Wechsel PKV -> GKV bei etwas komplexeren Firmenkonstrukt
Verfasst: 29.09.2023, 11:22
Guten Morgen zusammen,
ich bin Gerd, 46, und seit etwa 20 Jahren privat versichert.
In den letzten Jahren hat sich mein Leben ziemlich auf den Kopf gestellt: ich bin geschieden, mein Kind (6) lebt bei mir.
Ich bin an mehreren Firmen direkt bzw. indirekt beteiligt (das genaue Konstrukt folgt gleich) und arbeite dort momentan Vollzeit.
Da ich mehr Zeit für die Betreuung benötige, möchte ich das gerne weitgehend ruhen lassen und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in Teilzeit wechseln - ich brauche momentan einfach die geregelteren Verhältnisse was Urlaub etc. angeht und noch ein paar Rentenpunkte sind auch kein Fehler. Zudem ist natürlich die GKV, in der ich mein Kind mitversichern könnte, vorteilhaft.
Ich bin alleiniger geschäftsführender Gesellschafter in der - nennen wir sie - "A GmbH". Aus der A GmbH zahle ich mir ein monatliches Gehalt, dieses liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Natürlich könnte ich die Höhe für einen Wechsel in die GKV jederzeit reduzieren oder die Zahlung komplett einstellen.
Die "A GmbH" ist an folgenden GmbHs beteiligt:
"B GmbH"
Beteiligungshöhe 1/3. Die B GmbH hat eine Handvoll Angestellte und ich bin hier einer von 3 Geschäftsführern.
"C GmbH"
Beteiligungshöhe 50%. Die B GmbH hat eine Handvoll Angestellte und ich bin hier einer von 2 Geschäftsführern.
Daneben gibt es noch die "D GmbH" an der die "A GmbH" NICHT beteiligt ist. Stattdessen bin ich hier einer von 2 geschäftsführenden Gesellschaftern und halte 50%. Die "D GmbH" ruht von ihrer Geschäftstätigkeit und das wird auch so bleiben.
Der Zeitaufwand für die jeweiligen Firmen sieht so aus:
A GmbH - ein paar Verwaltungstätigkeiten, 2 Stunden im Monat, Firmenwagen.
B GmbH - man trifft sich einmal im Monat für strategische Entscheidungen, ansonsten bin ich da zeitlich nicht eingebunden. 3 Stunden im Monat.
C GmbH - hier arbeite ich momentan Vollzeit, allerdings kann und würde ich das dann reduzieren auf etwa 20 Stunden im Monat. Die Zeiten kann ich mir auch frei einteilen.
D GmbH - ist inaktiv, monatlicher Zeitaufwand unter 1 Stunde.
Aus genannten Gründen und da die Firmen alle auch keine Goldesel sind, ist ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis (ca. 80 Stunden im Monat) angestrebt. Allerdings möchte ich die Firmenbeteiligungen und die Geschäftsführerschaft in der genannt eingeschränkten Form beibehalten.
Der überwiegende Zeitanteil läge also in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ebenso würde dort der überwiegende Teil des Gehalts ausgezahlt. Aus der A GmbH käme dann lediglich ein kleiner Zuschuss bzw. gar nichts und der Firmenwagen.
Meine Frage daher an die Experten hier im Forum: ist der Wechsel in die GKV in dieser Form ein gangbarer Weg oder gibt es Hinderungsgründe?
Vielen Dank!
Gruß
Gerd
ich bin Gerd, 46, und seit etwa 20 Jahren privat versichert.
In den letzten Jahren hat sich mein Leben ziemlich auf den Kopf gestellt: ich bin geschieden, mein Kind (6) lebt bei mir.
Ich bin an mehreren Firmen direkt bzw. indirekt beteiligt (das genaue Konstrukt folgt gleich) und arbeite dort momentan Vollzeit.
Da ich mehr Zeit für die Betreuung benötige, möchte ich das gerne weitgehend ruhen lassen und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in Teilzeit wechseln - ich brauche momentan einfach die geregelteren Verhältnisse was Urlaub etc. angeht und noch ein paar Rentenpunkte sind auch kein Fehler. Zudem ist natürlich die GKV, in der ich mein Kind mitversichern könnte, vorteilhaft.
Ich bin alleiniger geschäftsführender Gesellschafter in der - nennen wir sie - "A GmbH". Aus der A GmbH zahle ich mir ein monatliches Gehalt, dieses liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Natürlich könnte ich die Höhe für einen Wechsel in die GKV jederzeit reduzieren oder die Zahlung komplett einstellen.
Die "A GmbH" ist an folgenden GmbHs beteiligt:
"B GmbH"
Beteiligungshöhe 1/3. Die B GmbH hat eine Handvoll Angestellte und ich bin hier einer von 3 Geschäftsführern.
"C GmbH"
Beteiligungshöhe 50%. Die B GmbH hat eine Handvoll Angestellte und ich bin hier einer von 2 Geschäftsführern.
Daneben gibt es noch die "D GmbH" an der die "A GmbH" NICHT beteiligt ist. Stattdessen bin ich hier einer von 2 geschäftsführenden Gesellschaftern und halte 50%. Die "D GmbH" ruht von ihrer Geschäftstätigkeit und das wird auch so bleiben.
Der Zeitaufwand für die jeweiligen Firmen sieht so aus:
A GmbH - ein paar Verwaltungstätigkeiten, 2 Stunden im Monat, Firmenwagen.
B GmbH - man trifft sich einmal im Monat für strategische Entscheidungen, ansonsten bin ich da zeitlich nicht eingebunden. 3 Stunden im Monat.
C GmbH - hier arbeite ich momentan Vollzeit, allerdings kann und würde ich das dann reduzieren auf etwa 20 Stunden im Monat. Die Zeiten kann ich mir auch frei einteilen.
D GmbH - ist inaktiv, monatlicher Zeitaufwand unter 1 Stunde.
Aus genannten Gründen und da die Firmen alle auch keine Goldesel sind, ist ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis (ca. 80 Stunden im Monat) angestrebt. Allerdings möchte ich die Firmenbeteiligungen und die Geschäftsführerschaft in der genannt eingeschränkten Form beibehalten.
Der überwiegende Zeitanteil läge also in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ebenso würde dort der überwiegende Teil des Gehalts ausgezahlt. Aus der A GmbH käme dann lediglich ein kleiner Zuschuss bzw. gar nichts und der Firmenwagen.
Meine Frage daher an die Experten hier im Forum: ist der Wechsel in die GKV in dieser Form ein gangbarer Weg oder gibt es Hinderungsgründe?
Vielen Dank!
Gruß
Gerd