Eigene KV mit Bezahlung unter Minijobgrenze, aber mit Überschreitung der Verdienstgrenze durch Kapitalerträge möglich?
Verfasst: 30.03.2024, 13:34
Hallo Leute,
kennt sich jemand mit der folgenden (vereinfachten) Situation aus (meine Suche im Forum war nicht erfolgreich, habe zwar etwas zu Mieteinnahmen und Minijob gefunden, dass „passt“ aber nicht ganz):
- ich habe in meinem Hauptjob (mit Versicherungspflicht in der GKV) die Arbeitszeit reduziert, so dass ich (kein Student) noch monatlich 450 Euro (kein 13. Monatsgehalt, kein Weihnachtsgeld angenommen) verdiene,
- die Tätigkeit wurde nun vom Arbeitgeber (ohne mein Wissen) bei der Minijobzentrale als Minijob angemeldet (und er hat mich bei meiner Krankenversicherung abgemeldet),
- ich erhalte monatlich Kapitalerträge (Zinsen) in Höhe von 200 Euro.
Dadurch wird die monatliche Grenze von 538 Euro überschritten (zusätzliche Zinsen ca. 117 Euro/Monat: 2400 Zinsen/Jahr abzgl. 1000 Freibetrag /12), die auch für die Familienversicherung in der Krankenversicherung relevant ist!
Nach meinen Informationen kann ich dann nicht mehr bei meiner Frau (GKV, Kinder sind „aus dem Haus“, haben eigene KV, nicht in der Familienversicherung) familienversichert sein. Es tritt dadurch eine (freiwillige) Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein (bzw. ich wünsche diese, um eine Krankenversicherung überhaupt zu haben).
Die Monatsbeiträge zur freiwilligen Krankenversicherung betragen typischerweise über 100 Euro.
- Ist es dabei möglich, auf die Einstufung als und die Regeln des Minijobs zu verzichten und mit Einstufung als „regulärer“ oder Midi-Jobber zu arbeiten? Dann zwar mit Lohnsteuer und KV, PV, RV und AV-Beiträgen, die sind aber niedriger als die freiwillige Krankenversicherung.
- Oder ist die Einstufung als Minijob zwingend (kein kann)?
- Der Arbeitgeber müsste doch niedrigere Kosten für seinen SV-Anteil haben? Korrekt?
- Welche Krankenversicherungsmöglichkeit haben Minijobber (z. B. ledig ohne Familienversicherungsmöglichkeit, auch ohne Kapitalerträge? Nur die „teure“ freiwillige Versicherung?
- Ändert sich die Situation oben (familienversichert, Minijob mit 450 Euro), wenn die Kapitalerträge z.B. bei einem Festgeld mit jährlicher Ausschüttung einmal im Jahr (dann 2400 Euro, relevant nach Abzug Freibetrag: 1400 Euro) ausbezahlt werden?
- Oder eine „schlechter“ verzinsliche Geldanlage wählen, um mit den (anzurechnenden) Zinsen unter 88 Euro/Monat zu kommen?
Viele Grüße!
kennt sich jemand mit der folgenden (vereinfachten) Situation aus (meine Suche im Forum war nicht erfolgreich, habe zwar etwas zu Mieteinnahmen und Minijob gefunden, dass „passt“ aber nicht ganz):
- ich habe in meinem Hauptjob (mit Versicherungspflicht in der GKV) die Arbeitszeit reduziert, so dass ich (kein Student) noch monatlich 450 Euro (kein 13. Monatsgehalt, kein Weihnachtsgeld angenommen) verdiene,
- die Tätigkeit wurde nun vom Arbeitgeber (ohne mein Wissen) bei der Minijobzentrale als Minijob angemeldet (und er hat mich bei meiner Krankenversicherung abgemeldet),
- ich erhalte monatlich Kapitalerträge (Zinsen) in Höhe von 200 Euro.
Dadurch wird die monatliche Grenze von 538 Euro überschritten (zusätzliche Zinsen ca. 117 Euro/Monat: 2400 Zinsen/Jahr abzgl. 1000 Freibetrag /12), die auch für die Familienversicherung in der Krankenversicherung relevant ist!
Nach meinen Informationen kann ich dann nicht mehr bei meiner Frau (GKV, Kinder sind „aus dem Haus“, haben eigene KV, nicht in der Familienversicherung) familienversichert sein. Es tritt dadurch eine (freiwillige) Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein (bzw. ich wünsche diese, um eine Krankenversicherung überhaupt zu haben).
Die Monatsbeiträge zur freiwilligen Krankenversicherung betragen typischerweise über 100 Euro.
- Ist es dabei möglich, auf die Einstufung als und die Regeln des Minijobs zu verzichten und mit Einstufung als „regulärer“ oder Midi-Jobber zu arbeiten? Dann zwar mit Lohnsteuer und KV, PV, RV und AV-Beiträgen, die sind aber niedriger als die freiwillige Krankenversicherung.
- Oder ist die Einstufung als Minijob zwingend (kein kann)?
- Der Arbeitgeber müsste doch niedrigere Kosten für seinen SV-Anteil haben? Korrekt?
- Welche Krankenversicherungsmöglichkeit haben Minijobber (z. B. ledig ohne Familienversicherungsmöglichkeit, auch ohne Kapitalerträge? Nur die „teure“ freiwillige Versicherung?
- Ändert sich die Situation oben (familienversichert, Minijob mit 450 Euro), wenn die Kapitalerträge z.B. bei einem Festgeld mit jährlicher Ausschüttung einmal im Jahr (dann 2400 Euro, relevant nach Abzug Freibetrag: 1400 Euro) ausbezahlt werden?
- Oder eine „schlechter“ verzinsliche Geldanlage wählen, um mit den (anzurechnenden) Zinsen unter 88 Euro/Monat zu kommen?
Viele Grüße!