Hallo an das Forum!
Folgende Frage:
Ich habe bis 2004 als Angestellter in Deutschland gearbeitet und war am Schluss privat krankenversichert.
Seit 2004 wohne ich in Brasilien und war hier in der Familienversicherung meiner Frau, die hier auch als Angestellte arbeitet.
Da meine Frau von ihrer Firma eine Stelle in Deutschland angeboten bekommen hat, tragen wir uns mit dem Gedanken, wieder nach Deutschland zurückzuziehen.
Wie ist das nun mit der Krankenversicherung?
Ich werde in der ersten Zeit wohl zunächst keine Arbeit/kein Einkommen haben. Außerdem haben wir eine Tochter mit 10 Jahren.
Meine Tochter kann sicher über meine Frau in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden.
Wie sieht das bei mir aus? Kann auch ich in der Familienversicherung mitversichert werden, obwohl ich früher in Deutschland privat versichert war?
Danke mal!
Familienversicherung obwohl früher Privat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Hallo,
Wenn deine Ehefrau in der GKV versichert wird, dann hat die Tochter Anspruch auf die Familienversicherung und du als Ehemann auch wenn du kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes, also unter 450,00€ hast.
Gruß
Czauderna
Wenn deine Ehefrau in der GKV versichert wird, dann hat die Tochter Anspruch auf die Familienversicherung und du als Ehemann auch wenn du kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes, also unter 450,00€ hast.
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Nicht ganz korrekt Günter.
Es zählt nicht das Einkommen (bei der Grenze), sondern das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts. Nicht alle Einkünfte sind steuerpflichtig im Sinne des Steuerrechts.
Du glaubst es kaum; meine AOK wollte vor 14 Tagen die Familienversicherung nicht eintragen, weil die getrenntlebende Ehefrau ca. 1.000 € Sozialhilfe bekommen hat.
Und dann geht es noch weiter; die Einkommensgrenze von 450,00 € gilt nur bei einem Mini-Job. Wenn kein Mini-Job ausgeübt wird, dann gilt eine Grenze von 425,00 €!
Gegenteilige Sichtweise?!
Es zählt nicht das Einkommen (bei der Grenze), sondern das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts. Nicht alle Einkünfte sind steuerpflichtig im Sinne des Steuerrechts.
Du glaubst es kaum; meine AOK wollte vor 14 Tagen die Familienversicherung nicht eintragen, weil die getrenntlebende Ehefrau ca. 1.000 € Sozialhilfe bekommen hat.
Und dann geht es noch weiter; die Einkommensgrenze von 450,00 € gilt nur bei einem Mini-Job. Wenn kein Mini-Job ausgeübt wird, dann gilt eine Grenze von 425,00 €!
Gegenteilige Sichtweise?!
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Hallo Rossi,
mit den 425,00 € bin ich bei dir - hätte ich dazu schreiben sollen aber mit dem Rest habe so mein Problem - wenn der Ehemann doch kein Einkommen hat,
was hat das mit dem Gesamteinkommen zu tun - er 0,00 € - sie 1000,00 € aus Beschäftigung - wo kann hier das Problem sein ?.
Gruss
Guenter
mit den 425,00 € bin ich bei dir - hätte ich dazu schreiben sollen aber mit dem Rest habe so mein Problem - wenn der Ehemann doch kein Einkommen hat,
was hat das mit dem Gesamteinkommen zu tun - er 0,00 € - sie 1000,00 € aus Beschäftigung - wo kann hier das Problem sein ?.
Gruss
Guenter
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Nun ja, Klugscheissermodus an:
Zitat:
Ich werde in der ersten Zeit wohl zunächst keine Arbeit/kein Einkommen haben.
Worauf bezieht sich jetzt diese Aussage?
Dort habe ich in den letzten 10 Jahren meiner Seminartätigkeiten schon alles mögliche erlebt!
Klugscheissermodus aus.
Zitat:
Ich werde in der ersten Zeit wohl zunächst keine Arbeit/kein Einkommen haben.
Worauf bezieht sich jetzt diese Aussage?
Dort habe ich in den letzten 10 Jahren meiner Seminartätigkeiten schon alles mögliche erlebt!
Klugscheissermodus aus.
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Hallo,
jetzt habe ich noch folgende Frage:
Wir werden hier in Brasilien unser Haus behalten und werden daher eventuell auch Mieteinkünfte erzielen.
Wie werden denn diese Mieteinkünfte auf mein Gesamteinkommen für die Familienversicherung angerechnet?
Oder genauer gefragt:
Angenommen wir als Ehepaar haben Mieteinkünfte in Höhe von 1500 Euro/Monat.
Wäre dann meine Einkommensschwelle von 425 Euro für die Familienversicherung schon überschritten (1500/2 = 750)?
jetzt habe ich noch folgende Frage:
Wir werden hier in Brasilien unser Haus behalten und werden daher eventuell auch Mieteinkünfte erzielen.
Wie werden denn diese Mieteinkünfte auf mein Gesamteinkommen für die Familienversicherung angerechnet?
