Unsere Situation:
Ich selbst bin Rentner, zum Glück in der KVdR, Rente ca. 1000,-
Kapitaleinkünfte etc. bleiben unberücksichtigt die KV betreffend
Meine Lebenspartnerin allerdings muss sich als Rentnerin freiwillig versichern, da sie die sog 9/10 Regel der 2ten Arbeitslebenhälfte nicht erfüllt.
Da Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte anfallen und diese nun neben ihrer schmalen Rente von knapp 1000€ auch sehr relevant sind, fallen allerdings ca.
800,- € KV Beiträge plus 150,- Pflegevers. an. Die RV zahlt ja nur diesen Minianteil auf die kleine Rente, der Rest an Income muss voll mit 14.x % in der KV verbeitragt werden.
Wie kann man das lösen?
Lösung 1: Heirat und Übertragung(Schenkung) des Vermögens und der ETW an mich, der in der KVdR ist.
Lösung 2: ?
Was können wir tun, damit uns die KV Beiträge nicht "auffressen", gibt es noch Möglichkeiten, vielleicht legale, von mir aus auch im "grauen" Bereich, was man machen kann.
Grüße aus Freiburg
Fetter Beitrag KV ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Fetter Beitrag KV ?
Hallo und willkommen im Forum
Heirat und Übertragung wäre grundsätzlich eine Lösungsmöglichkeit, allerdings dürften nach der Heirat und Übertragung die Mieteinnahmen und Kapitalerträge auf dem Einkommensteuerbescheid nur dir allein zugeordnet werden. Nur dann würde deine Ehefrau aufgrund ihrer "schmalen" Rente nur mit dem Mindestbeitrag belastet - die Grenze lag da in 2023 bei 1.131,67 €.
Eine andere Lösung wäre, wenn deine Lebenspartnerin eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würde, dafür müsste sie mindestens 538,01 € (2024) Brutto verdienen.
Das sind alles legale Möglichkeiten - etwas anderes wird es hier nicht geben.
Gruss
Czauderna
Heirat und Übertragung wäre grundsätzlich eine Lösungsmöglichkeit, allerdings dürften nach der Heirat und Übertragung die Mieteinnahmen und Kapitalerträge auf dem Einkommensteuerbescheid nur dir allein zugeordnet werden. Nur dann würde deine Ehefrau aufgrund ihrer "schmalen" Rente nur mit dem Mindestbeitrag belastet - die Grenze lag da in 2023 bei 1.131,67 €.
Eine andere Lösung wäre, wenn deine Lebenspartnerin eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würde, dafür müsste sie mindestens 538,01 € (2024) Brutto verdienen.
Das sind alles legale Möglichkeiten - etwas anderes wird es hier nicht geben.
Gruss
Czauderna
Re: Fetter Beitrag KV ?
950 EUR ist also der Beitrag.
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Frau nicht doch in die KVdR könnte.
Pro Kind was sie hat oder hatte (Alters egal) werden auf die KVdR zu Gunsten der Frau nochmals
3 Jahre angerechnet (auch wenn die Frau in dieser Zeit nicht gesetzlich versichert war).
Dies ist eine Regelung, die es ab 1.8.2017 gibt.
Und dies gilt nicht nur für Rentenanträge ab 1.8.2017, sondern auch für Rentenanträge bis Juli 2017.
Wenn der Rentenantrag ab 1.8.2017 gestellt wurde, dann dürfte das schon richtig geprüft worden sein.... aber bitte nochmals prüfen.
Falls aber der Rentenantrag vor 1.8.2017 gestellt wurde (als es die Neuregelung ab 1.8.2017 natürlich noch nicht gab),
ja dann sollte die KK gebeten werden, dass die KVdR nochmals geprüft wird. Da natürlich nur dann wenn es auch Kinder gibt/gab.
So jetzt gehe ich mal weiter davon aus, dass es leider doch nicht zur KVdR kommt.
Bei 950 EUR sollte nun geprüft werden, wie diese berechnet wurden.
Aus der Rente natürlich
Bei der Miete jedoch nicht aus der Kaltmiete oder gar Warmmiete, sondern aus den EINKÜNFTEN (was niedriger ist)
und sich eben aus dem Einkommensteuerbescheid (immer dem letzten) ergibt.
