Hallo und Frohes Neues Jahr in die Runde! Habe mich hier angemeldet, um mal einen ersten Eindruck über meine Situation zu bekommen:
Ich werde im Februar 62 Jahre alt und war mein Leben lang gesetzlich versichert (DAK); die letzen ca. 30 Jahre freiwillig. Deutsche Rentenbeiträge habe ich bislang nur während meiner W15-Zeit gezahlt. Desweiteren habe ich auch 1-2 Jahre in NL Beiträge geleistet.
Jetzt stellt sich mir nach erster Recherche folgende Frage: Ist es tatsächlich so, daß wenn ich jetzt noch 45 Monate mindestens den Mindestsatz von 100,07 EUR/Monat in die gesetzliche Kasse einzahle (60 Monate erreicht) und dann später eine Rente bekomme, daß ich dann in die "Krankenversicherung der Rentner" KVdR aufgenommen werden kann und meine Beiträge sich ausschließlich nach der Höhe der Rente richten und eventuelle andere Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung etc. komplett unberücksichtigt bleiben?
Wer weiß da etwas zu und/oder hat evtl. einen link, wo diese Thematik behandelt wird?
Gruss virk
Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Hallo und willkommen im Forum
dir fehlen also die Mindestbeitragszeiten für den Erhalt einer gesetzlichen Rente. Die Frage stellt sich, ob du mit 62 Jahren diese Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung noch vornehmen kannst. Ich denke, das hast du bereits abgeklärt und es ist möglich.
Wenden wir uns nun der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu.
Um dort versichert zu werden, musst du eine Vorversicherungszeit erfüllen.
Diese Vorversicherungszeit beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und endet mit dem Tag der Rentenantragstellung.
Dieser Zeitraum wird in der Hälfte durchgeschnitten. Du musst dann in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums 9/10 dieser Zeit mit einer Versicherung in der GKV belegen können, was du aufgrund deiner Versicherung bei der DAK auch kannst. Dann kommst du mit dem Tag der Rentenantragstellung tatsächlich in die KVdR und ja, du hast recht, nach heutiger Rechtslage wäre nur deine Rente beitragspflichtig. Daneben würde nur ggf. Arbeitseinkommen (nebenberufliche Selbständigkeit) noch beitragspflichtig werden. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge blieben unberücksichtigt.
Gruss
Czauderna
dir fehlen also die Mindestbeitragszeiten für den Erhalt einer gesetzlichen Rente. Die Frage stellt sich, ob du mit 62 Jahren diese Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung noch vornehmen kannst. Ich denke, das hast du bereits abgeklärt und es ist möglich.
Wenden wir uns nun der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu.
Um dort versichert zu werden, musst du eine Vorversicherungszeit erfüllen.
Diese Vorversicherungszeit beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und endet mit dem Tag der Rentenantragstellung.
Dieser Zeitraum wird in der Hälfte durchgeschnitten. Du musst dann in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums 9/10 dieser Zeit mit einer Versicherung in der GKV belegen können, was du aufgrund deiner Versicherung bei der DAK auch kannst. Dann kommst du mit dem Tag der Rentenantragstellung tatsächlich in die KVdR und ja, du hast recht, nach heutiger Rechtslage wäre nur deine Rente beitragspflichtig. Daneben würde nur ggf. Arbeitseinkommen (nebenberufliche Selbständigkeit) noch beitragspflichtig werden. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge blieben unberücksichtigt.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
die Antwort zu deiner Frage ist einfach:
Um in die KVdR (Krankenversicherung der R e n t n e r) zu kommen, müssen
2 Vorausseetzungen erfüllt sein.
1. du musste eine DEUTSCHE RENTE beziehen
2. Du musste eine Vorversicherungszeit (VVZ) (9/10 in der 2. Hälfte des Erwerbslebens musst du gesetzlichen krankenversichert gewesen sein).
In den meisten Fällen ist das Problem, dass, wenn die KVDR nicht klappt, an der nicht ausreichenden VVZ liegt.
Bei dir scheint das aber ganz anders zu sein.
