Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Ich bin seit 2023 in Rente, habe aber weiterhin selbständig gearbeitet. Da ich die Vorversicherungszeiten nicht erfülle, bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nun habe ich zum Ende 2024 meine Selbständigkeit beendet und bin nur noch Renter.
Jetzt hätte ich gerne gewußt, welches Einkommen zur Berechnung der freiwilligen Krankenkassenbeiträge ab 2025 herangezogen wird, d.h. mein Einkommen ab 1.1.25 = nur Rente, oder werden weiterhin meine Krankenkassenbeiträge aufgrund des letzten Einkommensteuerbescheides (von 2022) berechnet?
Weiterhin interessiert mich, wenn ich einen Minijob annähme, könnte ich dann in die KVdR wechseln? Falls ja, könnte ich in der KVdR bleiben, auch wenn ich den Minijob nach einiger Zeit wieder aufgeben würde?
Jetzt hätte ich gerne gewußt, welches Einkommen zur Berechnung der freiwilligen Krankenkassenbeiträge ab 2025 herangezogen wird, d.h. mein Einkommen ab 1.1.25 = nur Rente, oder werden weiterhin meine Krankenkassenbeiträge aufgrund des letzten Einkommensteuerbescheides (von 2022) berechnet?
Weiterhin interessiert mich, wenn ich einen Minijob annähme, könnte ich dann in die KVdR wechseln? Falls ja, könnte ich in der KVdR bleiben, auch wenn ich den Minijob nach einiger Zeit wieder aufgeben würde?
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Hallo und willkommen im Forum
bei der freiwilligen Versicherung als Rentner bleibt es bei der gleichen Vorgehensweise wie bisher auch, allerdings musst du der Kasse mitteilen, dass ab dem 01.01.2025 kein Arbeitseinkommen mehr fließt, weil du dein Gewerbe aufgegeben hast. Wenn 2022 tatsaechlich dein letzter Einkommensteuerbescheid ist, wird die Kasse ggf. andere Einkommensnachweise von dir fordern.
Nein, ein Mini-Job führt nicht zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Allenfalls ein Midi-Job würde zur Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer führen, wobei für die Dauer dieser Krankenversicherungspflicht die Beitragszahlung für die Rente direkt über die Rentenversicherung erfolgen würde (Abzugsverfahren). Neben der Rente und dem Arbeitsentgelt wären dann noch ggf. Versorgungsbezüge ebenfalls beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
bei der freiwilligen Versicherung als Rentner bleibt es bei der gleichen Vorgehensweise wie bisher auch, allerdings musst du der Kasse mitteilen, dass ab dem 01.01.2025 kein Arbeitseinkommen mehr fließt, weil du dein Gewerbe aufgegeben hast. Wenn 2022 tatsaechlich dein letzter Einkommensteuerbescheid ist, wird die Kasse ggf. andere Einkommensnachweise von dir fordern.
Nein, ein Mini-Job führt nicht zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Allenfalls ein Midi-Job würde zur Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer führen, wobei für die Dauer dieser Krankenversicherungspflicht die Beitragszahlung für die Rente direkt über die Rentenversicherung erfolgen würde (Abzugsverfahren). Neben der Rente und dem Arbeitsentgelt wären dann noch ggf. Versorgungsbezüge ebenfalls beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
wenn die Rente sehr niedrig ist (nicht mehr als 535 EUR) im Monat
und keine weiteren Einkünfte vorliegen (die zusammen mit der Rente über 535 EUR liegen)
und du verheiratet bist und dein Ehepartner selbst Mitglied (nicht familienversichert) ist,
dann könntest Du in die kostenlose Familienversicherung kommen.
Wichtig: beachte die vielen "und".
Es muss alles zutreffen.
und keine weiteren Einkünfte vorliegen (die zusammen mit der Rente über 535 EUR liegen)
und du verheiratet bist und dein Ehepartner selbst Mitglied (nicht familienversichert) ist,
dann könntest Du in die kostenlose Familienversicherung kommen.
Wichtig: beachte die vielen "und".
Es muss alles zutreffen.
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Herzlichen Dank für die Antworten, es ist mir jedoch noch nicht ganz klar, ob die freiwilligen Krankenkassenbeiträge ab Januar 2025 nur noch von meinem jetzigen Einkommen berechnet werden d.h. von meiner staatlichen Rente oder ob weiterhin die Einkommensbeträge aus dem Vorjahr als Basis benutzt werden. Ich habe meinen Steuerbescheid für 2023 und 2024 noch nicht vom Finanzamt bekommen. Würde das bedeuten, dass ich noch in den nächsten beiden Jahren Krankenkassenbeiträge auf der Basis der Erträge von 2023 und 2024 bezahlen müßte? Oder werden die Krankenkassenbeiträge von meiner Rente berechnet und ich müßte mit einmaligen Nachzahlungen für die abgelaufenen Geschäftsjahre rechnen?