Sofern dies seitens der KK richtig gemacht wurde und die Frau immer den aktuellsten Einkommensteuerbescheid einreicht,
müsste (einschl. der Rente 1000) bei 950 EUR Beitrag und einer Beitragsbemessungsgrenze von mtl. 4987,50 (2023) bzw. 5175 (2024)
MINDESTENS Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 4000 pro Monat (also 48.000 EUR/Jahr) vorliegen.
Wenn das so ist, dann "fressen" die Beiträge einen nicht auf. Dann ist das im Rahmen der freiwilligen Versicherung ein einkommensgerechtet solidarischer Beitrag. Hinter Kapitaleinkünften steckt dann auch noch eine Geldsumme an Vermögen.
Bei einer Schenkung bei Ehegatten (Ehe müsste ja noch geschlossen werden) gibt es ja Steuerfreibebeträge bei Schenkungen.
Soweit ich weiß ist die bei Schenkungen unter Ehegatten 500.000 EUR (im Todesfall plus einem Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR).
Wenn Du nun auf die Idee kommst (bist wohl aus der Freiburger Gegend, da sind Immobilien teuer), Schenkungen zu machen, dann habe stets auch die Steuer mit im Blickfeld. Es macht ja keinen Sinn, dass 700 EUR Beitrag gespart wird pro Monat, aber 100.000 EUR Schenkungssteuer anfällt.
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Frau nicht doch in die KVdR könnte.
Pro Kind was sie hat oder hatte (Alters egal) werden auf die KVdR zu Gunsten der Frau nochmals
3 Jahre angerechnet (auch wenn die Frau in dieser Zeit nicht gesetzlich versichert war).
Dies ist eine Regelung, die es ab 1.8.2017 gibt.
Und dies gilt nicht nur für Rentenanträge ab 1.8.2017, sondern auch für Rentenanträge bis Juli 2017.
Wenn der Rentenantrag ab 1.8.2017 gestellt wurde, dann dürfte das schon richtig geprüft worden sein.... aber bitte nochmals prüfen.
Falls aber der Rentenantrag vor 1.8.2017 gestellt wurde (als es die Neuregelung ab 1.8.2017 natürlich noch nicht gab),
ja dann sollte die KK gebeten werden, dass die KVdR nochmals geprüft wird. Da natürlich nur dann wenn es auch Kinder gibt/gab.
So jetzt gehe ich mal weiter davon aus, dass es leider doch nicht zur KVdR kommt.
Bei 950 EUR sollte nun geprüft werden, wie diese berechnet wurden.
Aus der Rente natürlich
Bei der Miete jedoch nicht aus der Kaltmiete oder gar Warmmiete, sondern aus den EINKÜNFTEN (was niedriger ist)
und sich eben aus dem Einkommensteuerbescheid (immer dem letzten) ergibt.
Sofern dies seitens der KK richtig gemacht wurde und die Frau immer den aktuellsten Einkommensteuerbescheid einreicht,
müsste (einschl. der Rente 1000) bei 950 EUR Beitrag und einer Beitragsbemessungsgrenze von mtl. 4987,50 (2023) bzw. 5175 (2024)
MINDESTENS Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 4000 pro Monat (also 48.000 EUR/Jahr) vorliegen.
Wenn das so ist, dann "fressen" die Beiträge einen nicht auf. Dann ist das im Rahmen der freiwilligen Versicherung ein einkommensgerechtet solidarischer Beitrag. Hinter Kapitaleinkünften steckt dann auch noch eine Geldsumme an Vermögen.
Bei einer Schenkung bei Ehegatten (Ehe müsste ja noch geschlossen werden) gibt es ja Steuerfreibebeträge bei Schenkungen.
Soweit ich weiß ist die bei Schenkungen unter Ehegatten 500.000 EUR (im Todesfall plus einem Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR).
Wenn Du nun auf die Idee kommst (bist wohl aus der Freiburger Gegend, da sind Immobilien teuer), Schenkungen zu machen, dann habe stets auch die Steuer mit im Blickfeld. Es macht ja keinen Sinn, dass 700 EUR Beitrag gespart wird pro Monat, aber 100.000 EUR Schenkungssteuer anfällt.
