Blockfrist und keine Ahnung

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SandraBe
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Blockfrist und keine Ahnung

Beitragvon SandraBe » 17.03.2025, 10:07

ch benötigeEure Hilfe. Ich bin mit der Regelung zur Blockfrist nicht vertraut. Ich wurde 2022 als Busfahrerin überfallen, war krankgeschrieben, erhielt Verletztengeld und wurde schließlich ausgesteuert. Ich erhielt ein Schreiben, in dem ein Dreijahreszeitraum vom 23.05.2022 bis 22.05.2025 aufgrund einer F-Diagnose/Trauma festgelegt wurde.

Seit dem 18.07.2024 arbeite ich wieder und habe eine vierwöchige Reha mit Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber aufgrund der F-Diagnose absolviert.

Meine Frage ist nun hypothetischer Natur: Bekomme ich im Falle einer erneuten Krankschreibung im Sommer aufgrund des Traumas, eines daraus resultierenden Problems oder allgemeiner Depressionen – sollte diese länger als sechs Wochen dauern – erneut für drei Jahre kein Krankengeld? Oder wie ist diese Regelung zu verstehen? Vielen Dank im Voraus.

Czauderna
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Re: Blockfrist und keine Ahnung

Beitragvon Czauderna » 17.03.2025, 10:49

Hallo und willkommen im Forum
erst eine Nachfrage - wann genau war der Aussteuerungstag und von wann bis wann lief die Reha ?.
Grundsätzlich kann man aber schon Folgerndes sagen - Ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld wegen der gleichen F-Diagnose besteht wieder ab dem 23.05.2025, wenn dann eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht.
Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Aussteuerungstag und dem Beginn einer erneuten Arbeitsunfähigkeit nach dem 22.05.2025 für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Diagnose bestanden haben darf. Diese sechs Monate müssen aber nicht in einem Stück zurückgelegt worden sein.
Ganz wichtig - das gilt für Krankengeld, ob dies auch bei Verletztengeld (Leistung der Berufsgenossenschaft) auch gilt, das kann verbindlich nur die BG. sagen.
Gruss
Czauderna


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