Frage Ruhen der Leistung
Verfasst: 03.03.2024, 19:16
Hallo liebes Forum,
Bräuchte Mal kurzen Rat und Info
Sagen wir Mal die GKV lässt die Ratenzahlung platzen, da sie wiederholt nicht bezahlt werden konnte
Sie hat nun die Leistungen geruht, weil die offene Forderung nicht gezahlt wurde
Weitere Ratenzahlung lässt sie sich nicht mehr ein
Wenn ich jetzt eine Teilzeitstelle annehme, werden ja die Beiträge ab fortan vom Lohn abgehen. Bekomme ich dann den Leistungsanspruch zurück?
Vollstreckung und Pfändung ist wegen P-Konto fruchtlos, werde auch in naher Zukunft nicht die Forderung begleichen können
Oder besteht das ruhen der Leistung, weil ja keine Ratenzahlung vorhanden ist ?
Blicke nicht ganz durch
Überlegung ist auch EV abzugeben, damit Gläubiger wissen was Lage ist und nen Teilzeit anzufangen um aus der Misere aufzustehen
In 3 Jahren wenn Vermögen dann erarbeitet wurde vergleiche mit den Gläubigern eingehen
Die Frage daher, Leistungsanspruch zurück wenn Teilzeitstelle angenommen wurde und offene Beiträge von KK durch EV "ruhen"?
Danke!
Bräuchte Mal kurzen Rat und Info
Sagen wir Mal die GKV lässt die Ratenzahlung platzen, da sie wiederholt nicht bezahlt werden konnte
Sie hat nun die Leistungen geruht, weil die offene Forderung nicht gezahlt wurde
Weitere Ratenzahlung lässt sie sich nicht mehr ein
Wenn ich jetzt eine Teilzeitstelle annehme, werden ja die Beiträge ab fortan vom Lohn abgehen. Bekomme ich dann den Leistungsanspruch zurück?
Vollstreckung und Pfändung ist wegen P-Konto fruchtlos, werde auch in naher Zukunft nicht die Forderung begleichen können
Oder besteht das ruhen der Leistung, weil ja keine Ratenzahlung vorhanden ist ?
Blicke nicht ganz durch
Überlegung ist auch EV abzugeben, damit Gläubiger wissen was Lage ist und nen Teilzeit anzufangen um aus der Misere aufzustehen
In 3 Jahren wenn Vermögen dann erarbeitet wurde vergleiche mit den Gläubigern eingehen
Die Frage daher, Leistungsanspruch zurück wenn Teilzeitstelle angenommen wurde und offene Beiträge von KK durch EV "ruhen"?
Danke!