Hallo zusammen,
ich habe eine nette Summe geerbt und möchte mir deswegen eine Auszeit von 2-3 Jahren gönnen und mich in der Zeit voll und ganz der Familie und dem Haushalt widmen.
Ich werde mich in der Zeit freiwillig in der GKV versichern müssen, da ich durch das Erbe auch Mieteinnahmen habe (bisher bin ich als Angestellter pflichtversichert).
Unser Sohn ist derzeit über mich kostenlos familienversichert.
Kann das so bleiben, auch wenn ich von der Pflichtversicherung in die freiwillige Mitgliedschaft wechsele, oder müssen wir die Familienversicherung für ihn dann zu meiner Frau, die weiter arbeiten wird und Mitglied in einer anderen GKV als ich ist, wechseln?
LG
Thomas
Familienversicherung für Kind von freiwillig Versichertem?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung für Kind von freiwillig Versichertem?
Hallo und willkommen im Forum,
nein, es kann alles so bleiben wie es war.
Wenn beide Elternteile in der GKV versichert sind, hat ein Kind bei beiden Anspruch auf Familienversicherung, wenn die restlichen Voraussetzungen (Alter, Einkommen, vorrangige Eigenversicherung) erfüllt sind.
Lange Rede- kurzer Sinn - Antwort lautet "ja, kann so bleiben".
Gruss
Czauderna
nein, es kann alles so bleiben wie es war.
Wenn beide Elternteile in der GKV versichert sind, hat ein Kind bei beiden Anspruch auf Familienversicherung, wenn die restlichen Voraussetzungen (Alter, Einkommen, vorrangige Eigenversicherung) erfüllt sind.
Lange Rede- kurzer Sinn - Antwort lautet "ja, kann so bleiben".
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung für Kind von freiwillig Versichertem?
Czauderna hat geschrieben:
Lange Rede- kurzer Sinn - Antwort lautet "ja, kann so bleiben".
Super, ich danke dir
Ich konnte mir diesen meiner Meinung nach ja eigentlich völlig banalen Sachverhalt leider nicht selbst ergooglen - überall ist immer nur die Rede von Kindern von pflichtversicherten Angestellten, nicht aber von Kindern von Selbstzahlern...
Re: Familienversicherung für Kind von freiwillig Versichertem?
Hallo,
ich habe hier einen Link zum Gesetz - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
da kannst du daraus entnehmen, dass hier von "Mitgliedern" die Rede ist, also keine Begrenzung auf Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna
ich habe hier einen Link zum Gesetz - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
da kannst du daraus entnehmen, dass hier von "Mitgliedern" die Rede ist, also keine Begrenzung auf Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna
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