Ich bin im Internet auf eine recht Interessante Möglichkeit aufmerksam geworden.
Guckt Ihr hier:
https://rentenbescheid24.de/wechsel-pkv ... umgesetzt/
Ein Ehepaar.
Ehemann 65 Jahre alt
- Rente von der DRV ca. 800,00 €
- keine KVdR
- privat versichert Prämie 600,00 €
- es bleiben nach Abzug der Prämie für die PKV 200,00 € übrig
Ehefrau 68 Jahre alt
- Rente von der DRV ca. 1.000,00 €
- in der GKV versichert
- KVdR-Voraussetzungen liegen vor
In dieser Konstellation kommt der Ehemann (derzeit privat versichert) nicht in die kostenlose Familienversicherung, da das Renteneinkommen oberhalb der Einkommensgrenze 1/7 der Bezugsgröße (derzeit 470,00 €) liegt.
Was macht der Ehemann?
Er beantragt bei der DRV eine Altersteilrente gem. § 42 SGB VI. Und zwar in Höhe von 465,00 €. Diese Möglichkeit liegt in seinem Gestaltungsrecht.
Dadurch kommt er in die kostenlose Familienversicherung. Dabei handelt es sich ganz offensichtlich nicht um einen Verzicht nach § 46 Abs. 2 SGB I, sondern um ein Wahlrecht im Sinne des § 42 SGB VI.
Es bleiben unterm Strich dann 465,00 € übrig, vorher waren 200,00 €. Also eine Ersparnis von 265,00 € pro Monat * 12 Monate = 3.180,00 €!!!
durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
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