Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Comburg
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Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragvon Comburg » 09.07.2017, 20:25

Guten Abend,
es geht um einen pflichtversicherten Zeitarbeitnehmer der nebenbei selbständig tätig ist.
Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ist etwa gleich hoch wie das aus seiner
Arbeitnehmertätigkeit.
Sind für diese Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge fällig?

Vielen Dank

Czauderna
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Re: Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragvon Czauderna » 09.07.2017, 21:29

Hallo,
das sollte er von seiner Krankenkasse verbindlich feststellen lassen, denn allein das Einkommen ist nicht entscheidend für die Frage ob jemand hauptberuflich Selbständig ist oder nicht. Ist er es nicht, dann muss für das Arbeitseinkommen keine Beiträge zahlen - ist er aber hauptberuflich Selbständig, dann ja.
Also, die Krankenkasse kontaktieren - und wenn die auf hauptberuflich Selbständig entscheidet, dann ggf.nochmals hier melden.
Danke und Gruss
Czauderna

Frank1
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Re: Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragvon Frank1 » 10.07.2017, 08:59

Zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall die Krankenkasse kontaktieren.
Ausführliche Begründung heute abend.

Frank1
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Re: Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragvon Frank1 » 10.07.2017, 21:30

Eine solche Frage bei dieser Konstellation der Krankenkasse zu stellen ist äußerst unklug.
Da kann man gleich fragen: Wollen sie monatlich 200,- Euro oder 400,- Euro an Beiträgen?

Ich gehe mal davon aus, dass die Selbständigkeit erst im Laufe des Jahres begonnen wurde. Somit gilt für dieses Jahr eine nebenberufliche Selbständigkeit - und diese ist sozialversicherungsfrei. Grundlage für die Einstufung ist der Steuerbescheid.

Für das Jahr 2018:
Im Dezember 2017 die Krankenkasse informieren, dass eine nebenberufliche Selbständigkeit ausgeübt wird. Für das Jahr 2018 wird ein monatlicher Gewinn (Umsatz ./. Betriebsausgaben = Gewinn) von XY Euro erwartet bei einer Arbeitszeit von etwa XY Stunden.
Der genannte Gewinn und die genannten Stunden sollten deutlich unterhalb der Angestelltentätigkeit liegen. Die Stunden sind nicht nachzuweisen.
Zu der Arbeitszeit als Unternehmer zählen auch Nebentätigkeiten wie Einkäufe, Telefonate, Buchhaltung, Besuche beim Steuerberater usw.
Für weniger erfahrene Unternehmer empfiehlt es sich persönliche Kontakte mit Mitarbeitern der Krankenkasse zu vermeiden. Es besteht die Gefahr, dass man auf eine linke Bazille trifft!
Betriebsausgaben: Manchmal macht es Sinn, für 2.000,- Euro den größten Blödsinn zu kaufen, aber dafür 8.000,- Euro an Beiträgen zur Krankenversicherung zu sparen.

Folgen einer Einstufung als hauptberuflich Selbständiger:
Der Arbeitgeber ist von Zahlungen zur Krankenversicherung befreit. Der Unternehmer muss von allen Einkünften den vollen Beitragssatz an die Krankenkasse zahlen.

Czauderna
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Re: Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragvon Czauderna » 10.07.2017, 22:31

Hallo,
Nachdem wir nun gehört haben, dass eine hauptberufliche Selbstaendigkeit nur zum Jahresbeginn auch wirklich beginnen kann und bei den Krankenkassen " linke Bazillen" arbeiten können, stellt sich die Frage , wonach soll man sich richten.
Ich denke, comburg, du weißt es. Fakt ist, die Kasse entscheidet, egal ob linke Bazille oder nicht.
Gruß
Czauderna

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Re: Arbeitnehmer und gleichzeitig Selbständig

Beitragvon Comburg » 11.07.2017, 19:35

Vielen Dank für die Beiträge. Ich werde mir das alles gut überlegen.


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