Hallo Liebes Forum,
in unserer Familie stehen(standen) ein paar Änderungen an, bei denen ich mir nicht sicher bin, wie sie sich auf die Krankenversicherung unserer Tochter auswirken.
Vielleicht könnt ihr uns ja helfen.
Wie es bisher war:
Unsere Tochter ist Grundschülerin.
Meine Frau ist selbstständig hat aber unter 450 Euro / Monat verdient.
Ich habe den Hauptteil unseres Einkommens beigetragen.
Da ich über der Versicherungspflichtgrenze verdiene, bin ich freiwillig in der GKV versichert.
Meine Frau und Tochter sind bei mir familienversichert.
Wir haben bisher alle drei in einer Wohnung gewohnt
Wie es jetzt ist:
Bei mir (und unserer Tochter )ändert sich nichts am Einkommen.
Meine Frau ist selbstständig verdient jetzt mehr als 450 Euro / Monat.
Wir leben jetzt getrennt in jeweils neuen Wohnungen.
Ob wir uns auch scheiden lassen ist noch nicht 100% sicher.
Unsere Tochter wird von uns 50/50 betreut.
Meine Frau muss sich auf Grund ihres gestiegenen Einkommens jetzt selbst versichern. Soviel ist klar.
Aber wie können / müssen wir unsere Tochter versichern?
Kann sie nach wie vor bei mir familienversichert bleiben?
Viele Grüße und schon mal ein großes Danke das es dieses Forum überhaupt gibt um solche Fragen zu stellen!
Hans
Familienversicherung / Frau wehselt in PKV / Trennung / was ist mit Kind?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 23.09.2020, 07:21
Re: Familienversicherung / Frau wehselt in PKV / Trennung / was ist mit Kind?
Hallo und willkommen im Forum
so, wie geschildert ändert sich nichts an der Krankenversicherung der Tochter. Solange die in der PKV versicherte Ehefrau (Mutter) nicht mehr als die Höchstbeitragsbemessungsgrenze an Einkommen hat, solange besteht auch der Anspruch auf Familienversicherung der Tochter beim GKV versicherten Vater. Erst bei Überschreitung müsste neu geprüft werden und wenn dann der Vater immer noch mehr Einkommen hat als die Mutter ändert sich auch nichts.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert ändert sich nichts an der Krankenversicherung der Tochter. Solange die in der PKV versicherte Ehefrau (Mutter) nicht mehr als die Höchstbeitragsbemessungsgrenze an Einkommen hat, solange besteht auch der Anspruch auf Familienversicherung der Tochter beim GKV versicherten Vater. Erst bei Überschreitung müsste neu geprüft werden und wenn dann der Vater immer noch mehr Einkommen hat als die Mutter ändert sich auch nichts.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung / Frau wehselt in PKV / Trennung / was ist mit Kind?
Hallo HansHeimer,
willkommen im Forum.
Es ist gut, dass du Dir schon beizeiten Gedanken auch um den Krankenversicherungsaspekt Eurer möglichen familiären Änderungen machst.
Vor der Scheidung bzw. ohne Scheidung:
Die Familienversicherung der Tochter in Deiner Kasse entfällt nur, wenn Deine Frau
a) aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet und
b) mit ihrem Einkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 62550 €, mtl. 5212,50 €) und
c) auch Dein eigenes Einkommen übersteigt.
Also: alle drei Punkte a)-c) müssen zutreffen, um die Familienversicherung der Tochter zu kippen.
Kommt es vorher zur Scheidung, bleibt es - etwa gleichbleibende Einkommensverhältnisse bei Dir vorausgesetzt -auch dann bei der Familienversicherung, wenn a), b) und c) gleichzeitig eintreten bzw. gelten sollten.
Bei anderer zeitlicher Abfolge - erst a+b+c und dann Scheidung - tritt die Familienversicherung ab der Scheidung wieder in Kraft.
Soweit fürs Erste.
Gruß
von GS
willkommen im Forum.
Es ist gut, dass du Dir schon beizeiten Gedanken auch um den Krankenversicherungsaspekt Eurer möglichen familiären Änderungen machst.
Vor der Scheidung bzw. ohne Scheidung:
Die Familienversicherung der Tochter in Deiner Kasse entfällt nur, wenn Deine Frau
a) aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet und
b) mit ihrem Einkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 62550 €, mtl. 5212,50 €) und
c) auch Dein eigenes Einkommen übersteigt.
Also: alle drei Punkte a)-c) müssen zutreffen, um die Familienversicherung der Tochter zu kippen.
Kommt es vorher zur Scheidung, bleibt es - etwa gleichbleibende Einkommensverhältnisse bei Dir vorausgesetzt -auch dann bei der Familienversicherung, wenn a), b) und c) gleichzeitig eintreten bzw. gelten sollten.
Bei anderer zeitlicher Abfolge - erst a+b+c und dann Scheidung - tritt die Familienversicherung ab der Scheidung wieder in Kraft.
Soweit fürs Erste.
Gruß
von GS
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 23.09.2020, 07:21
Re: Familienversicherung / Frau wehselt in PKV / Trennung / was ist mit Kind?
Vielen Dank euch beiden für die schnelle und kompetenten Antworten!
Kann man euch irgendwie unterstützen durch einen virtuellen Kaffee oder so?
Kann man euch irgendwie unterstützen durch einen virtuellen Kaffee oder so?
Re: Familienversicherung / Frau wehselt in PKV / Trennung / was ist mit Kind?
Hallo,
nein, das geht (leider) nicht, aber wir freuen uns über jegliches Lob und freuen uns über Weiterempfehlungen.
Gruss
Czauderna
nein, das geht (leider) nicht, aber wir freuen uns über jegliches Lob und freuen uns über Weiterempfehlungen.
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste