Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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aldi110
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Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon aldi110 » 12.06.2017, 11:54

moin,

ich hab da mal ne Frage.

Soweit ich es weiß ist die Beitragszahlung nach oben hin gedeckelt. Was würde passieren wenn ein Arbeitnehmer viel verdient, Mieteinnahmen hat und gegebenenfalls eine Rente bezieht. Keine Einzugsstelle weiß von der anderen und der arme Kerl zahlt nun mehr als die Höchstgrenze in der GKV.

Was kann er tun um sein Geld zurück zu bekommen? Meine Recherchen haben hier nicht viel ergeben, nur die Verjährungsfrist habe ich raus gefunden, sind wohl 4 Jahre.

Danke für Infos

gruß Aldi

Frank1
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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon Frank1 » 12.06.2017, 12:30

Wie sollte das denn in der Praxis funktionieren?
Wenn dies eine reale Story ist, dann bitte mehr Einzelheiten und in Beträgen!
Vorab: Wenn ein Arbeitnehmer viel verdient, dann gibt's keine Rente!

aldi110
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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon aldi110 » 12.06.2017, 17:39

das geht wie folgt:

Selbstständig von 01.14-03.14, Einkommen fiktiv 1000 €, laut Beitragsrechner TK KK 325,76 € + 22,31 € Zusatz + 62,48 € Pflegev.
Angestellt von 4.14.-31.12., Einkommen fiktiv 39200 €, Beitrag KK (15%) 5880 €
ab August Gr. Witwenrente, 3000 €, Beitrag KKv. 243,26 €, Pflegev. 60,81 €

Einkünfte aus Vermietung erst mal weggelassen.

Ergibt zusammen 3000 € + 39200 € + 3000 € = 45200 €
TK Versicherung 325,76 € + 5880 € + 243,26 € = 6449,02 €
Pflege v. 62,48 € + ca. 500 € + 60,81 € = 623,29 €

Beitragsbemessungsgrenze 4050 € bei 48600 €

Nach dieser Rechnung hat der arme Kerl unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient aber zu viel an Krankenkassenbeiträgen gezahlt. Ist fiktiv, könnte aber so sein.

Kriegt er die Beiträge jetzt wieder?

gruß aldi

Czauderna
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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon Czauderna » 12.06.2017, 18:29

Hallo,
Beispiel - während seiner Zeit als Arbeitnehmer zahlt er auf weitere Einnahmen, wie. z.B. Vermietung,Verpachtung und/oder Kapitalerträge keine zusätzlichen Beiträge, insofern kann es zu keiner Überzahlung kommen.
Wenn er neben seiner Arbeitnehmertätigkeit noch Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit hat, dann sind auch diese Einnahmen beitragsfrei.
wenn er aber neben seiner Arbeitnehmertätigkeit noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und diese beiden Einkunftsarten die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, also Arbeitgeber führt Beiträge ab und die Rentenversicherung behält Beiträge ein, dann kann es sehr wohl zu einer Überzahlung kommen und hier kann er dann bei der Kasse einen Rückzahlungsantrag stellen.
Wenn sich eine freiwillige Versicherung rückwirkend wegen einer vorrangigen Pflichtversicherung (z.B. als Arbeitnehmer) erledigt hat, es also quasi zu einer Überschneidung kam, dann bekommt er seine in der Überschneidungszeit gezahlten freiwilligen Beiträge natürlich auch zurück.
Beispiel : Freiwillig bei der GKV-Kasse versichert in 20917.
Ab dem 01.04.2017 beginnt aber eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, die aber erst im Juli 2017 bekannt wird (Gründe spielen hier keine Rolle), dann bekommt er seine für April, Mai und Juli gezahlten Beiträge natürlich zurück.
Gruss
Czauderna

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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon aldi110 » 12.06.2017, 19:38

moin,

@ czauderna, danke für die Info, ist für mich sehr hilfreich. Gehe ich recht in der Annahme das ich dann hier AG und AN Anteil der KKv. + Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zusammenrechnen muss?

Kann ich auch aus den Informationen Schlussfolgern das jemand der nicht beitragspflichtig ist, wie z.B. mein minderjähriges Kind, die Beiträge die bei der Halbwaisenrente gezogen werden, erstattet kriege?

Sind immerhin fast 250 € pro Jahr...

gruß Aldi

Frank1
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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon Frank1 » 12.06.2017, 21:51

Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil.

Die dargestellte Einnahmensituation ist fehlerhaft und unübersichtlich.
Bitte ggf. neu erstellen, die Fehler korrigieren und zur besseren Übersicht die PV-Kosten nicht aufführen.
Bitte ebenfalls Monatsbeträge nicht mit Quartalsbeiträgen kombinieren bzw. klar nennen, für welchen Zeitraum die Beträge gelten!

Sehe ich dies korrekt, wenn die Witwenrente ohne anderweitige Einnahmen bei monatlich 1.800,- Euro liegt?

Wenn schon fiktiv, dann bitte etwas näher an der Realität.

@Czauderna
Warum sollte der Arbeitnehmer hier Beiträge für April, Mai und Juli zurück erhalten? Oder war dies nur als möglicher, wenn auch realitätsfernes Beispiel gedacht?

Unabhängig davon ist die eigentliche Frage doch beantwortet.

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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon Czauderna » 12.06.2017, 22:10

Hallo,
Noch mal mein Beispiel - Herr Mustermann ist freiwillig bei seiner Krankenjasse versichert - seinen Beitrag zählt er fuer Mieteinnahmen, welche sich über 2000,00 € mal. belaufen.
Am 01.04.2017 tritt Herr Mustermann eine Beschäftigung an, die der Krankenversicherungspfljcht unterliegt.
Die Krankenjasse erfährt erst ( durch verspätete Anmeldung des Arbeitgebers) im Juli von dieser Taetigkeit.
Die freiwillige Versicherung von Herrn Mustermann muss nun zum 01.04. auf Pflichtmitgliedschaft umgestellt werden.
Herr Mustermann hat aber die freiwilligen Beitraege für April, Mai und Juni bereits an die Kasse gezahlt und genau die bekommt er selbstverständlich von der Kasse zurück. Das Beispiel ist keinesfalls realitätsfern, vielleicht waren es in der Realitaet nicht immer drei Monate aber einer, das kam schon öfters vor.
Jetzt verstanden ?
Gruß
Czauderna

Frank1
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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon Frank1 » 12.06.2017, 22:35

Verstanden hatte ich dies schon. Was ich nicht verstehe, wie dumm ein Arbeitnehmer sein kann und ab April weiterhin freiwillige Beiträge zahlt.

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Re: Höchstbeiträge in der GKV, was ist wenn man mehr zahlt?

Beitragvon Czauderna » 13.06.2017, 13:51

Frank1 hat geschrieben:Verstanden hatte ich dies schon. Was ich nicht verstehe, wie dumm ein Arbeitnehmer sein kann und ab April weiterhin freiwillige Beiträge zahlt.

Hallo Frank,
Wenn ich so manche Faelle in den diversen Foren zum Thema Sozialversicherung und Leistungen nach dem SGB lese, dann kann ich dir nur antworten - sehr dumm, wobei dumm eigentlich nicht passt, naiv passt besser- ich hatte mal vor Jahren einen Fall, da war der Versicherte in zwei verschiedenen Krankenkassen - einmal als Waisenrentner pflichtversichert und einmal als Student - raus kam es als die Rente endete, das wären dann knapp zwei Jahre Rueckzahlung damals.
Gruß
Czauderna


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