freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.
Verfasst: 01.12.2023, 09:36
Hallo, leider kann ich wegen einer Grippe mit Husten nicht mit der KK telefonieren, muss aber für ein Formular dringend etwas verstehen. Daher frage ich hier.
Ich war als Student und Selbstständiger freiwillig versichert. Nun habe ich einen sozialversicherungspflichtigen Job mit knapp 1.600€/mnt brutto.
Wenn ich meine Versicherungsart angeben soll werde ich stutzig weil ich zwischen gesetzlich und freiwillig und privat wählen kann. Ja ich bin freiwillig versichert - klar. Aber kann ich mit Antritt des Jobs auch in die "gesetzliche"? Wenn ich das Google, dann wird freiwillig versichert immer mit privat versichert gleichgesetzt ("aus der Privatversicherung können sie i.d.R. nicht in die gesetzliche Vers. wechseln")
Ich bin aber in einer gesetzlichen KK (AOK) freiwillig versichert und ... ähem... wechsel ich in die gesetzliche Versicherung der gleichen gesetzlichen KK? Bzw kann oder muss ich diesen Wechsel beantragen oder geht das automatisch mit einer neuen Gehaltsklasse?
Ich lese das so raus, dass man, wenn man ein gewisses Gehalt nicht über oder unterschreitet, auf jeden Fall die gesetzliche Versicherung der freiwilligen vorziehen sollte?
Ist meine erste soz.pflichtige Anstellung.Viel Verwirrung. Sorry
Ich war als Student und Selbstständiger freiwillig versichert. Nun habe ich einen sozialversicherungspflichtigen Job mit knapp 1.600€/mnt brutto.
Wenn ich meine Versicherungsart angeben soll werde ich stutzig weil ich zwischen gesetzlich und freiwillig und privat wählen kann. Ja ich bin freiwillig versichert - klar. Aber kann ich mit Antritt des Jobs auch in die "gesetzliche"? Wenn ich das Google, dann wird freiwillig versichert immer mit privat versichert gleichgesetzt ("aus der Privatversicherung können sie i.d.R. nicht in die gesetzliche Vers. wechseln")
Ich bin aber in einer gesetzlichen KK (AOK) freiwillig versichert und ... ähem... wechsel ich in die gesetzliche Versicherung der gleichen gesetzlichen KK? Bzw kann oder muss ich diesen Wechsel beantragen oder geht das automatisch mit einer neuen Gehaltsklasse?
Ich lese das so raus, dass man, wenn man ein gewisses Gehalt nicht über oder unterschreitet, auf jeden Fall die gesetzliche Versicherung der freiwilligen vorziehen sollte?
Ist meine erste soz.pflichtige Anstellung.Viel Verwirrung. Sorry