Wohnsitz im EU-Ausland / Rentenanspruch in D / Mitgliedschaft in der KVdR
Verfasst: 12.02.2025, 16:27
Hallo zusammen,
ich habe mich hier angemeldet, um mir einen Überblick über meine Situation zu verschaffen.
Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner
In die Deutsche Rentenversicherung Bund habe ich Pflichtbeiträge von 08-1976 bis 09-1992 und freiwillige Beiträge von 10-1992 bis 03-1999 entrichtet. Danach wurden keine weiteren Beiträge eingezahlt. Ich bin ledig, habe keine Kinder und die Regelaltersrente beginnt in 08-2025.
Die 9/10-Regelung besagt, daß nur Personen in der Krankenversicherung der Rentern (KVdR) versichert sein dürfen, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewesen sind.
In die GKV wurden von 08-1976 bis 03-1999 pflicht und freiwillige Beiträge und ab 04-1999 bis 12-2010 nur freiwillige Beiträge entrichtet. Seit dem 01-2011 bis zum Beginn der Regelaltersrente in 08-2025 werden für eine Anwartschaftversicherung Beiträge gezahlt.
Meinen deutschen Wohnsitz habe ich aufgegeben, mich in 12-2010 beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und lebe seit 01-2011 aus privaten Gründen dauerhaft in einem EU-Mitgliedsstaat von meinen Ersparnissen. Eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit habe ich seit meinem Wegzug nicht ausgeübt. Bei einer internationalen Auslandskrankenversicherung bin ich krankenversichert. Eine Rückkehr nach Deutschland ist nicht geplant.
Meine Frage ist:
Sind die Vorversicherungszeiten für die Aufnahme in die KVdR und Pflegeversicherung erfüllt?
Vielen Dank
Mr.Tom
ich habe mich hier angemeldet, um mir einen Überblick über meine Situation zu verschaffen.
Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner
In die Deutsche Rentenversicherung Bund habe ich Pflichtbeiträge von 08-1976 bis 09-1992 und freiwillige Beiträge von 10-1992 bis 03-1999 entrichtet. Danach wurden keine weiteren Beiträge eingezahlt. Ich bin ledig, habe keine Kinder und die Regelaltersrente beginnt in 08-2025.
Die 9/10-Regelung besagt, daß nur Personen in der Krankenversicherung der Rentern (KVdR) versichert sein dürfen, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewesen sind.
In die GKV wurden von 08-1976 bis 03-1999 pflicht und freiwillige Beiträge und ab 04-1999 bis 12-2010 nur freiwillige Beiträge entrichtet. Seit dem 01-2011 bis zum Beginn der Regelaltersrente in 08-2025 werden für eine Anwartschaftversicherung Beiträge gezahlt.
Meinen deutschen Wohnsitz habe ich aufgegeben, mich in 12-2010 beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und lebe seit 01-2011 aus privaten Gründen dauerhaft in einem EU-Mitgliedsstaat von meinen Ersparnissen. Eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit habe ich seit meinem Wegzug nicht ausgeübt. Bei einer internationalen Auslandskrankenversicherung bin ich krankenversichert. Eine Rückkehr nach Deutschland ist nicht geplant.
Meine Frage ist:
Sind die Vorversicherungszeiten für die Aufnahme in die KVdR und Pflegeversicherung erfüllt?
Vielen Dank
Mr.Tom