Ich hoffe, das klingt nicht zu kompliziert.
Ich hoffe, das klingt nicht zu kompliziert.
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Hallo,
du gibst für 2025 eine Einkommenserklärung ab, welche von der Kasse als "Vorläufig" gewertet wird und genauso vorläufig wird dann auch die Einstufung ab 2025 sein. Diese Vorläufigkeit gilt bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2025, da wird dann die Einstufung endgültig gemacht und du musst ggf. Beiträge nachzahlen oder bekommst welche zurück, soweit dein Einkommen über der Mindestbeitragsbemessungsgrenze lag, aber höher oder niedriger war als deine vorläufige Erklärung. Ab 2026 wird die Einstufung wieder vorläufig sein, bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2026 usw., usw.
Gruss
Czaudderna
du gibst für 2025 eine Einkommenserklärung ab, welche von der Kasse als "Vorläufig" gewertet wird und genauso vorläufig wird dann auch die Einstufung ab 2025 sein. Diese Vorläufigkeit gilt bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2025, da wird dann die Einstufung endgültig gemacht und du musst ggf. Beiträge nachzahlen oder bekommst welche zurück, soweit dein Einkommen über der Mindestbeitragsbemessungsgrenze lag, aber höher oder niedriger war als deine vorläufige Erklärung. Ab 2026 wird die Einstufung wieder vorläufig sein, bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2026 usw., usw.
Gruss
Czaudderna
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
du gibst für 2025 eine Einkommenserklärung ab, welche von der Kasse als "Vorläufig" gewertet wird und genauso vorläufig wird dann auch die Einstufung ab 2025 sein. Diese Vorläufigkeit gilt bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2025, da wird dann die Einstufung endgültig gemacht und du musst ggf. Beiträge nachzahlen oder bekommst welche zurück, soweit dein Einkommen über der Mindestbeitragsbemessungsgrenze lag, aber höher oder niedriger war als deine vorläufige Erklärung. Ab 2026 wird die Einstufung wieder vorläufig sein, bis zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2026 usw., usw.
Hier ist es erklärt - https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
sorry, das ist anders.
Ab 1.1.2025 haben wir eine Zäsur.
Einen wesentlichen Einschnitt also.
Die Einkünfte aus Selbstständigkeit fallen KOMPLETT WEG.
Daraus werden KEINE Beiträge mehr berechnet, weil NICHTS aber auch gar NICHTS mehr davon da ist.
Gehe zur KK oder melde Dich dort. Gib denenen die Gewerbeabmeldung.
Sage, dass Du nur Rente beziehst. Nimm den Rentenbescheid mit (die letzte Änderung vom 1.7.2024).
Dann wirst Du ab 1.1.2025 nur mit der Rente verbeitragt.
Dies erfolgt ENDGÜLTIG (nicht vorläufig).
Die Beiträge bis 31.12.2024 sind noch vorläufig.
Auch wenn Du jetzt nicht mehr selbstständig bis, MUSST Du die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 noch der KK geben (wenn diese denn erstellt sind).
Nochmals: es ist eine Zäsur
Damals als die Selbstständigkeit begann, musstest Du auch ab Beginn der Selbstständigkeit schon Beiträge als Selbstständiger zahlen (zu Beginn im Rahmen einer Schätzung). Es wurde damals nicht auf das letzte Gehalt geschaut (oder auf die Höhe von etwaigem Arbeitslosengeld).
Bei einer Hausfrau (ohne Einkommen), die sich selbständig machte, wartete man auch nicht zwei Jahre auf den ersten Einkommensteuerbescheid.
kurz: bei Beginn der Selbstständigkeit wird schon vom (hier geschätzten) Selbstständeneinkommen berechnet.
Bei vollständiger Aufgabe: gar nicht mehr davon.
Bei Betriebsaufgabe wird nuuuuur dann noch vorläufig berechnet, wenn Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung vorliegen, wobei man hier die (alten aus 2022) Selbstständigkeitseinkünfte rausrechnen müsste.
Ab 1.1.2025 haben wir eine Zäsur.
Einen wesentlichen Einschnitt also.
Die Einkünfte aus Selbstständigkeit fallen KOMPLETT WEG.
Daraus werden KEINE Beiträge mehr berechnet, weil NICHTS aber auch gar NICHTS mehr davon da ist.
Gehe zur KK oder melde Dich dort. Gib denenen die Gewerbeabmeldung.
Sage, dass Du nur Rente beziehst. Nimm den Rentenbescheid mit (die letzte Änderung vom 1.7.2024).
Dann wirst Du ab 1.1.2025 nur mit der Rente verbeitragt.
