Ihrem Widerspruch vom 25.09.2016 gegen den Bescheid der IKK gesund plus vom 20.09.2016 wird abgeholfen.
Begründung
Erst mit dem Eingang Ihrer Einkommensnachweise und der Gewerbeabmeldung wurde eine Abhilfe möglich.
Ihre freiwillige Versicherung konnten wir ab dem 02.08.2016 umstellen. Die Personengruppe der selbständig Tätigen trifft für Sie nach dem Tag der Gewerbeabmeldung nicht mehr zu.
Ab 02.08.2016 wird die Versicherung in der Personengruppe der Freiwillig Versicherten ohne Besonderheit geführt. Der entsprechene Beitragsbescheid liegt diesem Schreiben bei. Bitte nehmen Sie den neu berechneten Betrag zur Kenntnis und überweisen Sie den Fehlbetrag kurzfristig oder erteilen Sie uns umgehend ein SEPA-Mandat.
Die Krankenkasse hat mich nicht darüber informiert, dass für den ersten Tag des abgemeldeten Gewerbes noch volle Gebühren zu zahlen sind.
Im August habe ich 14,15 Stunden für meinen Minijob aufgewendet und 102,50 Euro brutto / 83,10 Euro netto verdient. Für das Gewerbe habe ich 0 Stunden aufgewendet und 0 Euro verdient. Ein Antrag auf Beitragsentlastung hätte ich unter diesen Bedingungen nicht stellen können, weil es sich nicht um eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit gehandelt hätte.
Langsam verzweifle ich echt! Ich habe extra 25% meines Erwerbseinkommen in diese von der Krankenkasse erzwungene Gewerbeabmeldung investiert und nun soll ich für den 01.08.2016 trotzdem 12,50 Euro zahlen?