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Selbständig: Darf GKV nach Kündigung Steuerbescheid verlangen?

Verfasst: 14.05.2024, 02:14
von m0Lg
Hallo zusammen,

Ich hätte gerne eure Meinungen zum folgenden Fall:

- Selbständiger ist bei GKV-1 freiwillig versichert.
- Seine Beiträge wurden auf Grundlage des Steuerbescheides 2021 berechnet.
- Er kündigt die GKV-1 zu Ende Mai 2023, um in einer anderen GKV-2 zu wechseln. Die Kündigung verlief reibungslos.

Erst im November 2024 erhält er vom Finanzamt den Steuerbescheid für 2022, also 5 Monate nachdem die Kündigung bei GKV-1 abgeschlossen wurde. Somit hat er GKV-1 nichts absichtlich verheimlicht.

Nun meine Fragen:
Besteht irgendeine Verpflichtung, dass der Selbständige den Steuerbescheid 2022 an GKV-1 zusendet?
Und was passiert, wenn er das nicht tut?

Vielen dank im voraus für euren Feedback. -prost2-

Re: Selbständig: Darf GKV nach Kündigung Steuerbescheid verlangen?

Verfasst: 14.05.2024, 07:18
von Fried
Guten Morgen,

ich nehme an, dass der Selbstständige vorläufig aufgrund des letzten vorliegenden EStB eingestuft wurde. Sobald der EStB für das Jahr der vorläufigen Einstufung vorliegt, erfolgt die endgültige Festsetzung (ggf. mit Nachzahlung oder Erstattung je nach Einkommen).

Beispiel:
01.01.2022-30.06.2022 --> Vorläufige Einstufung aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2020
01.07.2022-31.12.2022 --> Vorläufige Einstufung aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2021
01.01.2023-31.05.2023 --> Vorläufige Einstufung aufgrund des Einkommensteuerbescheides 2021

Mit Einreichung des EStB 2022 werden die ersten beiden Zeiträume endgültig festgesetzt. Der dritte Zeitraum wird mit Einreichung des EStB 2023 festgesetzt. Sollten die EStB nicht eingereicht werden, erfolgt die Festsetzung in der Regel zum Höchstbeitrag.

Re: Selbständig: Darf GKV nach Kündigung Steuerbescheid verlangen?

Verfasst: 14.05.2024, 09:39
von Czauderna
Hallo,
der Antwort von Fried ist nichts hinzuzufügen außer einem "herzlichen Willkommen im Forum".
Gruss
Czauderna