Hallo,
keine Ahnung ob das Überhaupt ein Thema ist oder ob ich mir da zu viel Gedanken mache.
Meine Frau ist gesetzlich versichert und Angestellt. Ich Wechsel zum 01.01.25 als derzeit Privat Versicherter in Ihre Familienversicherung, weil ich zum 31.12. gekündigt habe und kein eigenes Einkommen mehr haben werde. Antrag ist gestellt und ichcerwarte in Kürze die Zusage mit der ich meine Private Versicherung kündige.
Meine Frau ist derzeit angestellt und hat noch ein paar Mieteinnahmen. Gerne möchte Sie auch zum 31.12.24 kündigen und wir wollen beide eine zeitlang beruflich aussteigen. Also kein Arbeitslosengeld sondern nur leben von Ersparten und ein paar Mieteinnahmen.
Sie würde dann in der Krankenkasse zum 01.01.25 von der Pflichtversicherung zur freiwilligen Versicherung wechseln.
Meine Frage: macht die Krankenkasse das mit wenn wir beide zum 01.01.25 unseren Status gleichzeitig wechseln ?
Habt Ihr da Ideen oder Hinweise für uns ?
Danke für Eure Gedanken
Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Hallo und willkommen im Forum
Das ist überhaupt kein Problem und schon gar nicht für die Krankenkasse. Solche Konstellationen gibt es tausendfach in Deutschland.
Gruss
Czauderna
Das ist überhaupt kein Problem und schon gar nicht für die Krankenkasse. Solche Konstellationen gibt es tausendfach in Deutschland.
Gruss
Czauderna
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Blöde Frage: müsste er nicht mindestens ein Jahr ohne Einkommen "aushalten", um als Ex-PKVler in die Familienversicherung zu kommen?
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Hallo,
nein, für einer Mindestdauer ohne bzw. geringem Einkommen für eine Familienversicherung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Gruss
Czauderna
nein, für einer Mindestdauer ohne bzw. geringem Einkommen für eine Familienversicherung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Gruss
Czauderna
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten. Dann ist das ja unproblematisch. Sehr gut
vielen Dank für die Antworten. Dann ist das ja unproblematisch. Sehr gut
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, für einer Mindestdauer ohne bzw. geringem Einkommen für eine Familienversicherung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Gruss
Czauderna
D.h. wenn beispielsweise ein PKV Versicherter mit sagen wir mal 66 Jahren bei seinem Arbeitgeber kündigt, für einen Monat weder Arbeitslosengeld noch Rente beantragt, dann könnte er bei der Ehefrau in die Familienversicherung ihrer GKV kommen, könnte danach seine Rente bei der GRV beantragen und wäre dann dort freiwillig in der GKV versichert? Würde so also über die "Hintertüre" in die GKV kommen, wenn er denn wollte?
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Hallo,
genau so könnte es sein, wenn er auch wirklich die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt hat.
Gruss
Czauderna
genau so könnte es sein, wenn er auch wirklich die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt hat.
Gruss
Czauderna
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Sorry, wenn ich da noch einmal nachhake. Aber wenn es so einfach ist auch noch in "späteren Jahre" über diesen Weg in die GKV zurück zu kommen, wieso flüchten dann verheiratete Wechselwillige über andere Wege unter 55 in die GKV? Dann könnte diese Personengruppe doch lieber diesen Weg einschlagen (da oft das Problem der hohen Beiträge in der Rente zu Buche schlagen)?
Oder man lässt sich vom Arbeitgeber (Alter egal) für einen Monat komplett freistellen, dann müsste das ja analog auch gehen?
Oder man lässt sich vom Arbeitgeber (Alter egal) für einen Monat komplett freistellen, dann müsste das ja analog auch gehen?
