Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

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Horst1234
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Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon Horst1234 » 08.01.2025, 10:26

Hallo Forum,

Ich habe hier einen unschönen Fall. Vielleicht ihr noch eine Idee, wie der Fall positiv gelöst werden kann.

Thema: Familienversicherung des Ehepartners.

Es ist bekannt, daß immer der letzte vorliegende Steuerbescheid relevant ist - und die Entscheidung vorausschauend in die Zukunft getroffen wird. Heisst: Auf Basis des letzten vorliegenden Steuerbescheids (auch wenn der ein Steuerjahr vor 3 oder 4 Jahren betrifft) wird entschieden, ob man aktuell in die Familienversicherung kommt. Gut hier erklärt auf Seite 31: https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf

Eine Ausnahme ist da auch benannt:

Hiervon abweichend sind wesentliche Änderungen der Einkommensverhältnisse auch vor Ausstellung des nächsten Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen. Dabei ist eine wesentliche Änderung der Verhältnisse an der Differenz zwischen dem bisher zugrunde gelegten und dem aktuell nachgewiesenen Arbeitseinkommen festzumachen. In Anlehnung an die Regelung zur unverhältnismäßigen Belastung nach § 6 Absatz 3a der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler ist von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, die zu einer Neubestimmung des regelmäßigen Gesamteinkommens führt, dann auszugehen, wenn das aktuell nachgewiesene Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel des über den Einkommensteuerbescheid zuletzt festgestellten Arbeitseinkommens reduziert ist. Als Nachweis gilt ein Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer gemäß § 37 Absatz 3 EStG. Sofern Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer nicht zu entrichten sind, tritt anstelle des Vorauszahlungsbescheides ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung.



In dem konkreten Fall gab es 2022 den ESt-Bescheid für 2020 und die Familienversicherung wurde von der GKV bestätigt.

In der Folge kamen die ESt-Bescheide für 2021 im Mai 2024, für 2023 im November 2024, für 2022 im Dezember 2024. Alles wurde im Dezember 2024 an die GKV geschickt. Die GKV hat dann die Familienversicherung rückwirkend für Juni-November 2024 aufgelöst, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Problemstellung: Der ESt-Bescheid 2021 listet selbständige Einnahmen in Höhe ca. 1000 € im Monat Monat. Diese werden von der GKV dann ab Juni 2024 (vorliegen des ESt-Bescheids 2021 im Mai 2024) als relevantes zu betrachtendes Einkommen angesehen - deutlich über 1/7 der monatlichen Bezugsgröße. Ab Dezember liegt ein neuer Bescheid vor, mit einem Einkommen unter der Grenze. Also Familienversicherung wieder unproblematisch.

Eigentliches Problem: Der ESt-Bescheid für 2021 basiert auf einer Steuerschätzung. Real war da kein Einkommen, das selbständige Einkommen war leicht negativ - Corona hat ja viele Selbständige hart getroffen. EÜR mit korrekten Angaben liegt vor. Aber da war die Steuerschätzung schon bestandskräftig. Warum es überhaupt dazu kam, ist eine andere Frage - hier soll es darum gehen: Kann man noch etwas retten? Konkret:

  • Wie bekommt man die GKV dazu, das tatsächliche Einkommen zu berücksichtigen und nicht das geschätze nach dem ESt-Bescheid?
  • Wenn man sich auf die oben zitierte Ausnahme berufen will - wie könnte ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung aussehen? Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer werden/wurden nicht entrichtet.

Freue mich auf Ideen. Befürchte aber, der Zug ist abgefahren.

Vielen Dank, Horst

heinrich
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon heinrich » 08.01.2025, 11:18

der Zug ist tatsächlich abgefahren.

Vorwrüfe willst Du sicherlich nicht hören.

Ich mache sie dennoch, da es mehrere gab.

1. man sollte immer eine Einkommensteuererklärung machen

auch eine Schätzung des Finanzamtes ist ein Einkommensteuerbescheid.
auch wenn es wirklich zur Schätzung gekommen ist, ist
(jetzt 2. Fehler) dieser (Schätz-) Einkommensteuerbescheid SOFORT der Krankenkasse als Änderung zu den bisheringen Unterlagen vorzulegen.

Horst1234
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon Horst1234 » 08.01.2025, 12:18

Ja, Die Fehler 1 und 2 sind den Betroffenen bekannt. Hilft ja aber nichts, passiert ist passiert.

D.h. ein Überzeugen der GKV ist ausgeschlossen?

Bleibt noch Option 2: Ich habe Google bemüht nach praktischen Erfahrungen zu "geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung" - leider erfolglos. Gibt es dazu Erfahrungen, wie das aussehen kann? Kann man den Sachbearbeiter im FA erfolgreich bitten, auf FA-Papier etwas folgender Art zu bringen: Das war nur eine Schätzung, nach vorliegender EÜR waren die Einnahmen eigentlich anders...?

heinrich
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon heinrich » 08.01.2025, 14:10

jetzt drehen wir den Spieß mal um.

Was hat denn die zuständige KK bisher dazu gesagt, warum die Familienversicherung nicht durchgängig geführt werden kann

Horst1234
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon Horst1234 » 08.01.2025, 15:10

Die GKV hat erklärt, daß sie nur auf den Steuerbescheid als Grundlage abzielen kann und schon aus Gründen der Praktikabilität keine eigenen Ermittlungen anstellen kann (die korrekte EÜR war zugesandt worden). Sie verweist dazu auf BSG-Urteile. Soweit ist das mit dem oben verlinkten Dokument in Einklang. Die Möglichkeit mit der Ausnahme hat sie bisher nicht erwähnt.

heinrich
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon heinrich » 08.01.2025, 15:18

die Auffassung der KK kann ich nur voll bestätigen, sorry

Horst1234
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon Horst1234 » 08.01.2025, 15:40

Danke trotzdem und schade. Heisst also, auch die Idee mit der Ausnahmen und den "geeigneten Nachweisen der Finanzverwaltung" ist nicht durchführbar? Nicht schön.

Horst1234
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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon Horst1234 » 20.02.2025, 21:45

Danke nochmal an dieser Stelle.

Heute kam der Anruf, daß der Schätzbescheid für nichtig erklärt wurde und ein neuer, korrekter Bescheid in einigen Tagen erwartet wird. Der wird dann der KK vorgelegt und dann sollte es die Beiträge zurückgeben.

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Re: Familienversicherung in der GKV - Gesamteinkommen vs. Steuerschätzung

Beitragvon Czauderna » 21.02.2025, 13:12

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung
Gruss
Czauderna


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