Nachgehende Versicherung gemäß § 19 Absatz 2 SGB V
Verfasst: 14.01.2023, 11:20
Hallo zusammen,
herzlichen Dank vorab für das geballte Wissen, dass in diesem Forum bereitgestellt wird !
Folgender Sachverhalt bzw. Fragestellung zum nachgehenden Leistungsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 SGB V:
Ende Beschäftigung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit am 31.12.21.
Bezug Krankengeld vom 20.12.21 - 04.01.23
Mitteilung der KK über Ende Bezug Krankengeld zum 04.01.23 mit Schreiben vom 28.12.22. Zugang des Schreibens per Post am 09.01.23 !!
Der Verdienst bis zum 31.12.21 lag oberhalb der BBG, weshalb eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse vorlag.
Für den Zeitraum vom 05.01.23 - 19.01.23 liegt mir noch eine Folgebescheinigung AU meines Arztes (Ausstellungsdatum 05.01.23) vor.
Zusatzinfo: Meine Ehefrau ist in meiner Krankenversicherung familienversichert, da Sie keine eigenen Einkünfte hat.
Nun zu meiner Fragestellung:
Ich plane, mich zum 20.01.23 arbeitslos zu melden.
Im Rahmen eines Widerspruchs habe ich die Krankenkasse aufgefordert, für den Zeitraum vom 05.01.23 - 19.01.23 noch KG zu zahlen. Sollte mein Widerspruch NICHT erfolgreich sein, stellt sich für mich folgende Frage:
Mir ist bekannt, dass es gemäß § 19 Abs. 2 SGB V einen nachgehenden Leistungsanspruch in der Krankenversicherung von einem Monat gibt, wenn maximal 1 Monat zwischen 2 Versicherungspflichtverhältnissen liegt.
Krankengeld und ALG 1 erfüllen meines Wissens grundsätzlich jeweils die Voraussetzungen des Status eines Versicherungspflichtverhältnisses. Der Zeitraum 05.01.23 – 19.01.23 ist auch kleiner 1 Monat.
Wird dieser Grundsatz berührt durch den Umstand, dass ich als FREIWILLIG versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse während meiner Tätigkeit als Arbeitnehmer versichert war ?
In der Literatur wurde meine Fragestellung nirgends thematisiert, weshalb ich hoffe, dass ich ein Problem sehe, wo keines ist.
Anders formuliert: Ist es schädlich, wenn der Arbeitnehmer oberhalb der BBG verdient, in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert ist und die Krankenkasse über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus Krankengeld zahlt ?
Liegt dennoch ein Versicherungspflichtverhältnis für den Zeitraum der Krankengeldzahlung im Sinne des § 19 Abs. 2 SGB V vor ?
Danke vorab für Antworten.
herzlichen Dank vorab für das geballte Wissen, dass in diesem Forum bereitgestellt wird !
Folgender Sachverhalt bzw. Fragestellung zum nachgehenden Leistungsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 SGB V:
Ende Beschäftigung nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit am 31.12.21.
Bezug Krankengeld vom 20.12.21 - 04.01.23
Mitteilung der KK über Ende Bezug Krankengeld zum 04.01.23 mit Schreiben vom 28.12.22. Zugang des Schreibens per Post am 09.01.23 !!
Der Verdienst bis zum 31.12.21 lag oberhalb der BBG, weshalb eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse vorlag.
Für den Zeitraum vom 05.01.23 - 19.01.23 liegt mir noch eine Folgebescheinigung AU meines Arztes (Ausstellungsdatum 05.01.23) vor.
Zusatzinfo: Meine Ehefrau ist in meiner Krankenversicherung familienversichert, da Sie keine eigenen Einkünfte hat.
Nun zu meiner Fragestellung:
Ich plane, mich zum 20.01.23 arbeitslos zu melden.
Im Rahmen eines Widerspruchs habe ich die Krankenkasse aufgefordert, für den Zeitraum vom 05.01.23 - 19.01.23 noch KG zu zahlen. Sollte mein Widerspruch NICHT erfolgreich sein, stellt sich für mich folgende Frage:
Mir ist bekannt, dass es gemäß § 19 Abs. 2 SGB V einen nachgehenden Leistungsanspruch in der Krankenversicherung von einem Monat gibt, wenn maximal 1 Monat zwischen 2 Versicherungspflichtverhältnissen liegt.
Krankengeld und ALG 1 erfüllen meines Wissens grundsätzlich jeweils die Voraussetzungen des Status eines Versicherungspflichtverhältnisses. Der Zeitraum 05.01.23 – 19.01.23 ist auch kleiner 1 Monat.
Wird dieser Grundsatz berührt durch den Umstand, dass ich als FREIWILLIG versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse während meiner Tätigkeit als Arbeitnehmer versichert war ?
In der Literatur wurde meine Fragestellung nirgends thematisiert, weshalb ich hoffe, dass ich ein Problem sehe, wo keines ist.
Anders formuliert: Ist es schädlich, wenn der Arbeitnehmer oberhalb der BBG verdient, in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert ist und die Krankenkasse über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus Krankengeld zahlt ?
Liegt dennoch ein Versicherungspflichtverhältnis für den Zeitraum der Krankengeldzahlung im Sinne des § 19 Abs. 2 SGB V vor ?
Danke vorab für Antworten.