ich möchte etwas ergänzen
beginne erst mal mit einer Wiederholung von Czauderna.
Der Grenzwert für FAMI (Familienversicherung) liegt (Stand 1.1.2025) bei 535 EUR Monat.
6600 : 12 = 550 und scheint damit über 535 zu liegen.
Das würde bedeuten, dass eine FAMI nicht mehr möglich ist.
Beginn freiwillige Versicherung/Beiträge
Dann müsste eine freiwillige Versicherung herhalten. Beiträge werden mindestens aus 1248,33 monatlich berechnet.
Die Zinsen von 550 liegen darunter. Für die Beitragsberechnung wird 4,25 EUR monatlich (51 jährlich) bei der Beitragsberechnung abgezogen.
Also 550 minus 4,25 = 545,75 und natürlich ist 545,75 auch unterhalb von 1248,33. Damit sind weiter Beiträge aus 1248,33 zu berechnen.
Ist der Ehegatte nicht gesetzlich versichert, wird es noch viel teuer.
Bei 1248,33 beträgt der Beitrag ca 250 EUR/Monat x 12 = 3000 EUR
Ende freiwillige Versicherung/Beiträge
UND JETZT komme ich erst wieder zurück zur FAMI.
Hier gibt es nämlich einen ganz anderen, nämlich viel höheren Freibetrag.
Hier nimmt man nämlich das steuerlich Einkommen.
Dort gibt es einen Jahresfreibetrag von 1000 EUR (früher mal 801 EUR).
Dieser wird abgezogen.
Also: 6600 minus 1000 = 5600 : 12 = 466,67
und eben diese 466,67 übersteigen nicht den Wert von 535.
Damit kann eine FAMI bestehen.
siehe unter anderem hier: Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen Familienversicherung aus 2022
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf2.3.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) zählen zum Gesamteinkommen.
Zur Feststellung der Höhe dieser Einkünfte ist der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG
in Höhe von 801,00 EUR* einkommensmindernd in Abzug bringen.
zur Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages ab 1.1.2023 von 801 auf 1000 EUR---siehe hier
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfo ... itinstitut.