Ich habe hier einen unschönen Fall. Vielleicht ihr noch eine Idee, wie der Fall positiv gelöst werden kann.
Thema: Familienversicherung des Ehepartners.
Es ist bekannt, daß immer der letzte vorliegende Steuerbescheid relevant ist - und die Entscheidung vorausschauend in die Zukunft getroffen wird. Heisst: Auf Basis des letzten vorliegenden Steuerbescheids (auch wenn der ein Steuerjahr vor 3 oder 4 Jahren betrifft) wird entschieden, ob man aktuell in die Familienversicherung kommt. Gut hier erklärt auf Seite 31: https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 092022.pdf
Eine Ausnahme ist da auch benannt:
Hiervon abweichend sind wesentliche Änderungen der Einkommensverhältnisse auch vor Ausstellung des nächsten Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen. Dabei ist eine wesentliche Änderung der Verhältnisse an der Differenz zwischen dem bisher zugrunde gelegten und dem aktuell nachgewiesenen Arbeitseinkommen festzumachen. In Anlehnung an die Regelung zur unverhältnismäßigen Belastung nach § 6 Absatz 3a der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler ist von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, die zu einer Neubestimmung des regelmäßigen Gesamteinkommens führt, dann auszugehen, wenn das aktuell nachgewiesene Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel des über den Einkommensteuerbescheid zuletzt festgestellten Arbeitseinkommens reduziert ist. Als Nachweis gilt ein Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer gemäß § 37 Absatz 3 EStG. Sofern Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer nicht zu entrichten sind, tritt anstelle des Vorauszahlungsbescheides ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung.
In dem konkreten Fall gab es 2022 den ESt-Bescheid für 2020 und die Familienversicherung wurde von der GKV bestätigt.
In der Folge kamen die ESt-Bescheide für 2021 im Mai 2024, für 2023 im November 2024, für 2022 im Dezember 2024. Alles wurde im Dezember 2024 an die GKV geschickt. Die GKV hat dann die Familienversicherung rückwirkend für Juni-November 2024 aufgelöst, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Problemstellung: Der ESt-Bescheid 2021 listet selbständige Einnahmen in Höhe ca. 1000 € im Monat Monat. Diese werden von der GKV dann ab Juni 2024 (vorliegen des ESt-Bescheids 2021 im Mai 2024) als relevantes zu betrachtendes Einkommen angesehen - deutlich über 1/7 der monatlichen Bezugsgröße. Ab Dezember liegt ein neuer Bescheid vor, mit einem Einkommen unter der Grenze. Also Familienversicherung wieder unproblematisch.
Eigentliches Problem: Der ESt-Bescheid für 2021 basiert auf einer Steuerschätzung. Real war da kein Einkommen, das selbständige Einkommen war leicht negativ - Corona hat ja viele Selbständige hart getroffen. EÜR mit korrekten Angaben liegt vor. Aber da war die Steuerschätzung schon bestandskräftig. Warum es überhaupt dazu kam, ist eine andere Frage - hier soll es darum gehen: Kann man noch etwas retten? Konkret:
- Wie bekommt man die GKV dazu, das tatsächliche Einkommen zu berücksichtigen und nicht das geschätze nach dem ESt-Bescheid?
- Wenn man sich auf die oben zitierte Ausnahme berufen will - wie könnte ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung aussehen? Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer werden/wurden nicht entrichtet.
Freue mich auf Ideen. Befürchte aber, der Zug ist abgefahren.
Vielen Dank, Horst