Das Problem liegt bei dir evt an der 1. Voraussetzung.
Ja, es ist richtig, dass bei der KVdR Mieteinkünfte und Kapitalerträge NICHT beitragspflichtig sind.
Ausländische Renten, falls Du eine Rente aus Niederlanden bekommen solltest, sind aber schon beitragspflichtig( was hier aber den Braten nicht fett macht).
Die Lösung des Problems liegt rentenrechtlich. Du musst die Jahre zusammenbekommen, um eine Rente zu erhalten. Wie auch immer du das machst.
Dazu solltest Du die rechtenrechtlich (und nicht in einem Krankenkassenforum) beraten lassen.
PS: Abküzungen wie W15 sind schlecht. Wer weiß denn heute von den jungen Leuten schon, was Du damit meinst.
PS: Ich glaube, dass Du das Problem und die Lösung schon gut erkannt hast... das sieht man an deiner Frage.
Evt wäre auch noch zu klären (rentenrechtlich) wie die Zeiten aus Niederlande angerechnet werden.
Falls das nicht zu 100 % klar ist, solltest du schauen, dass Du 5 Jahre voll bekommst. Ob das die W15 angerechnet wird, solltest Du auch rentenrechtlich klären.
Um in die KVdR (Krankenversicherung der R e n t n e r) zu kommen, müssen
2 Vorausseetzungen erfüllt sein.
1. du musste eine DEUTSCHE RENTE beziehen
2. Du musste eine Vorversicherungszeit (VVZ) (9/10 in der 2. Hälfte des Erwerbslebens musst du gesetzlichen krankenversichert gewesen sein).
In den meisten Fällen ist das Problem, dass, wenn die KVDR nicht klappt, an der nicht ausreichenden VVZ liegt.
Bei dir scheint das aber ganz anders zu sein.
Das Problem liegt bei dir evt an der 1. Voraussetzung.
Ja, es ist richtig, dass bei der KVdR Mieteinkünfte und Kapitalerträge NICHT beitragspflichtig sind.
Ausländische Renten, falls Du eine Rente aus Niederlanden bekommen solltest, sind aber schon beitragspflichtig( was hier aber den Braten nicht fett macht).
Die Lösung des Problems liegt rentenrechtlich. Du musst die Jahre zusammenbekommen, um eine Rente zu erhalten. Wie auch immer du das machst.
Dazu solltest Du die rechtenrechtlich (und nicht in einem Krankenkassenforum) beraten lassen.
PS: Abküzungen wie W15 sind schlecht. Wer weiß denn heute von den jungen Leuten schon, was Du damit meinst.
PS: Ich glaube, dass Du das Problem und die Lösung schon gut erkannt hast... das sieht man an deiner Frage.
Evt wäre auch noch zu klären (rentenrechtlich) wie die Zeiten aus Niederlande angerechnet werden.
Falls das nicht zu 100 % klar ist, solltest du schauen, dass Du 5 Jahre voll bekommst. Ob das die W15 angerechnet wird, solltest Du auch rentenrechtlich klären.
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Czaudern und ich haben uns überschnitten.
ja stimmt was Kollege Czaudern schreibt.
Arbeitseinkommen ( das sind Einkünfte aus Selbstständigkeit) sind in der KVDR auch beitragspflichtig.
ja stimmt was Kollege Czaudern schreibt.
Arbeitseinkommen ( das sind Einkünfte aus Selbstständigkeit) sind in der KVDR auch beitragspflichtig.
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Danke Euch beiden soweit. Dann werde ich mal bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der DAK nachfragen, ob sich das alles so verhalten wird.
W15-Zeit (15 Monate Wehrpflichtzeit in den frühen 80ern) wollte ich eigentlich rententechnisch verfallen lassen, aber mit diesen ersten Hinweisen ergibt sich ein ganz anderes Bild: Ich müßte wohl einfach nur eine deutsche Rente erlangen; selbst, wenn es nur 28,90 EUR/mtl. wären.