Dies erfolgt ENDGÜLTIG (nicht vorläufig).
Die Beiträge bis 31.12.2024 sind noch vorläufig.
Auch wenn Du jetzt nicht mehr selbstständig bis, MUSST Du die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 noch der KK geben (wenn diese denn erstellt sind).
Nochmals: es ist eine Zäsur
Damals als die Selbstständigkeit begann, musstest Du auch ab Beginn der Selbstständigkeit schon Beiträge als Selbstständiger zahlen (zu Beginn im Rahmen einer Schätzung). Es wurde damals nicht auf das letzte Gehalt geschaut (oder auf die Höhe von etwaigem Arbeitslosengeld).
Bei einer Hausfrau (ohne Einkommen), die sich selbständig machte, wartete man auch nicht zwei Jahre auf den ersten Einkommensteuerbescheid.
kurz: bei Beginn der Selbstständigkeit wird schon vom (hier geschätzten) Selbstständeneinkommen berechnet.
Bei vollständiger Aufgabe: gar nicht mehr davon.
Bei Betriebsaufgabe wird nuuuuur dann noch vorläufig berechnet, wenn Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung vorliegen, wobei man hier die (alten aus 2022) Selbstständigkeitseinkünfte rausrechnen müsste.
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Hallo lieber Heinrich,
das klingt ja sehr erleichternd. Vielen Dank für diese klare Aussage. Ich habe bereits Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, da diese meinen neuen Beitrag für 2025 erneut wieder auf der Grundlage meines nicht mehr vorhandenen selbständigen Einkommens veranschlagt hat. Ich habe auch die Bestätigungen von Rentenversicherung und Finanzamt beigefügt. Noch habe ich keine Antwort von der Krankenkasse erhalten.
Gibt es zu diesem neuen Verfahren auch eine Rechtsgrundlage?
das klingt ja sehr erleichternd. Vielen Dank für diese klare Aussage. Ich habe bereits Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, da diese meinen neuen Beitrag für 2025 erneut wieder auf der Grundlage meines nicht mehr vorhandenen selbständigen Einkommens veranschlagt hat. Ich habe auch die Bestätigungen von Rentenversicherung und Finanzamt beigefügt. Noch habe ich keine Antwort von der Krankenkasse erhalten.
Gibt es zu diesem neuen Verfahren auch eine Rechtsgrundlage?
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
hast Du zufälligerweise Widerspruch gegen
den jeweils zum 1.1. (hier 1.1.2025) eines Jahres erscheinenden Bescheid eingelegt, mit
welchen sich durch die jeweils neuen Beitragssätze
Änderungen ergeben haben )
den jeweils zum 1.1. (hier 1.1.2025) eines Jahres erscheinenden Bescheid eingelegt, mit
welchen sich durch die jeweils neuen Beitragssätze
Änderungen ergeben haben )
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
nach ne Frage:
welche Bestätigung des Finanzamtes hast Du denn eingereicht ?
Hast Du denn auch die Gewerbeabmeldung eingereicht ?
welche Bestätigung des Finanzamtes hast Du denn eingereicht ?
Hast Du denn auch die Gewerbeabmeldung eingereicht ?
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Ich habe mir vom Finanzamt schriftlich bestätigten lassen, dass ich meine Geschäftstätigkeit eingestellt habe zum 31.12.24. Da ich Freiberufler bin, gab es kein Gewerbe und damit auch keine Gewerbeabmeldung. Ich habe ebenfalls eine schriftliche Bestätigung der Rentenversicherung, dass ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe und keinen Rentenversicherungsbeitrag nach dem 31.12.24 mehr bezahlen muss.
Bei der Krankenkassen habe ich Anfang Januar die neue Beitragsberechnung angefordert, weil ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe. Daraufhin habe ich von der KK die Mitteilung über den neuen Beitrag ab 1.1.25 erhalten. Gegen diesen Beitragsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass mein Einkommen um das selbständige Einkommen, so wie es aus dem Steuerbescheid von 2022 hervorgeht, zu hoch angesetzt worden ist. Die schriftlichen Bestätigungen von Finanzamt und Rentenversicherung habe ich beigefügt.
Interessanterweise haben sie dann den alten Beitrag von 2024 in Januar abgebucht anstatt des neu berechneten Beitrags von 2025.
Bei der Krankenkassen habe ich Anfang Januar die neue Beitragsberechnung angefordert, weil ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe. Daraufhin habe ich von der KK die Mitteilung über den neuen Beitrag ab 1.1.25 erhalten. Gegen diesen Beitragsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass mein Einkommen um das selbständige Einkommen, so wie es aus dem Steuerbescheid von 2022 hervorgeht, zu hoch angesetzt worden ist. Die schriftlichen Bestätigungen von Finanzamt und Rentenversicherung habe ich beigefügt.
