Guten Tag,
Meine Frau war freiwillig gesetzlich versichert, da Verdienst über JAEG, ich bin Beamter mit Beihilfeanspruch (keine "Familienversicherung" möglich)
Frau hat am Beginn der Elternzeit nochmal TZ gearbeitet, um Projekt zu beenden - fällt sie dadurch ab sofort zurück in die GKV Pflicht? Welche Beiträge sind hier zu entrichten? Wieder aus dem Familieneinkommen berechnet oder Basissatz?
MfG
Wechsel von GKV freiwillig in GKV Pflicht in Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 22.02.2023, 20:24
Re: Wechsel von GKV freiwillig in GKV Pflicht in Elternzeit
Hallo und willkommen im Forum
Der Arbeitgeber entscheidet, ob aufgrund der Arbeitsverhältnisse Krankenversicherungspflicht oder weiterhin Krankenversicherungsfreiheit eintritt. Wenn es demnach zur Krankenversicherungspflicht kommt, dann tritt diese sofort bei Aufnahme der Tätigkeit ein - hier eine ausführliche Erläuterung dazu https://www.haufe.de/personal/entgelt/jahresarbeitsentgeltgrenze-besonderheiten-in-der-elternzeit_78_411462.html
Beitragspflichtig als Krankenversicherungspflichtige wäre danach nur das Arbeitsentgelt - andere Einnahmen sowie das Einkommen des PKV- versicherten Ehemanns spielen dabei keine Rolle.
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse den Eintritt der Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna
Der Arbeitgeber entscheidet, ob aufgrund der Arbeitsverhältnisse Krankenversicherungspflicht oder weiterhin Krankenversicherungsfreiheit eintritt. Wenn es demnach zur Krankenversicherungspflicht kommt, dann tritt diese sofort bei Aufnahme der Tätigkeit ein - hier eine ausführliche Erläuterung dazu https://www.haufe.de/personal/entgelt/jahresarbeitsentgeltgrenze-besonderheiten-in-der-elternzeit_78_411462.html
Beitragspflichtig als Krankenversicherungspflichtige wäre danach nur das Arbeitsentgelt - andere Einnahmen sowie das Einkommen des PKV- versicherten Ehemanns spielen dabei keine Rolle.
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse den Eintritt der Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna
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