Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte auf diesem Wege zum einen über einen Vorgang der Techniker Krankenkasse informieren.
Da dieses Thema nicht mit wenigen Worten zu beschreiben ist, werde ich versuchen, dies in gekürzter Form zu schreiben.
Nun der Vorgang.
Ich bin selbständiger Geschäftsführer einer GmbH, diese ist noch existent aber infolge krankheitsbedingter Probleme habe ich mir eine Anstellung als technischer Leiter Branchennah gesucht.
Im Alter von 54 Jahren, ergab sich im Zusammenhang dieser Veränderung von meiner Privaten Krankenversicherung einen Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Dieser wurde bei der TK beantragt und seitens der TK schriftlich bestätigt.
Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung durch die TK habe ich meine private Krankenversicherung gekündigt.
Es wurden dann auch entsprechende Beiträge durch meinen Arbeitgeber an die TK abgeführt
In Nachgang erfolgte die Richtungsänderung seitens der TK.
Sie kündigte meine Mitgliedschaft mit dem Vermerk, das ich nicht Pflichtversicherungspflichtig sei.
Dies war vor 2 Jahren.
Seit diesem Zeitpunkt habe ich aktuell keinen Versicherungsschutz.
Im Anschluss an die Kündigung meiner Mitgliedschaft, hat mir die TK einen Versicherungsschutz als freiwillig Versicherter angeboten.
Diesen habe ich nachweislich akzeptiert. Trotz mehrerer Aufforderungen durch mich mir entsprechende Versicherungsunterlagen zuzusenden habe ich bis zum heutigen Tag keine Unterlagen erhalten.
Was mir aktuell wichtiger ist, dass mir der beantragte Versicherungsschutz als Versicherter gewährt wird, da es nicht sein kann, dass man mit dieser Art jemanden in den sozialen Absturz zwingt.
Da dieses Thema noch deutlich mehr Informationen beinhaltet habe ich versucht das Thema abgekürzt darzulegen, und würde mich um eine Information und mögliche Hilfestellung bedanken.
Vielen Dank und einen wunderschönen Tag.
TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
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Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Hm, ergendwie alles mehr als merkwürdig.
Wie sieht es aus; wurden in den letzten 2 Jahren wenigstens Beiträge zur freiw. Kv. gezahlt? In solchen Fällen hält teilweise der Arbeitgeber die Beiträge zur freiw. Kv. vom Lohn ein und leitet diese an die Kasse weiter?
Wie sieht es aus; wurden in den letzten 2 Jahren wenigstens Beiträge zur freiw. Kv. gezahlt? In solchen Fällen hält teilweise der Arbeitgeber die Beiträge zur freiw. Kv. vom Lohn ein und leitet diese an die Kasse weiter?
Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Hallo,
ich habe das so verstanden, dass die Kasse zwar zunächst aufgrund der Anmeldung des Arbeitgebers eine Mitgliedschaft hergestellt hat, dann aber mitbekommen hat dass es sich um einen Geschäftsführer einer GmbH handelt, deshalb keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintreten konnte. Aber dann wird es auch für mich unklar - welcher Art ist diese "freiwillige Versicherung", wie konnte diese zustande kommen (rechtliche Grundlage) und wurden denn seitdem Beiträge gefordert und gezahlt ?.
Gruss
Czauderna
ich habe das so verstanden, dass die Kasse zwar zunächst aufgrund der Anmeldung des Arbeitgebers eine Mitgliedschaft hergestellt hat, dann aber mitbekommen hat dass es sich um einen Geschäftsführer einer GmbH handelt, deshalb keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintreten konnte. Aber dann wird es auch für mich unklar - welcher Art ist diese "freiwillige Versicherung", wie konnte diese zustande kommen (rechtliche Grundlage) und wurden denn seitdem Beiträge gefordert und gezahlt ?.
Gruss
Czauderna
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Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Hallo
erst mal zu der GmbH,
diese hat und ist aktuell geschäftlich untätig, Sie ist nur Formell noch da.