Oder genauer gefragt:
Angenommen wir als Ehepaar haben Mieteinkünfte in Höhe von 1500 Euro/Monat.
Wäre dann meine Einkommensschwelle von 425 Euro für die Familienversicherung schon überschritten (1500/2 = 750)?
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Hallo,
Ja, wenn die Mieteinnahmen lt. Steuerbescheid beiden zugerechnet wird dann bist du raus aus der Familienversicherung.
Gruß
Czauderna
Ja, wenn die Mieteinnahmen lt. Steuerbescheid beiden zugerechnet wird dann bist du raus aus der Familienversicherung.
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Da hätte ich auch noch eine Frage:
Was wäre in Bezug auf die KV, wenn die Mieteinnahmen nur die Ehefrau betreffen würden?
Unabhängig davon käme ich nicht im Traum darauf, derartige ausländische Einkünfte in D anzugeben!
Was wäre in Bezug auf die KV, wenn die Mieteinnahmen nur die Ehefrau betreffen würden?
Unabhängig davon käme ich nicht im Traum darauf, derartige ausländische Einkünfte in D anzugeben!
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Hallo,
Wenn die alle der Ehefrau zugerechnet würden, dann wäre der Ehemann in der Familienversicherung und wenn die Ehefrau versicherungspflichtig, dann wären die Mieteinnahmen sogar beitragsfrei.
Warum sollten solche ausländischen Einkuenfte nicht angegeben werden wenn danach in der Steuerklaerung gefragt wird ?
Gruß
Czauderna
Wenn die alle der Ehefrau zugerechnet würden, dann wäre der Ehemann in der Familienversicherung und wenn die Ehefrau versicherungspflichtig, dann wären die Mieteinnahmen sogar beitragsfrei.
Warum sollten solche ausländischen Einkuenfte nicht angegeben werden wenn danach in der Steuerklaerung gefragt wird ?
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Einkünfte steuerpflichtig wären.
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Frank1 hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass diese Einkünfte steuerpflichtig wären.
Hallo,
So,so - und wie stellst du dir vor wie man so etwas nennt, wenn man im Traum nicht daran denkt solche Einnahmen anzugeben, ich glaube das nennt man dann Steuerhinterziehungen oder liege ich da falsch?
Gruß
Czauderna
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Glauben tut man in der Kirche.
Ich bevorzuge das Wort Steuerbetrug bzw. allgemein Betrug. Denn davon gibt's auch von staatlicher Seite jede Menge.
Ich bevorzuge das Wort Steuerbetrug bzw. allgemein Betrug. Denn davon gibt's auch von staatlicher Seite jede Menge.
Re: Familienversicherung obwohl früher Privat
Es gibt genügend legale Methoden, die Steuerlast zu reduzieren. Steuern werden daher auch als eine Abgabe auf Informations- und Denkfaulheit bezeichnet.
Bei dem Haus in Brasilien bietet sich z.B. an: Wie hoch sind die Werbungskosten, etwa Instandhaltung und Abschreibungen? Maßgeblich ist allerdings das brasilianische Steuerrecht. Im Regelfall wird zunächst der brasilianische Staat Steuern erheben. Da zwischen Brasilien und Deutschland derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, werden die in Brasilien gezahlten Steuern in Deutschland meist nicht voll angerechnet (also nicht direkt von der deutschen Steuer abgezogen), sondern nur wie Werbungskosten berücksichtigt.
Damit lassen sich die Bruttomieteinnahmen netto bzw. steuerlich wahrscheinlich bereits unter die für die Familienversicherung unschädliche Grenze drücken.
Sollte es mit Brasilien zu einem Doppelbesteuerungsabkommen wie zwischen europäischen Staaten üblich kommen, wäre es besonders einfach: Das Besteuerungsrecht hätte allein Brasilien, im deutschen Steuerbescheid würden die Mieteinnahmen nicht als Einkommen erfasst, sondern nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, was für die Familienversicherung unschädlich wäre.
Bei dem Haus in Brasilien bietet sich z.B. an: Wie hoch sind die Werbungskosten, etwa Instandhaltung und Abschreibungen? Maßgeblich ist allerdings das brasilianische Steuerrecht. Im Regelfall wird zunächst der brasilianische Staat Steuern erheben. Da zwischen Brasilien und Deutschland derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, werden die in Brasilien gezahlten Steuern in Deutschland meist nicht voll angerechnet (also nicht direkt von der deutschen Steuer abgezogen), sondern nur wie Werbungskosten berücksichtigt.
Damit lassen sich die Bruttomieteinnahmen netto bzw. steuerlich wahrscheinlich bereits unter die für die Familienversicherung unschädliche Grenze drücken.
Sollte es mit Brasilien zu einem Doppelbesteuerungsabkommen wie zwischen europäischen Staaten üblich kommen, wäre es besonders einfach: Das Besteuerungsrecht hätte allein Brasilien, im deutschen Steuerbescheid würden die Mieteinnahmen nicht als Einkommen erfasst, sondern nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, was für die Familienversicherung unschädlich wäre.
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