W15-Zeit (15 Monate Wehrpflichtzeit in den frühen 80ern) wollte ich eigentlich rententechnisch verfallen lassen, aber mit diesen ersten Hinweisen ergibt sich ein ganz anderes Bild: Ich müßte wohl einfach nur eine deutsche Rente erlangen; selbst, wenn es nur 28,90 EUR/mtl. wären.
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
korrekt
und aus dieser Rente wären dann ca 12 bis 13 % beitragspflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung).
Dann wärest Du für,n Appel und ein Ei versichert.
Ich nenn es immer: KVDR ist die Belohung, wenn Menschen der gesetzlichen Versicherung immer (also 9/10) die Stange gehalten haben,
als Arbeitnehmer oder Selbstständige hohe Beiträge gezahlt haben.
Dann muss man im Rentenalter eben niedrige Beiträge zahlen.
Man muss nur eben eine Rente bekommen, was ja in der Regel kein Problem ist.
und aus dieser Rente wären dann ca 12 bis 13 % beitragspflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung).
Dann wärest Du für,n Appel und ein Ei versichert.
Ich nenn es immer: KVDR ist die Belohung, wenn Menschen der gesetzlichen Versicherung immer (also 9/10) die Stange gehalten haben,
als Arbeitnehmer oder Selbstständige hohe Beiträge gezahlt haben.
Dann muss man im Rentenalter eben niedrige Beiträge zahlen.
Man muss nur eben eine Rente bekommen, was ja in der Regel kein Problem ist.
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Eine Frage hätte ich dann doch noch: Wonach richteten sich denn die Beiträge, wenn die 9/10-Regelung erfüllt wäre, ich jedoch - z.B. weil die 60 Monate nicht erreicht wurden - keine Rente bekäme?
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Hallo,
Wenn keine gesetzliche Rente bezogen wird, dann kann es auch nicht zu einer Pflichtversicherung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) kommen, sondern es kommt zur freiwilligen Versicherung und da sind auch sonstige Einkünfte ggf. beitragspflichtig wie z.B. Miet- oder Kapitalerträge
Gruss
Czauderna
virk hat geschrieben:Eine Frage hätte ich dann doch noch: Wonach richteten sich denn die Beiträge, wenn die 9/10-Regelung erfüllt wäre, ich jedoch - z.B. weil die 60 Monate nicht erreicht wurden - keine Rente bekäme?
Wenn keine gesetzliche Rente bezogen wird, dann kann es auch nicht zu einer Pflichtversicherung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) kommen, sondern es kommt zur freiwilligen Versicherung und da sind auch sonstige Einkünfte ggf. beitragspflichtig wie z.B. Miet- oder Kapitalerträge
Gruss
Czauderna
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
genau.
dann würden im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft (nicht KVdR, weil ja keine Rente)
die Beiträge mindestens aus monatlich 1248,33 EUR berechnet (wenn nicht höhere Einnahmen vorliegen)
Der Mindestbeitrag zur freiw. Versicherung aus 1248,33 beträgt ca 250 EUR pro Monat (Kranken-und Pflegeversicherung)
dann würden im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft (nicht KVdR, weil ja keine Rente)
die Beiträge mindestens aus monatlich 1248,33 EUR berechnet (wenn nicht höhere Einnahmen vorliegen)
Der Mindestbeitrag zur freiw. Versicherung aus 1248,33 beträgt ca 250 EUR pro Monat (Kranken-und Pflegeversicherung)
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Was zählt man denn als freiwillig Krankenversicherter wenn man keine weiteren Einnahmen außer der Rente hat? Doch bestimmt dasselbe wie in der KVdR, oder?
Re: Beitragshöhe (freiwillig) gesetzlich im Rentenalter
Hallo,
das käme auf die Höhe der Rente an, denn wenn die unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt, dann zahlt man als freiwillig Versicherter mehr als in der KVdR auch wenn der Beitragszuschuss seitens der Rentenversicherung gezahlt wird.
Gruss
Czauderna
das käme auf die Höhe der Rente an, denn wenn die unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt, dann zahlt man als freiwillig Versicherter mehr als in der KVdR auch wenn der Beitragszuschuss seitens der Rentenversicherung gezahlt wird.
Gruss
Czauderna
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