Es wurden Beiträge von meinem Arbeitgeber und mir gezahlt. Der meldet auch monatlich die Beiträge Die Techniker kann diese Beiträge einziehen.
Zur Zeit gehe ich davon aus das diese seitens der Techniker nicht gebucht werden, hierzu sind auch entsprechend Nachfragen getätigt.
Die Privatkrankenversicherung wurde mir infolge der Ablehnung der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten und diese wurde auch von mir akzeptiert, ohne das die Techniker hierzu weitere Informationen und Zahlungsanforderungen gestellt hat.
Gruß
erst mal zu der GmbH,
diese hat und ist aktuell geschäftlich untätig, Sie ist nur Formell noch da.
Es wurden Beiträge von meinem Arbeitgeber und mir gezahlt. Der meldet auch monatlich die Beiträge Die Techniker kann diese Beiträge einziehen.
Zur Zeit gehe ich davon aus das diese seitens der Techniker nicht gebucht werden, hierzu sind auch entsprechend Nachfragen getätigt.
Die Privatkrankenversicherung wurde mir infolge der Ablehnung der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten und diese wurde auch von mir akzeptiert, ohne das die Techniker hierzu weitere Informationen und Zahlungsanforderungen gestellt hat.
Gruß
Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Hallo,
auch wenn die GmbH. "untätig" ist - sie besteht und du bist der Geschäftsführer mit ??? Stimmanteilen.
In der Praxis ist es so, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber eine Anmeldung an die zutreffende Kasse abgibt und damit der Kasse signalisiert, dass nun auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden - bei Pflichtversicherten enthält die Anmeldung die Beitragsgruppen "1,1,1,1" - also Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Was die Zahlung der Beiträge angeht, so erstellt der Arbeitgeber monatlich eine Beitragsnachweisung, auf der allerdings nicht die Beiträge nach Mitgliedsnamen sondern eben nach diesen Beitragsgruppen aufgeführt sind, d.h.
die Techniker zieht zwar diese Beiträge ein, weiß nun aber nicht ob deine Beiträge dabei sind - das kann nur der Arbeitgeber wissen.
Es ist immer noch nicht nachvollziehbar, aus welchen rechtlichen Gründen die freiwillige Versicherung bei der Techniker zustande kam.
Wenn ich es richtig verstanden habe - hast du eine Beschäftigung bei deinem Arbeitgeber aufgenommen, die krankenversicherungspflichtig ist und wurdest aufgrund dessen bei der TK. angemeldet - soweit wäre ja auch alles in Ordnung (wenn wir mal die GmbH. außen vor lassen). Dann stellt die TK vor zwei Jahren fest, dass du nicht krankenversicherungspflichtig bist - warum, war das so - Einkommen so hoch oder doch die GmbH ?.
Die Kasse bietet dir dann eine freiwillige Versicherung an - was nach meiner Meinung nicht zulässig ist - du hättest wieder in die PKV gemusst, die du natürlich akzeptierst. Dein Arbeitgeber führt aber weiterhin (seit zwei Jahren) Krankenversicherungsbeiträge für dich an die Kasse ab obwohl auch er weiß, dass du nicht krankenversicherungspflichtig bist ?.
Wenn du keine schriftliche Bestätigung über diese freiwillige Krankenversicherung seitens der TK hast, besitzt du wenigstens eine schriftliche Bestätigung darüber, dass du nicht krankenversicherungspflichtig bist seit Beginn deiner Tätigkeit ?
Sorry, wenn ich so viele Nachfragen stelle, aber diese Fallkonstellation hat man nun auch nicht alle Tage.
Gruss
Czauderna
auch wenn die GmbH. "untätig" ist - sie besteht und du bist der Geschäftsführer mit ??? Stimmanteilen.