Re: Fetter Beitrag KV ?
Bei knapp 1.000€ Rente und fast Maximalbeitrag bin auch ich schnell auf "Nebeneinkünfte" von um die 4.000€ gekommen. Mit brutto ca. 5.000€ im Monat sind 950€ für GKV und GPV zwar ärgerlich, fressen einen aber nicht auf.
Wird von "nur" einer ETW gesprochen, weiß ich nicht, ob da nicht grundsätzlich etwas falsch berechnet wurde?
Als Lösung 2 fällt mir ein: Wenn die Lebensgefährtin Kind/er hat, könnte sie die ETW in diese Richtung verschenken. Dann hätte sie diese Einnahmen nicht mehr und hätte bereits für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit (nach 10 Jahren) vorgesorgt
Wird von "nur" einer ETW gesprochen, weiß ich nicht, ob da nicht grundsätzlich etwas falsch berechnet wurde?
Als Lösung 2 fällt mir ein: Wenn die Lebensgefährtin Kind/er hat, könnte sie die ETW in diese Richtung verschenken. Dann hätte sie diese Einnahmen nicht mehr und hätte bereits für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit (nach 10 Jahren) vorgesorgt
Re: Fetter Beitrag KV ?
Hallo zusammen,
alles gute Vorschläge, zumindest aus dem Blickwinkel, die Lebenspartnerin von lästigen Kassenbeiträgen zu befreien.
Das ist die glänzende Seite der Medaille.
Die ungeputzte Kehrseite sieht aber so aus:
1) Nach der Überschreibung der Immobilie an den TE macht der die Biege und nimmt die plötzlich nicht mehr so immobile Immobilie mit.
2) Verschenkt an Kinder,falls vorhanden? Klar, kann man machen. mit allen Konsequenzen. Gibt es welche? (Kinder sind gemeint, nicht Konsequenzen)
Wäre eventuell hilfreich zu wissen, was sie selber davon hält. Eine sitzengelassene Bekannte aus der angeheirateten Verwandtschaft in vormals ähnlicher Situation würde ihr zurufen: "Lieber 1.000 Euro Kassenbeitrag auf 5.000 € Einkünfte als 220 € Beitrag auf 1.000 € Einkünfte".
Sie begibt sich jedenfalls in eine Abhängigkeit, die sie sich auch ersparen könnte, gegen höheren Kassenbeitrag, versteht sich. Damit könnte sie aber leben, und das nicht einmal schlecht, im Gegensatz zu der Konstellation "220/1.000".
Vielleicht schläft sie damit auch besser, was ja auch etwas wert wäre.
Grüße
von GS
alles gute Vorschläge, zumindest aus dem Blickwinkel, die Lebenspartnerin von lästigen Kassenbeiträgen zu befreien.
Das ist die glänzende Seite der Medaille.
Die ungeputzte Kehrseite sieht aber so aus:
1) Nach der Überschreibung der Immobilie an den TE macht der die Biege und nimmt die plötzlich nicht mehr so immobile Immobilie mit.
2) Verschenkt an Kinder,falls vorhanden? Klar, kann man machen. mit allen Konsequenzen. Gibt es welche? (Kinder sind gemeint, nicht Konsequenzen)
Wäre eventuell hilfreich zu wissen, was sie selber davon hält. Eine sitzengelassene Bekannte aus der angeheirateten Verwandtschaft in vormals ähnlicher Situation würde ihr zurufen: "Lieber 1.000 Euro Kassenbeitrag auf 5.000 € Einkünfte als 220 € Beitrag auf 1.000 € Einkünfte".
Sie begibt sich jedenfalls in eine Abhängigkeit, die sie sich auch ersparen könnte, gegen höheren Kassenbeitrag, versteht sich. Damit könnte sie aber leben, und das nicht einmal schlecht, im Gegensatz zu der Konstellation "220/1.000".
Vielleicht schläft sie damit auch besser, was ja auch etwas wert wäre.
Grüße
von GS
Re: Fetter Beitrag KV ?
@ GS
krass, dass Sie sich um meine Lebenspartnerin, mit der ich nun bald 20 Jahre liiert bin sorgen.
