Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema neuer Krankengeldanspruch nach Aussteuerung.
Beispiel:
Die Blockfrist hat 11.11.2022 geendet.
Ich mache eine Reha über die DRV mit Übergangsgeld ab 01.11.2022. Danach vereinbare ich eine Wiedereingliederung über die DRV ab dem 01.01.2023. Die Wiedereingliederung geht bis Ende Januar und danach würde ich normal weiterarbeiten.
Meine Frage ist, ab wann besteht neuer Krankengeldanspruch?
Danke im Voraus
Gruß minispini
Erneuter Krankengeldanspruch
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Erneuter Krankengeldanspruch
Hallo und willkommen im Forum.
Ist während der Blockfrist, welche am 11.11.2022 geendet hat, das Leistungsende eingetreten , also Krankengeld eingestellt worden ?.
wenn ja, wann war das und wie bist du seitdem krankenversichert, oder hast du bis zum 31.10.2022 schon Krankengeld bezogen ?
Gruss
Czauderna
w
Ist während der Blockfrist, welche am 11.11.2022 geendet hat, das Leistungsende eingetreten , also Krankengeld eingestellt worden ?.
wenn ja, wann war das und wie bist du seitdem krankenversichert, oder hast du bis zum 31.10.2022 schon Krankengeld bezogen ?
Gruss
Czauderna
w
Re: Erneuter Krankengeldanspruch
Hallo Czauderna,
danke für die Antwort.
Die Aussteuerung war zum 19.01.2022.
Ich habe zwischen durch nochmal gearbeitet.
Seit 19.05.2022 Nahtlostigkeitsregelung ALG.
Und jetzt aktuell über die DRV.
Gruß minispini
danke für die Antwort.
Die Aussteuerung war zum 19.01.2022.
Ich habe zwischen durch nochmal gearbeitet.
Seit 19.05.2022 Nahtlostigkeitsregelung ALG.
Und jetzt aktuell über die DRV.
Gruß minispini
Re: Erneuter Krankengeldanspruch
Hallo,
vielen Dank für die Info.
Also, wegen der betreffenden Erkrankung müssen seit dem 20.01.2022 bis zum 11.11.2022 mindestens sechs Monate nachgewiesen werden, für die keine Arbeitsunfähigkeit vorlag und die müssen nicht zusammenhängend gewesen sein. Wenn dem so ist, dann besteht ab dem 12.11.2022 erneut Krankengeldanspruch, der aber aufgrund von Übergangsgeldbezug ruht. Wenn du aus der Entlassung der Reha heraus zeitnah die Wiedereingliederung beginnst, dann hast du ggf. auch für diese Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Info.
Also, wegen der betreffenden Erkrankung müssen seit dem 20.01.2022 bis zum 11.11.2022 mindestens sechs Monate nachgewiesen werden, für die keine Arbeitsunfähigkeit vorlag und die müssen nicht zusammenhängend gewesen sein. Wenn dem so ist, dann besteht ab dem 12.11.2022 erneut Krankengeldanspruch, der aber aufgrund von Übergangsgeldbezug ruht. Wenn du aus der Entlassung der Reha heraus zeitnah die Wiedereingliederung beginnst, dann hast du ggf. auch für diese Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.
Gruss
Czauderna
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