schulden tilgen musst.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 11.11.2016, 18:48

Czauderna hat geschrieben:nicht "besser" behandeln wie den, der keine Schulden hat und die Mieterträge für sich verwenden kann

Der Knackpunkt ist das ich keine Mieterträge für mich verwenden kann. Der Grund ist ganz einfach: Aus der Vermieterei bleibt nichts übrig. Der tatsächliche Ertrag ist negativ. Das heißt ich mit meinem eher geringen Arbeitseinkommen zahle ich dafür das andere Leute günstig wohnen.
Mit der Tilgung der Schulden bilde ich vielleicht Vermögen. Das weiß niemand so genau wie sich der Immobilienmarkt in Zukunft verhält. Nur halt liquide Mittel hab ich keine.


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