Nach Elternzeit in GKV?
Verfasst: 31.12.2021, 11:34
Guten Tag,
ich habe schon eine Weile recherchiert, finde aber irgendwie nicht die Antwort auf meine Frage und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Meine Situation:
Ich (Jahrgang 1989) war quasi in meinem ganzen Leben noch nie in der GKV (da Beamten-Kind, Befreiung im Studium und danach über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) versichert.
Mein erstes Kind kam Mitte 2019 zur Welt. Ich nahm ein Jahr Elternzeit (mit Elterngeldbezug) und habe dann ab Mitte 2020 voll weiterverarbeitet. Dem entsprechend hat sich an meinem Versicherungsstatus in der PKV nichts geändert.
Nun habe ich in diesem Jahr mein zweites Kind bekommen und bin erneut in Elternzeit (mit Elterngeldbezug). Im kommenden Jahr endet diese im Mai. Danach werde ich meine Beschäftigung wieder aufnehmen. Allerdings nicht in Vollbeschäftigung, sondern in Teilzeit. Dadurch rutsche ich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und muss in die GKV. Meine PKV kann ich ruhen lassen, was ich auch tun werde, da ich in spätestens zwei Jahren zurückkehren werde.
Meine Frage:
Muss ich in die GKV ab 01.01.2022 ODER ab Aufnahme meiner Beschäftigung nach der Elternzeit, also ab Juni 2022?
Aktuell weiß ja nur ich, dass ich in Teilzeit arbeiten werde. Meinem Arbeitgeber muss ich das erst ab März anzeigen, d.h. der könnte mich gar nicht auf meine Versicherungspflicht hinweisen.
Ich habe Angst, dass ich quasi ab morgen noch "wie privat" zum Arzt gehe, aber das eigentlich gar nicht mehr dürfte oder irgendwelche GKV-Beiträge nachzahlen müsste ...
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
ich habe schon eine Weile recherchiert, finde aber irgendwie nicht die Antwort auf meine Frage und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Meine Situation:
Ich (Jahrgang 1989) war quasi in meinem ganzen Leben noch nie in der GKV (da Beamten-Kind, Befreiung im Studium und danach über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) versichert.
Mein erstes Kind kam Mitte 2019 zur Welt. Ich nahm ein Jahr Elternzeit (mit Elterngeldbezug) und habe dann ab Mitte 2020 voll weiterverarbeitet. Dem entsprechend hat sich an meinem Versicherungsstatus in der PKV nichts geändert.
Nun habe ich in diesem Jahr mein zweites Kind bekommen und bin erneut in Elternzeit (mit Elterngeldbezug). Im kommenden Jahr endet diese im Mai. Danach werde ich meine Beschäftigung wieder aufnehmen. Allerdings nicht in Vollbeschäftigung, sondern in Teilzeit. Dadurch rutsche ich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und muss in die GKV. Meine PKV kann ich ruhen lassen, was ich auch tun werde, da ich in spätestens zwei Jahren zurückkehren werde.
Meine Frage:
Muss ich in die GKV ab 01.01.2022 ODER ab Aufnahme meiner Beschäftigung nach der Elternzeit, also ab Juni 2022?
Aktuell weiß ja nur ich, dass ich in Teilzeit arbeiten werde. Meinem Arbeitgeber muss ich das erst ab März anzeigen, d.h. der könnte mich gar nicht auf meine Versicherungspflicht hinweisen.
Ich habe Angst, dass ich quasi ab morgen noch "wie privat" zum Arzt gehe, aber das eigentlich gar nicht mehr dürfte oder irgendwelche GKV-Beiträge nachzahlen müsste ...
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!