Elterngeld und freiwillige GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

LordExcalibur
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 07.08.2017, 09:26

Elterngeld und freiwillige GKV

Beitragvon LordExcalibur » 07.08.2017, 09:35

Hallo zusammen,

wir erwarten in Kürze unser erstes Kind und ich habe eine Frage zur Krankenversicherung während Elterngeldbezug.
Die Ehefrau ist pflichtversichert, der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert (Arbeitnehmer).

Die Ehefrau wird 12 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Dabei bleibt sie kostenfrei in der gesetzlichen Versicherung.
Der Ehemann wird 2 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Wie ist es hier mit der GKV? Muss er selbst Beiträge zahlen, oder bleibt er auch kostenfrei versichert?

Viele Grüße
Sebastian

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Elterngeld und freiwillige GKV

Beitragvon heinrich » 12.08.2017, 09:47

ich konzentriere mich bei der Antwort bei

die Beitragspflicht des freiw. versicherten Mannes, der Arbeitnehmer ist.

Dabei unterstelle ich , dass die Mitgliedschaft der Frau nach § 192 SGB V fortbesteht.
Ob beide zeitgleich in Elternzeit sein können bzw zeitgleich Elterngeld beziehen können, entzieht sich meiner Kenntnis.

Jedoch unterstelle ich, dass es zeitgleich möglich ist.


Jetzt zur Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht des Mannes (freiw. versichert als Arbeitnehmer)

FAMI = Familienversicherung


§ 8 Abs. 6 Beitragsverahrensgrundsätze
Mitglieder, die vor Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer (ALSO HIER der MANN)
zuzurechnen waren,
sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld (dies gilt nur für die Frau)
b e i t r a g s f r e i,
wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der
FAMI nach § 10 SGB V vorliegen.


FAZIT: Wenn der Mann ohne seine eigenen freiwillige Versicherung (welche ja die FAMI nicht zulässt)
bei seiner Frau einen Anspruch auf FAMI hätte (weil er z.B. kein FAMI-schädliches Gesamteinkommen hat)
dann ist er BEITRAGSFREI.

Bsp: Mann : keine Einnahmen während des Zeitraumes: = beitragsfrei
Bsp: Mann hat Mieteinnahmen von mehr als 425 EUR = Mann nicht beitragsfrei (425 EUR ist der monatliche FAMI-Grenzwert)


Die Krankenkassen haben zur Prüfung einen Vordruck mit welchem die fiktive FAMI geprüft wird.

einfacher ist, wenn beide Ehegatten bei der selben KK versichert sind.

Sind beide bei verschiedenen KK versichert, da gibt es KK, die sich die fiktive FAMI von der KK der anderen KK (der FRau)prüfen lassen.
Andere KK prüfen die fiktive FAMI selbst, in dem sie sich eine Erlärung von ihrem Mitglied geben lassen, dass es (hier der Mann)
keine Einnahmen hat.

Wenn Du bei der KK anrufst, sollte Du mit der ABteilung : freiwillige Versicherung sprechen (nicht mit der Abteilung FAMI)


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 31 Gäste