In der Praxis ist es so, dass bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber eine Anmeldung an die zutreffende Kasse abgibt und damit der Kasse signalisiert, dass nun auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden - bei Pflichtversicherten enthält die Anmeldung die Beitragsgruppen "1,1,1,1" - also Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Was die Zahlung der Beiträge angeht, so erstellt der Arbeitgeber monatlich eine Beitragsnachweisung, auf der allerdings nicht die Beiträge nach Mitgliedsnamen sondern eben nach diesen Beitragsgruppen aufgeführt sind, d.h.
die Techniker zieht zwar diese Beiträge ein, weiß nun aber nicht ob deine Beiträge dabei sind - das kann nur der Arbeitgeber wissen.
Es ist immer noch nicht nachvollziehbar, aus welchen rechtlichen Gründen die freiwillige Versicherung bei der Techniker zustande kam.
Wenn ich es richtig verstanden habe - hast du eine Beschäftigung bei deinem Arbeitgeber aufgenommen, die krankenversicherungspflichtig ist und wurdest aufgrund dessen bei der TK. angemeldet - soweit wäre ja auch alles in Ordnung (wenn wir mal die GmbH. außen vor lassen). Dann stellt die TK vor zwei Jahren fest, dass du nicht krankenversicherungspflichtig bist - warum, war das so - Einkommen so hoch oder doch die GmbH ?.
Die Kasse bietet dir dann eine freiwillige Versicherung an - was nach meiner Meinung nicht zulässig ist - du hättest wieder in die PKV gemusst, die du natürlich akzeptierst. Dein Arbeitgeber führt aber weiterhin (seit zwei Jahren) Krankenversicherungsbeiträge für dich an die Kasse ab obwohl auch er weiß, dass du nicht krankenversicherungspflichtig bist ?.
Wenn du keine schriftliche Bestätigung über diese freiwillige Krankenversicherung seitens der TK hast, besitzt du wenigstens eine schriftliche Bestätigung darüber, dass du nicht krankenversicherungspflichtig bist seit Beginn deiner Tätigkeit ?
Sorry, wenn ich so viele Nachfragen stelle, aber diese Fallkonstellation hat man nun auch nicht alle Tage.
Gruss
Czauderna
Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Kollege Geschäftsführer,
schlimme Story. Besonders schlimm daran ist, dass du dein eigenes Unvermögen auf die Krankenkasse schiebst.
In die derzeitige Situation hast du dich selber gebracht.
Hier ist der Versuch von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen grandios gescheitert.
Kombination "selbständiger Geschäftsführer" + "Arbeitgeber" = wie soll das denn gehen?
M.E. haben nur angestellte Geschäftsführer einen Arbeitgeber.
Die Kombination "Selbständiger Geschäftsführer" und "Pflichtversicherung" kann es m.E. nicht geben.
Wer ist denn der Arbeitgeber? Nicht zufälligerweise deine Frau oder ein anderes Familienmitglied?
Oder mehrere Gesellschafter, wovon du einer selbst bist?
Wenn die Krankenkasse von Anfang an korrekte Angaben erhalten hätte, wäre nie eine Pflichtversicherung
zustande gekommen! Warum wurde der Ablehnungsgrund der Krankenkasse hier nicht genannt?
schlimme Story. Besonders schlimm daran ist, dass du dein eigenes Unvermögen auf die Krankenkasse schiebst.
In die derzeitige Situation hast du dich selber gebracht.
Hier ist der Versuch von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen grandios gescheitert.
Kombination "selbständiger Geschäftsführer" + "Arbeitgeber" = wie soll das denn gehen?
M.E. haben nur angestellte Geschäftsführer einen Arbeitgeber.
Die Kombination "Selbständiger Geschäftsführer" und "Pflichtversicherung" kann es m.E. nicht geben.
Wer ist denn der Arbeitgeber? Nicht zufälligerweise deine Frau oder ein anderes Familienmitglied?
Oder mehrere Gesellschafter, wovon du einer selbst bist?
Wenn die Krankenkasse von Anfang an korrekte Angaben erhalten hätte, wäre nie eine Pflichtversicherung
zustande gekommen! Warum wurde der Ablehnungsgrund der Krankenkasse hier nicht genannt?