Re: Unsicher über Wechsel Pflicht zu freiwilliger Versicherung
Hallo,
Sorry, wenn ich da noch einmal nachhake. Aber wenn es so einfach ist auch noch in "späteren Jahre" über diesen Weg in die GKV zurück zu kommen, wieso flüchten dann verheiratete Wechselwillige über andere Wege unter 55 in die GKV? Dann könnte diese Personengruppe doch lieber diesen Weg einschlagen (da oft das Problem der hohen Beiträge in der Rente zu Buche schlagen)?
Oder man lässt sich vom Arbeitgeber (Alter egal) für einen Monat komplett freistellen, dann müsste das ja analog auch gehen?
Hallo,
ja, wenn alles passt, dann ist es einfach, nur in der Praxis passt es meist nicht. Es fängt schon mal damit an, dass die wenigsten Wechselwilligen überhaupt einen Ehepartner haben, der selbst in der GKV versichert ist. Dann muss auch nachweisbar sich der Status ändern, also ist es mit einem Monat unbezahltem Urlaub nicht getan und es muss nachweisbar das Gesamteinkommen unter der für die Familienversicherung maßgebenden Einkommensgrenze liegen und zum Einkommen gehört nicht nur das Arbeitsentgelt. Ich kenne aus meiner Praxis einige solcher Fälle (allerdings waren die alle über 55 Jahre alt), die sich nachweislich praktisch arbeitslos und "mittellos" gemacht haben, um in die Familienversicherung (größtenteils waren es Männer, die zu den Frauen in die Familienversicherung wechselten) zu gelangen. Natürlich wurden solche Sachen sicher zweimal angeschaut, bevor die Entscheidung für oder auch gegen die Familienversicherung getroffen wurden.
Noch eine Anmerkung - es war keinesfalls so, dass man diesen Weg als "Flucht" bezeichnen sollte, sondern als finanziell notwendige Alternative, denn
ca. 800,00 € PKV-Prämie im Monat gegen (wenn auch ggf. nur vorübergehend) 0,00 € in der Familienversicherung, das hat schon was, wenn alles sauber abläuft.
Gruss
Czauderna
Sorry, wenn ich da noch einmal nachhake. Aber wenn es so einfach ist auch noch in "späteren Jahre" über diesen Weg in die GKV zurück zu kommen, wieso flüchten dann verheiratete Wechselwillige über andere Wege unter 55 in die GKV? Dann könnte diese Personengruppe doch lieber diesen Weg einschlagen (da oft das Problem der hohen Beiträge in der Rente zu Buche schlagen)?
Oder man lässt sich vom Arbeitgeber (Alter egal) für einen Monat komplett freistellen, dann müsste das ja analog auch gehen?
Hallo,
ja, wenn alles passt, dann ist es einfach, nur in der Praxis passt es meist nicht. Es fängt schon mal damit an, dass die wenigsten Wechselwilligen überhaupt einen Ehepartner haben, der selbst in der GKV versichert ist. Dann muss auch nachweisbar sich der Status ändern, also ist es mit einem Monat unbezahltem Urlaub nicht getan und es muss nachweisbar das Gesamteinkommen unter der für die Familienversicherung maßgebenden Einkommensgrenze liegen und zum Einkommen gehört nicht nur das Arbeitsentgelt. Ich kenne aus meiner Praxis einige solcher Fälle (allerdings waren die alle über 55 Jahre alt), die sich nachweislich praktisch arbeitslos und "mittellos" gemacht haben, um in die Familienversicherung (größtenteils waren es Männer, die zu den Frauen in die Familienversicherung wechselten) zu gelangen. Natürlich wurden solche Sachen sicher zweimal angeschaut, bevor die Entscheidung für oder auch gegen die Familienversicherung getroffen wurden.
Noch eine Anmerkung - es war keinesfalls so, dass man diesen Weg als "Flucht" bezeichnen sollte, sondern als finanziell notwendige Alternative, denn
ca. 800,00 € PKV-Prämie im Monat gegen (wenn auch ggf. nur vorübergehend) 0,00 € in der Familienversicherung, das hat schon was, wenn alles sauber abläuft.
Gruss
Czauderna
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