nicht erwerbstätig und freiwillig versichert
Verfasst: 19.04.2024, 11:00
Guten Tag, folgender Sachverhalt. Ich habe vor frühestens am 1.6.2027 mit 63 in Rente halt mit Abzügen zu gehen. Dann habe ich 41 Beitragsjahre. Ich werde im Mai 60 Jahre alt, und habe einen Aufhebungsvertrag zum 31.9.2024 angenommen.
Die Gesetztliche Kündigungszeit von bei mir 7 Monaten wird eingehalten. Also 7 Monate ab 03.2024 Lohnfortzahlung und Freigestellung. Eine Abfindung wird daher in der September Abrechnung gezahlt.
Ich werde mich 3 Monate vor Ablauf der Freistellung Ende Juni Arbeitssuchend melden. Dann zum/am 01.10.2024 Arbeitslos melden.
Nun aber folgender Gedanke.
Es gibt für mich vom Denken her die Möglichkeit mich komplett aus dem Sozialsystem ARGE zu verabschieden. Der Persöhnliche Grund spielt erstmal keine Rolle.
Ich werde keine weiteren Einkünfte bis zum Rentenbeginn haben. Finanziere mich daher vom Ersparten und der Abfindung. Dazu folgende Frage.
Laut TK bei folgender Frage
Ich bin nicht erwerbstätig und freiwillig versichert. Wie hoch ist mein Beitrag?
Gibt TK folgende Antwort
Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 179,11 Euro (2024). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten
Frage von mir
Wie verhält es sich denn mit der Abfindung bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist?
Nach meiner Info darf die KK dann die Abfindung nicht anrechnen und höheren Beitragssatz fordern.
Leider lese ich oft das die KK dort versucht und auch umsetzt, das die Höchstbeträge gezahlt werden müssen.
Kann mir darauf ein Profi bitte eine klare Antwort geben. Wenn es geht mit Links zu den Antworten.
Danke sehr Sebastian
Die Gesetztliche Kündigungszeit von bei mir 7 Monaten wird eingehalten. Also 7 Monate ab 03.2024 Lohnfortzahlung und Freigestellung. Eine Abfindung wird daher in der September Abrechnung gezahlt.
Ich werde mich 3 Monate vor Ablauf der Freistellung Ende Juni Arbeitssuchend melden. Dann zum/am 01.10.2024 Arbeitslos melden.
Nun aber folgender Gedanke.
Es gibt für mich vom Denken her die Möglichkeit mich komplett aus dem Sozialsystem ARGE zu verabschieden. Der Persöhnliche Grund spielt erstmal keine Rolle.
Ich werde keine weiteren Einkünfte bis zum Rentenbeginn haben. Finanziere mich daher vom Ersparten und der Abfindung. Dazu folgende Frage.
Laut TK bei folgender Frage
Ich bin nicht erwerbstätig und freiwillig versichert. Wie hoch ist mein Beitrag?
Gibt TK folgende Antwort
Wenn Sie keine eigenen Einkünfte haben
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 179,11 Euro (2024). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten
Frage von mir
Wie verhält es sich denn mit der Abfindung bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist?
Nach meiner Info darf die KK dann die Abfindung nicht anrechnen und höheren Beitragssatz fordern.
Leider lese ich oft das die KK dort versucht und auch umsetzt, das die Höchstbeträge gezahlt werden müssen.
Kann mir darauf ein Profi bitte eine klare Antwort geben. Wenn es geht mit Links zu den Antworten.
Danke sehr Sebastian