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- Beiträge: 3
- Registriert: 23.04.2017, 13:31
Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Kollege Geschäftsführer Frank1,
dein Kommentar finde ich sehr tiefgründig.
Wenn man nicht alle Fakten kennt, eine solche Aussage zu treffen, mehr als mutig.
Übrigends deine Vermutungen liegen grandios daneben.
Wenn du Fragen gestellt hättes bevor du Antworten über ein Thema gegeben hast wären auch diese beantwortet worden.
dein Kommentar finde ich sehr tiefgründig.
Wenn man nicht alle Fakten kennt, eine solche Aussage zu treffen, mehr als mutig.
Übrigends deine Vermutungen liegen grandios daneben.
Wenn du Fragen gestellt hättes bevor du Antworten über ein Thema gegeben hast wären auch diese beantwortet worden.
Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Sicherlich könnte man es auch so sehen:
Von einer hauptberuflichen Selbständigkeit in eine hauptberufliche Unselbständigkeit und somit einer Pflichtversicherung in der GKV.
Dann hätte die Krankenkasse unrecht. Die Frage ist weiterhin offen: Warum wurde der Ablehnungsgrund der Krankenkasse hier nicht genannt. Die Entscheidung der Krankenkasse erfolgte bestimmt nicht aus Jux und Tollerei.
Von einer hauptberuflichen Selbständigkeit in eine hauptberufliche Unselbständigkeit und somit einer Pflichtversicherung in der GKV.
Dann hätte die Krankenkasse unrecht. Die Frage ist weiterhin offen: Warum wurde der Ablehnungsgrund der Krankenkasse hier nicht genannt. Die Entscheidung der Krankenkasse erfolgte bestimmt nicht aus Jux und Tollerei.
Re: TECHNIKER KRANKENKASSE ZWINGT EINEM IN DAS SOZIALE AUS
Hallo,
KD-Modus an - der Begriff "hauptberufliche Unselbständigkeit" gibt es nicht im Sprachgebrauch der Sozialversicherung, jedenfalls meines Wissens nach. Es gibt entweder die hauptberufliche Selbständigkeit oder die nicht hauptberufliche Selbständigkeit. Selbst der immer wieder gern verwendete Begriff
"nebenberufliche Selbständigkeit" trifft nicht immer den Kern der Sache - so kann man bei der Konstellation - sonstig, freiwillig Versicherte(r), der
z.B. 5 Stunden die Woche bei einem Verdienst von 400,00 € mtl. als selbständiger Dozent arbeitet, ansonsten aber keiner Tätigkeit nachgeht, nicht von einer nebenberuflichen Selbständigkeit sprechen sondern eben von einer nicht hauptberuflichen Selbständigkeit.
In meinen Augen suggeriert der Begriff "hauptberufliche Unselbständigkeit" eher dem Leser dass jemand überhaupt keiner Tätigkeit als Selbständiger nachgeht - KS-Modus aus.
Gruss
Czauderna
KD-Modus an - der Begriff "hauptberufliche Unselbständigkeit" gibt es nicht im Sprachgebrauch der Sozialversicherung, jedenfalls meines Wissens nach. Es gibt entweder die hauptberufliche Selbständigkeit oder die nicht hauptberufliche Selbständigkeit. Selbst der immer wieder gern verwendete Begriff
"nebenberufliche Selbständigkeit" trifft nicht immer den Kern der Sache - so kann man bei der Konstellation - sonstig, freiwillig Versicherte(r), der
z.B. 5 Stunden die Woche bei einem Verdienst von 400,00 € mtl. als selbständiger Dozent arbeitet, ansonsten aber keiner Tätigkeit nachgeht, nicht von einer nebenberuflichen Selbständigkeit sprechen sondern eben von einer nicht hauptberuflichen Selbständigkeit.
In meinen Augen suggeriert der Begriff "hauptberufliche Unselbständigkeit" eher dem Leser dass jemand überhaupt keiner Tätigkeit als Selbständiger nachgeht - KS-Modus aus.
Gruss
Czauderna
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