Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Beitragvon Czauderna » 29.08.2024, 17:16

Hallo und willkommen im Forum,
für alle Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. In den Niederlanden ist das ähnlich -https://www.allianzcare.com/de/ressourcen/gesundheit-und-wellness/national-healthcare-systems/gesundheitswesen-in-den-niederlanden.html
Das bedeutet in diesem Fall, wenn der 1. Wohnsitz in Deutschland wegfällt, dann besteht auch dem Grunde nach keine Verpflichtung zur Krankenversicherung. Um die Mitgliedschaft bei der deutschen Krankenkasse zu beenden, bedarf es einer Kündigung und dem Nachweis über die Abmeldung des 1. Wohnsitzes.
In den Niederlanden muss man sich ebenfalls zur Krankenversicherung anmelden ( siehe Link).
Gruss
Czauderna

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Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Beitragvon Czauderna » 29.08.2024, 19:34

Hallo,
es könnte aber doch beides zutreffen - man wohnt nur, arbeitet aber nicht dort, oder man arbeitet, wohnt aber nicht dort, oder man wohnt und arbeitet dort.
Die Frage wäre hier - wenn es das staatliche Gesundheitssystem gibt für alle, dann würde das bedeuten, dass man zwar keinen Beitrag leistet aber trotzdem behandelt wird und das kann ich nicht so recht glauben.
Sicher, in Deutschland gibt es immer noch Menschen ohne Krankenversicherung, die nichts zahlen und nur hoffen können, dass sie ggf. behandelt werden, aber das sind keine gesetzeskonformen Verhältnisse.
Gruss
Czauderna


Racer76
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Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Beitragvon Racer76 » 02.09.2024, 16:14

Hier ein weiterer Link dazu:

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1122&langId=de&intPageId=4988

Hier steht entweder wohnen oder arbeiten und Steuern bezahlen. Das bedingt aber aus meiner Sicht, dass man dann den Erstwohnsitz in den Niederlanden anmeldet (und sich in Deutschland abmeldet). Die Frage wird dann jedoch sein, wer die Mitgliedsbeiträge und den Pflichtselbstbehalt bezahlt. Ganz raus aus der Krankenversicherung wird man wohl über den Weg nicht raus kommen.

Was meinen denn die Verwandten dazu? Die müssten sich doch da besser auskennen oder zumindest mal die Möglichkeit haben, den eigenen Versicherer zu fragen?

Racer76
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Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Beitragvon Racer76 » 02.09.2024, 16:19

Eventuell hilft auch das weiter:

https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=13754&langId=de

Wobei man schauen müsste, ob man in dem Beispiel nicht über Deutschland eine Beihilfe (=Bürgergeld) bekommen könnte und daher das Anliegen abgelehnt wird?


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