Schon allein deshalb, weil ich never in Verdacht geraten möchte, ist es doch klar, dass man einen Vertrag macht, notariell die Dinge regelt, etc. , damit alle ruhig schlafen können und die "glänzende Seite der Medaille" wie sie so sagen zum Tragen kommt.
Was ich viel bedenklicher finde ist, wie die Kassen, quasi ja auch der Staat, Konstrukte so herleiten, dass es vor allem beitragsmässig voll reinhaut. Politisch gewollt und Kalkül.
Heute lese ich noch von einem geduldeten Afghanen, der seine big family herholt. Die kriegen Bürgergeld, eine KV für alle, eine beheizte Wohnung, etc. Heisst: Versicherungsmathematisch entsteht da eine riesen Lücke und da schauen die natürlich, wo man es holen kann. Solidarprinzip nennen die das. Ich nenne es Einbahnstrasse seit 2015. Dazu kommt: Was sind den Kassenleistungen? Ich warte 5 Monate fast auf ein MRT, kriege nach dem 7 Versuch immer noch keinen Termin bei einem Augenarzt (die nehmen keine neuen Patienten) etc. Für sowas dann über 800,- Kassenbeitrag. Da kommt man ins Grübeln bei der nächsten BT-Wahl
krass, dass Sie sich um meine Lebenspartnerin, mit der ich nun bald 20 Jahre liiert bin sorgen.
Schon allein deshalb, weil ich never in Verdacht geraten möchte, ist es doch klar, dass man einen Vertrag macht, notariell die Dinge regelt, etc. , damit alle ruhig schlafen können und die "glänzende Seite der Medaille" wie sie so sagen zum Tragen kommt.
Was ich viel bedenklicher finde ist, wie die Kassen, quasi ja auch der Staat, Konstrukte so herleiten, dass es vor allem beitragsmässig voll reinhaut. Politisch gewollt und Kalkül.
Heute lese ich noch von einem geduldeten Afghanen, der seine big family herholt. Die kriegen Bürgergeld, eine KV für alle, eine beheizte Wohnung, etc. Heisst: Versicherungsmathematisch entsteht da eine riesen Lücke und da schauen die natürlich, wo man es holen kann. Solidarprinzip nennen die das. Ich nenne es Einbahnstrasse seit 2015. Dazu kommt: Was sind den Kassenleistungen? Ich warte 5 Monate fast auf ein MRT, kriege nach dem 7 Versuch immer noch keinen Termin bei einem Augenarzt (die nehmen keine neuen Patienten) etc. Für sowas dann über 800,- Kassenbeitrag. Da kommt man ins Grübeln bei der nächsten BT-Wahl
Re: Fetter Beitrag KV ?
@Junke64
Wie geschrieben, kenne ich da ein gebranntes Kind.Junke64 hat geschrieben:@ GS
krass, dass Sie sich um meine Lebenspartnerin, mit der ich nun bald 20 Jahre liiert bin sorgen.
Dann hätten wir das ja geklärt - war vorher noch nicht so.Schon allein deshalb, weil ich never in Verdacht geraten möchte, ist es doch klar, dass man einen Vertrag macht, notariell die Dinge regelt, etc. , damit alle ruhig schlafen können und die "glänzende Seite der Medaille" wie sie so sagen zum Tragen kommt.
Wechsel der Baustelle? Na gut, wenn es sein muss.Was ich viel bedenklicher finde ist, wie die Kassen, quasi ja auch der Staat, Konstrukte so herleiten, dass es vor allem beitragsmässig voll reinhaut. Politisch gewollt und Kalkül.
Also einer von denen, denen sie dort am Hindukusch einen heiligen Eid geschworen haben, sie aus dem Feuer zu holen, wenn es wider Erwarten mal eng und brenzlig für sie werden sollte.Heute lese ich noch von einem geduldeten Afghanen, der seine big family herholt. Die kriegen Bürgergeld, eine KV für alle, eine beheizte Wohnung, etc.
Versicherungsmathematik in Ehren. Die ist hier aber nicht gefragt, weil nicht kriegsentscheidend.Heisst: Versicherungsmathematisch entsteht da eine riesen Lücke und da schauen die natürlich, wo man es holen kann.