Interessanterweise haben sie dann den alten Beitrag von 2024 in Januar abgebucht anstatt des neu berechneten Beitrags von 2025.
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Hallo Lemenokai,
da bei freiwillig Versicherten der Beitrag immer erst im Folgemonat abgebucht wird, handelt es sich bei der jetzigen Abbuchung um den Beitragsmonat Dezember 2024.
MfG
ratte1
da bei freiwillig Versicherten der Beitrag immer erst im Folgemonat abgebucht wird, handelt es sich bei der jetzigen Abbuchung um den Beitragsmonat Dezember 2024.
MfG
ratte1
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
das was Du an Beitragsbescheid zum 1.1.2025 basiert mit 99,99999 %tiger Sicherheit
deshalb noch auf den ALTEN Angaben (letzter dort vorliegender Einkommensteuerbescheid)
weil die KK die NEU von dir eingereichten Unterlagen noch gaaaar nicht bearbeitet hat.
Im Januar (2025) gehen zigtzehntausend Schreiben raus...die alle auf ALTEN Angaben beruhen
Um deinen Einzelfall hat sich noch keiner gekümmert.
Mal ein Tipp von mir:
SPRICH mit der KK (REDEN meine ich), ob den schon deine NEU eingereichten Unterlagen bearbeitet wurden
oder wann diese bearbeitet wurden.
So kann das sehr schnell erledigt werden.
Ein Widerspruch kann auf dem Haufen "Widersprüche" landen. Dort sind viel komplexere Fälle für gedacht.
Über den Widerspruch kann es vieeeeel länger dauern. Das willst Du doch sicher nicht.
Nachdem Du angerufen hast... schreib hier mal bitte, dass alles so war... wie wir hier geschrieben haben
OK.... machst Du das.
UND: wie ratte1 schon schrieb. Die Abbuchung war für den Dezember 2024. Seit mehreren Jahrzehnten ist die Regelung bei den freiwillig Versicherten so, dass am 15. des Folgemonats der Beitrag für den Vormonat fällig ist. Das dürfte 1. auf mehreren Schreiben der KK drauf notiert sein.
Auch dürfte man das am Text auf dem Bankbeleg zu sehen sein (z.Bsp: 12/24 oder 12/2024).
deshalb noch auf den ALTEN Angaben (letzter dort vorliegender Einkommensteuerbescheid)
weil die KK die NEU von dir eingereichten Unterlagen noch gaaaar nicht bearbeitet hat.
Im Januar (2025) gehen zigtzehntausend Schreiben raus...die alle auf ALTEN Angaben beruhen
Um deinen Einzelfall hat sich noch keiner gekümmert.
Mal ein Tipp von mir:
SPRICH mit der KK (REDEN meine ich), ob den schon deine NEU eingereichten Unterlagen bearbeitet wurden
oder wann diese bearbeitet wurden.
So kann das sehr schnell erledigt werden.
Ein Widerspruch kann auf dem Haufen "Widersprüche" landen. Dort sind viel komplexere Fälle für gedacht.
Über den Widerspruch kann es vieeeeel länger dauern. Das willst Du doch sicher nicht.
Nachdem Du angerufen hast... schreib hier mal bitte, dass alles so war... wie wir hier geschrieben haben
OK.... machst Du das.
UND: wie ratte1 schon schrieb. Die Abbuchung war für den Dezember 2024. Seit mehreren Jahrzehnten ist die Regelung bei den freiwillig Versicherten so, dass am 15. des Folgemonats der Beitrag für den Vormonat fällig ist. Das dürfte 1. auf mehreren Schreiben der KK drauf notiert sein.
Auch dürfte man das am Text auf dem Bankbeleg zu sehen sein (z.Bsp: 12/24 oder 12/2024).
Re: Beitragsberechnung nach Geschäftsaufgabe
Hier kommt das Update, wie es nach meinem Widerspruch weitergegangen ist.
Heinrichs Aussage war absolut richtig. Ich habe heute eine positive Antwort der KK erhalten, dass sie ab Februar nur noch meine Rente als Grundlage für den Krankenkassenbeitrag bzw. Pflegeversicherungsbeitrag heranziehen werden. Die Begründung lautete, ich hätte ja meine Selbständigkeit zum 31.12.24 beendet
.
Vielen Dank noch mal für die guten Hinweise!
Heinrichs Aussage war absolut richtig. Ich habe heute eine positive Antwort der KK erhalten, dass sie ab Februar nur noch meine Rente als Grundlage für den Krankenkassenbeitrag bzw. Pflegeversicherungsbeitrag heranziehen werden. Die Begründung lautete, ich hätte ja meine Selbständigkeit zum 31.12.24 beendet

Vielen Dank noch mal für die guten Hinweise!
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