Also doch: Das Verkehrsministerium hat es wieder mal verbockt.Solidarprinzip nennen die das. Ich nenne es Einbahnstrasse seit 2015.
An die eigene Nase fassen würde hier nicht schaden: Sich oben schlauen, dass man fürn Appel und 'n Ei in der KVdR versichert ist, aber sich unten beklagen, dass die Leistung hinten und vorne nicht passt. Von nix kann auch nix kommen.Dazu kommt: Was sind den Kassenleistungen? Ich warte 5 Monate fast auf ein MRT, kriege nach dem 7 Versuch immer noch keinen Termin bei einem Augenarzt (die nehmen keine neuen Patienten) etc.
Und das vom KVdRler, als von dem mit dem Appel und dem Ei?Für sowas dann über 800,- Kassenbeitrag.
So lange es bis kurz davor beim Nicht-Grübeln bleibt, sondern bei hoffentlich wieder klaren Gedanken, besteht ja noch Hoffnung.Da kommt man ins Grübeln bei der nächsten BT-Wahl
Re: Fetter Beitrag KV ?
Ihr Humor gefällt mir eigentlich - könnte jetzt auch noch mal alles sezieren, was Sie da so schrieben, aber ich belasse es dabei, mir zu anstrengend und insgesamt zu traurig
Re: Fetter Beitrag KV ?
Ja, ok, und solange Sie Ihre Lebenspartnerin nicht austricksen - was ich Ihnen hiermit auch abnehme - ist es auch in Ordnung, legale Wege zu begehen, die den gemeinsamen KV-Beitrag - also die Summe Eurer zwei Beiträge - wirksam zu reduzieren.
Eine Vorschläge haben die Mitforisten @heinrich, @Racer76 und last not least unser Mod @Czauderna ja schon eingebracht.
Schönen Sonntag wünscht
GS
Eine Vorschläge haben die Mitforisten @heinrich, @Racer76 und last not least unser Mod @Czauderna ja schon eingebracht.
Schönen Sonntag wünscht
GS
Re: Fetter Beitrag KV ?
@Junkie64: genauso ungerecht ist beispielsweise die Tatsache, dass sich der Beitrag zur GKV rein aus dem Arbeitseinkommen bemisst. Aufgrunddessen würde man mir das Maximum nehmen, während die Immobilienmillionäre in meiner Umgebung mit einem Job mit Durchschnittgehalt für dieselbe Leistung deutlich weniger bezahlen müssen
Aber um wieder auf das eigentliche Thema zu kommen: hat die Lebensgefährtin nun Kinder oder nicht?
Aber um wieder auf das eigentliche Thema zu kommen: hat die Lebensgefährtin nun Kinder oder nicht?
Re: Fetter Beitrag KV ?
leider nein, sie hat keine Kinder...
Re: Fetter Beitrag KV ?
Hallo Junke64,
sollen wir mal kurz schauen, ob denn der Beitrag richtig berechnet wurde.
Dazu bräuchten wir die Höhe der Einkünfte (nicht Kalt-Einnahmen) aus dem aktuellst vorliegenden Einkommensteuerbescheid.
Ferner die Einkünfte aus den Kapitalerträgen. Sofern diese auch im Einkommensteuerbescheid stehen, dann aus dem Einkommensteuerbescheid.
Man muss diese ja dort nicht eintragen. Falls sie nicht eingetragen sind, dann aus dem Bankbescheinigungen.
Evt. können wir ja darüber noch helfen.
sollen wir mal kurz schauen, ob denn der Beitrag richtig berechnet wurde.
Dazu bräuchten wir die Höhe der Einkünfte (nicht Kalt-Einnahmen) aus dem aktuellst vorliegenden Einkommensteuerbescheid.
Ferner die Einkünfte aus den Kapitalerträgen. Sofern diese auch im Einkommensteuerbescheid stehen, dann aus dem Einkommensteuerbescheid.
Man muss diese ja dort nicht eintragen. Falls sie nicht eingetragen sind, dann aus dem Bankbescheinigungen.
Evt. können wir ja darüber noch helfen.
Re: Fetter Beitrag KV ?
Vielen Dank fürs Angebot - haben wir alles im Griff diesbezüglich...
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